Hallo,
angenommen jemand hat folgende Eintragungen im VZR Flensburg.
Wann wäre er komplett Punktefrei, bzw nach welchem Schema
würden die Punkte gelöscht?
Tattag 11.10.11 1 Punkt überh. Geschw. geahndet am
11.11.11
Tattag 10.08.12 3 Punkt überh. Geschw. geahndet am
17.10.12
Tattag 04.05.13 3 Punkte überh. Geschw. geahndet am
28.11.13
Tattag 24.06.13 3 Punkte überh. Geschw. geahndet am
29.11.13
danach keine Eintragungen mehr, wohl aber noch ein
Bussgeldbescheid wegen Überholverbot.
Wo soll ich denn da anfangen?
Am besten damit: Eine kostenlose Abfrage des Punktestandes beim KBA gibt auch Auskunft über die genauen Tilgungsdaten: http://www.kba.de/DE/ZentraleRegister/FAER/Auskunft/…
Als Nächstes frage ich nach warum es für Überholen im Überholverbot keinen Punkt gegeben haben soll? Da gibt es einen Punkt, siehe 153a BKat.
Zu den anderen Punkten:
Da alle vor der Punktereform am 1. Mai 2014 rechtskräftig wurden werden sie auch noch nach der alten Regelung getilgt. Das heißt: Entscheidend ist der Tag der Rechtskraft der letzten Eintragung am 29.11.2013 - 2 Jahre später werden alle Punkte getilgt.
Jetzt muss man natürlich noch wissen was es mit dem Überholverbot auf sich hat.
Wenn dieser Punkt vor dem 1.Mai 2013 Rechtskraft erlangt hatte ist dieses Datum für die Tilgung aller Punkte ausschlaggebend.
War es erst am 1.Mai 2013 oder später dann hat er keinen Einfluss auf die anderen Punkte und wird für sich allein nach 2Jahren und 6 Monaten getilgt.
Gruß Crack