Löschung von "alten" Punkten in Flensburg?

Hallo,
angenommen jemand hat folgende Eintragungen im VZR Flensburg. Wann wäre er komplett Punktefrei, bzw nach welchem Schema würden die Punkte gelöscht?

Tattag  11.10.11     1 Punkt   überh. Geschw.   geahndet am 11.11.11
Tattag  10.08.12     3 Punkt   überh. Geschw.   geahndet am 17.10.12
Tattag  04.05.13     3 Punkte  überh. Geschw.  geahndet am 28.11.13
Tattag  24.06.13     3 Punkte   überh. Geschw. geahndet am 29.11.13

danach keine Eintragungen mehr, wohl aber noch ein Bussgeldbescheid wegen Überholverbot.

MfG

Hallo!

http://www.kba.de/DE/Fahreignungs_Bewertungssystem/W…

Hallo,
angenommen jemand hat folgende Eintragungen im VZR Flensburg.
Wann wäre er komplett Punktefrei, bzw nach welchem Schema
würden die Punkte gelöscht?

Tattag  11.10.11     1 Punkt   überh. Geschw.   geahndet am
11.11.11
Tattag  10.08.12     3 Punkt   überh. Geschw.   geahndet am
17.10.12
Tattag  04.05.13     3 Punkte  überh. Geschw.  geahndet am
28.11.13
Tattag  24.06.13     3 Punkte   überh. Geschw. geahndet am
29.11.13

danach keine Eintragungen mehr, wohl aber noch ein
Bussgeldbescheid wegen Überholverbot.

Wo soll ich denn da anfangen?

Am besten damit: Eine kostenlose Abfrage des Punktestandes beim KBA gibt auch Auskunft über die genauen Tilgungsdaten: http://www.kba.de/DE/ZentraleRegister/FAER/Auskunft/…

Als Nächstes frage ich nach warum es für Überholen im Überholverbot keinen Punkt gegeben haben soll? Da gibt es einen Punkt, siehe 153a BKat.

Zu den anderen Punkten:
Da alle vor der Punktereform am 1. Mai 2014 rechtskräftig wurden werden sie auch noch nach der alten Regelung getilgt. Das heißt: Entscheidend ist der Tag der Rechtskraft der letzten Eintragung am 29.11.2013 - 2 Jahre später werden alle Punkte getilgt.

Jetzt muss man natürlich noch wissen was es mit dem Überholverbot auf sich hat.
Wenn dieser Punkt vor dem 1.Mai 2013 Rechtskraft erlangt hatte ist dieses Datum für die Tilgung aller Punkte ausschlaggebend.
War es erst am 1.Mai 2013 oder später dann hat er keinen Einfluss auf die anderen Punkte und wird für sich allein nach 2Jahren und 6 Monaten getilgt.

Gruß Crack

Kann es ein, dass es für das Überholen im Überholverbot deshalb keinen Punkt gab, weil der Verstoss vor dem 01.05.14 stattfand? Ich unterstelle mal, dass der angenommene Bußgeldbescheid von vorne bis hinten gelesen wurde, und sich nirgends der Hinweis auf einen Punkt findet:wink:

Kann es ein, dass es für das Überholen im Überholverbot
deshalb keinen Punkt gab, weil der Verstoss vor dem 01.05.14
stattfand?

Nein, auch da gab es schon 1 Punkt.

Ich unterstelle mal, dass der angenommene
Bußgeldbescheid von vorne bis hinten gelesen wurde, und sich
nirgends der Hinweis auf einen Punkt findet:wink:

Ein Hinweis im Bußgeldbescheid auf Punkte ist keine Pflicht, oft wird er auch einfach nur übersehen.

Gruß Crack