Hallo,
ich habe vor einigen Monaten eine logopädische Intensivtherapie bei Frau Sabine Schütz gemacht. Da es sich dabei um eine Therapie außerhalb des Regelfalls handelte, habe ich meine Krankenkasse (IKK Classic) per Email kontaktiert um mich zu erkundigen, ob diese Kasse genehmigunspflichtig ist und ob die Kosten der Therapie übernommen werden. Ich habe um eine Rückmeldung per Email gebeten, bekam jedoch einen Anruf von der IKK mit folgender Nachricht: „Wir haben und mit Frau Schütz in verbindung gesetzt und es handelt sich bei ihr um eine anerkannte Logopädin. Natürlich bezahlen wir die Kosten, es handelt sich dabei ja um eine normale Kassenleistung“. Außerdem gibt es bei der IKK-Classic ein Genehmigungsverzicht Aber jetzt, nach 5 Monaten bekomme ich eine Rechnung von ca 2200 Euro, da meine Kasse offensichtlich nur 400 Euro bezahlt hat. Ich bin bereits über 18 jahre alt und muss laut Rehabilitationsgesetz ja bis zu 10 prozent der Therapiekosten übernehmen (was ich bereits vor Monaten getan habe). Außerdem musste ich für die Unterkunft und die Verpflegung etc selbst aufkommen (rund 2000 Euro), was ich auch in Bar beglichen habe. Nun zu meiner Frage: Angenommen, eine KK hat ein Genehmigunsverzicht bei Heilmittelverordnungen außerhalb des Regelfalls, muss die KK die Kosten dann auch tragen, oder nicht? Und nun speziell bei mir: Ist diese Forderung bei mir denn zulässig? Ich bekam ja extra noch eine telefonische Bestätigung (obwohl ich eine schriftliche verlangt habe…schande über mich). Mir kam ja bereits der Gedanke, dass sie vielleich nicht wollten, dass ich die Versicherung wechsle und die mir deswegen einen Bären aufbinden wollten. ich bitte euch um antworten.
Falls es jemanden interessiert: Die Therapie war erfolgreich
Viele Grüße