Löschung Punkte in Flensburg

Tag allerseits.

Jemand lässt sich seinen Punktestand in Flensburg mitteilen. Dort ist aufgeführt das alle Punkte am 12.11.13 gelöscht werden ( letzter Punkteeintrag datiert vom 12.11.11 )

Nun wird diese Person aber Ende Oktober geblitzt ( mit 1nem Punkt ). Bisher wurde noch nicht bezahlt, sondern das Foto angefordert ( Zeit schinden ).

Wenn nun, sagen wir mal, mitte Dezember bezahlt wird und der Punkt somit aktiv ist, dann müsste die Person doch nur noch 1 Punkt auf dem Konto haben !?

Den die alten wurden ja am 12.11. gelöscht.

Wer kennt sich aus ?

MfG

Hallo,

also ich würde jetzt auch davon ausgehen, dass dann nur noch der eine Punkt vorhanden ist. Ich weiß aber auch nicht, warum man sich nicht an die jeweiligen Geschwindkeitsvorgaben halten kann?

Dürfte doch eigentlich nicht so schwer sein.

Den die alten wurden ja am 12.11. gelöscht.

Hallo,

die Punkte kamen in die Obliegenheitsfrist. Wurde bis zu dem Datum kein Verstoß begangen, werden sie endgültig gelöscht. Wenn jetzt aber ein Verstoß im Oktober war, dann werden die Punkte wieder dem Punktekonto gutgeschrieben. Damit ist es der alte Punktestand + die Punkte vom Oktober. Wurde gemacht, um eben diese Verzögerungstaktik unmöglich zu machen. Da hilft nur die Punkte vom Oktober irgendwie zu umgehen.

Gruß

Nostra

Irrtum

Wenn nun, sagen wir mal, mitte Dezember bezahlt wird und der
Punkt somit aktiv ist, dann müsste die Person doch nur noch 1
Punkt auf dem Konto haben !?

Den die alten wurden ja am 12.11. gelöscht.

Nein, diese Annahme ist falsch.

Die Punkte wurden zwar am 12.11. getilgt, aber noch nicht gelöscht. Sie sind dann ein Jahr lang in der [Überliegefrist](http://www.kba.de/cln_031/nn_124394/DE/Punktsystem/Ueberliegefrist/ueberliegefrist inhalt.html? nnn=true) und werden bei neuen Eintragungen wieder herangezogen wenn diese innerhalb der 2-jährigen Tilgungsfrist nach dem letzten Eintrag begangen wurden.
Das ist hier der Fall also verlängert der Punkt aus der OWi vom Oktober nun die Haltbarkeit der alten Punkte wieder um 2 Jahre.

Gruß Crack

Also ist es so : Wäre der Verstoß nach dem 12.11.13 begangen worden, dann sind die Punkte gelöscht. Da er VOR dem 12.11. war zählen sie noch zur 2 Jahresfrist ?

Aber ich habe mal gelesen das die Punkte ERST gelten wenn man die Strafe bezahlt und anerkennt ( unabhängig vom Zeitpunkt der Tat ). Somit wäre das Datum wieder überschritten.

MfG

Also ist es so : Wäre der Verstoß nach dem 12.11.13 begangen
worden, dann sind die Punkte gelöscht. Da er VOR dem 12.11.
war zählen sie noch zur 2 Jahresfrist ?

Richtig.

Aber ich habe mal gelesen das die Punkte ERST gelten wenn man
die Strafe bezahlt und anerkennt ( unabhängig vom Zeitpunkt
der Tat ). Somit wäre das Datum wieder überschritten.

Das war einmal, wurde vor ein paar Jahren geändert. Man kann zwar weiterhin durch Einspruch oder andere Verzögerungstaktiken den Zeitraum der Rechtskraft hinauszögern, das macht aber keinen Sinn wenn man dabei den Tatvorwurf an sich nicht ausräumen kann.
Denn entscheidend für den Eintrag der Punkte ist am Ende nur der Tattag, lag der vor dem Tilgungsdatum der alten Punkte dann bleiben diese auch erhalten.

Gruß Crack