Hallo nochmal,
vielen Dank für die ausführliche Antwort.Ich werde hier noch
verrückt…mit solchen Dingen hatte ich bisher ja gar nichts
zu tun.Unser Makler erklärte allerdings, dass wenn dieses
Schreiben fehlt,würden rund 50.000€ auf ein notarielles
Unterkonto gelegt und man bekäme das Geld dann erst 6 Monate
später…das wäre ganz blöd,weil ich hier noch wohne und
eigentlich vorhatte,eine Eigentumswohnung zu
kaufen…Achja-das Haus ist 33 Jahre alt,also von den
erwähnten 40 nicht weit entfernt.
Zement mal, es gibt hierzu keine festen zwingenden Regelungen, die da sagen € 50.000,-- für sechs Monate auf Notaranderkonto, …
Bei Briefgrundschuld muss ein Aufgebotsverfahren bzgl. abhanden gekommenen Grundschuldbriefs beim Amtsgericht beantragt werden. Bei negativem (für dich positivem) Verlauf wird dann der Grundschuldbrief für ungültig erklärt. Bei Buchgrundschuld und fehlender Löschungsbewilligung reicht der schon genannte Anruf beim BHW um eine neue Löschungsbewilligung zu bekommen.
Beide Verfahren dauern höchst unterschiedlich und niemand kann sagen, ob es hier nur um zwei Wochen oder das schon erwähnte halbe Jahr gehen wird. Die Sache mit der neuen Löschungsbewilligung geht üblicherweise in ein bis zwei Wochen über die Bühne.
Was jetzt die € 50.000,-- angeht, so tippe ich mal darauf, dass dies der mit der Grundschuld abgesicherte Betrag ist. Denn nur genau der macht Sinn und nicht irgendein fixer Betrag.
Ob diese Summe dann auf einem Anderkonto deponiert wird, ist einfach eine Frage des Verhandlungsgeschicks der beiden Parteien vor dem Notar (und nicht Sache des Maklers!). Es gibt diverse Möglichkeiten, wie man mit so einer Situation umgeht, und wenn der Käufer darauf vertraut und vertrauen darf, dass es hier nur um eine Formalie geht, dann muss da gar nichts auf einem Anderkonto geparkt werden. Ist er hingegen von der übervorsichtigen Seite, dann wird er ggf. hierauf bestehen. Oft reicht aber auch eine formlose Erklärung der Bank gegenüber dem Notar, dass die Löschungsbewilligung erteilt werden wird, um die Sache ohne weiteres Federlesen zu beurkunden, weil dann ja kein Zweifel mehr besteht, dass die Bewilligung tatsächlich kurzfristig nachgereicht wird.
Da ohnehin Käufer und Verkäufer den Kaufvertrag von einem parteiischen juristischen Fachmann (Anwalt) prüfen lassen sollten, kann dieser auch die Verhandlungen darüber führen, wie man konkret mit der Situation umgeht. So etwas kommt ganz regelmäßig vor, und ist kein Beinbruch, wenn man es mit vernünftigen Leuten auf allen Seiten zu tun hat. Ich hatte allerdings auch schon mal einen Anwaltskollegen in so einer Sache auf der anderen Seite der nur auf Streit aus war, und wegen so einer Kleinigkeit fast den Verkauf hätte platzen lassen. Seine Mandanten haben ihn dann vor die Tür gesetzt, und wir haben problemlos eine Lösung gefunden.
Gruß vom Wiz