Logistikpauschale in einer Handwerkerrechnung

In einer Rechnung über die Reparatur eines Rollladens taucht neben der Position „Fahrzeit u. Fahrzeugkostenpauschele“ erstmals auch die Position „Reparatur Logistikpauschale (Erfassung, Planung u. Terminierung)“ mit 14,50 EUR auf. Eine solche Rechnungsposition war mir bisher nicht bekannt.
Kann/darf die Firma diese Position abrechnen?
Vielen Dank.

Können ja, jeder geschäftsmann der seine Güter kalkuliert wird diese Kosten in der Kalkulation mit berücksichtigen. Ob er den Betrag extra ausweist ist ihn überlassen.

Meiner Ansicht nach nicht.
Das sind schlicht Organisationsarbeiten im Büro, die für die Erfüllung des Auftrags nötig sind. Also gucken wann man das machen kann oder wen man von den Mitarbeiter einteilen kann.

MfG
duck313

Natürlich fließen sämtliche „Verwaltungstätigkeiten“ in einer Firma auch irgendwie in die Kalkulation ein. Denn auch das Geld, das dafür aufgewendet werden muss (Büromaterial, Gehalt des Büromitarbeiters, PC), muss ja irgendwie erwirtschaftet werden. Sonst würde wohl die Firma nach kurzer Zeit pleite gehen…
Wie Naseweis schon geschrieben hat, bleibt es jedem individuell selbst überlassen, wie er diese Kosten verrechnet. Die Firma könnte es auch einfach in die „Arbeitskosten/Lohnkosten“ stecken, so dass sich z.B. der abgerechnete Stundensatz des Handwerkers erhöht.

Beatrix

Könnte nicht nur, sie müsste es auch.
Es ist allgemein üblich, solche Dinge einzukalkulieren. Der Kunde muss nicht damit rechnen, das solche Büroarbeit, ohne die man die Leistung gar nicht anbieten kann, extra berechnet zu bekommen.

Das ist jetzt der fragliche Punkt. Nur weil es „üblich“ ist, heißt es nicht, dass es so vorgeschrieben ist, also sein MUSS.
Auf welcher Grundlage sollte dies ein MUSS sein?

Beatrix

Hallo,

in dem Augenblick, wo es unüblich ist, darf es nur berechnet werden, wenn der Preis vereinbart wurde.

Das BGB sagt bei den in Frage kommenden Vertragsformen:
Ist die Höhe der Vergütung nicht bestimmt, so ist (…Taxe…) die übliche Vergütung als vereinbart anzusehen.

Mit genau diesem Hinweis auf die Unüblichkeit und die fehlende Vereinbarung würde ich die Zahlung des Teilbetrags verweigern. Zudem würde ich in einer Bewertung, etwa bei Google, die Qualität der Arbeiten sachlich kommentieren und einen Hinweis auf die überraschende Logistikpauschale dazu setzen.

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