Ist das Vorhandensein bzw. das Nachrüsten eines Notüberlaufs für eine Loggia mit geschlossener Brüstung Pflicht?
Bei Mieter A gab zweimal ins Wohnzimmer laufendes Regenwasser und vor Jahren beim Nachbarn B mit baugleicher Wohnung/Dachloggia großen Wasserschaden mit darunter liegender, dadurch von Feuchtigkeit und Schimmel betroffener Wohnung. Beim Nachbarn B wurde damals die Loggia umgebaut und regensicher gemacht.
Der Vermieter sieht keinen Handlungsbedarf, auch die Loggia von Mieter A regensicher zu machen.
Stimmt es, dass bei Loggien mit geschlossener Brüstung ein Notüberlauf zusätzlich zum vorhandenen Abluss Pflicht ist (mit 40 mm lichter Weite, was auch immer das ist)?
Der vorhandene Abfluss ist zudem nicht an der tiefsten Stelle, es bleibt immer eine Pfütze; kann hier eine Nachbesserung erwartet werden?
Muss der Vermieter den Regenabfluss bei Mieter A ausbessern und/oder einen Notüberlauf einrichten?
1 Like