logopädie außerhalb des regelfalls

Hallo,

ich habe vor einigen Monaten eine logopädische Intensivtherapie bei Frau Sabine Schütz gemacht. Da es sich dabei um eine Therapie außerhalb des Regelfalls handelte, habe ich meine Krankenkasse (IKK Classic) per Email kontaktiert um mich zu erkundigen, ob diese Kasse genehmigunspflichtig ist und ob die Kosten der Therapie übernommen werden. Ich habe um eine Rückmeldung per Email gebeten, bekam jedoch einen Anruf von der IKK mit folgender Nachricht: „Wir haben und mit Frau Schütz in verbindung gesetzt und es handelt sich bei ihr um eine anerkannte Logopädin. Natürlich bezahlen wir die Kosten, es handelt sich dabei ja um eine normale Kassenleistung“. Außerdem gibt es bei der IKK-Classic ein Genehmigungsverzicht Aber jetzt, nach 5 Monaten bekomme ich eine Rechnung von ca 2200 Euro, da meine Kasse offensichtlich nur 400 Euro bezahlt hat. Ich bin bereits über 18 jahre alt und muss laut Rehabilitationsgesetz ja bis zu 10 prozent der Therapiekosten übernehmen (was ich bereits vor Monaten getan habe). Außerdem musste ich für die Unterkunft und die Verpflegung etc selbst aufkommen (rund 2000 Euro), was ich auch in Bar beglichen habe. Nun zu meiner Frage: Angenommen, eine KK hat ein Genehmigunsverzicht bei Heilmittelverordnungen außerhalb des Regelfalls, muss die KK die Kosten dann auch tragen, oder nicht? Und nun speziell bei mir: Ist diese Forderung bei mir denn zulässig? Ich bekam ja extra noch eine telefonische Bestätigung (obwohl ich eine schriftliche verlangt habe…schande über mich). Mir kam ja bereits der Gedanke, dass sie vielleich nicht wollten, dass ich die Versicherung wechsle und die mir deswegen einen Bären aufbinden wollten. ich bitte euch um antworten.

Falls es jemanden interessiert: Die Therapie war erfolgreich :smile:

Viele Grüße

Ja Schande über Sie!!!.

Emails und Telefon hat sich zwar eingebürgert, aber wie Sie ja selbst feststellen war das der Fehler.
Der Genehmigungsverzicht wird wahrscheinlich durch eine überhöhte Gebührenabrechnung teilweise oder ganz ausgehebelt.
Nach meiner Meinung können Sie das nur mit Ihrer KK klären, mit Nachdruck versteht sich.

MfG -Leo!

Hallo!

Ich bin sicher, dass deine Kasse die ärztlich verordneten, GESETZLICHEN Leistungen, auch ausserhalb des Regelfalls, übernommen hat. Das ist auch das einzige was sie als gesetzliche Kasse kann und darf.

Ich gehe davon aus, dass Sie darüber hinaus einen privaten Behandlungsvertrag geschlossen hast.

Gruß, Christian

Das ist Schwachsinn…einige andere Teilnehmer dort waren auch gesetzlich versichert (bei anderen Krankenkassen) und bei denen wurden die Therapiekosten auch in voller Höhe übernommen. Nicht einmal die 10 prozent mussten sie bezahlen!

Hallo,
hier ist wohl einiges schief gelaufen. Wenn die Kasse einen Genehmigungsverzicht ausgerufen hat, es sich auch um ein verordnungsfähiges Heilmittel gehandelt hat, kann ich nicht nachvollziehen, wieso deine Kasse nur einen Bruchteil übernommen hat. Normal müssten sie im Vertragsfall alles übernehmen; einmal abgesehen von deinem Eigenanteil. Schlecht ist natürlich auch, dass du nichts schriftliches hast. Jetzt muss du halt alles von Anfang an nochmals nachvollziehen! Was hat dein Arzt verordnet, was ist der Vertragspreis, was hat der Behandler abgerechnet, wieso hast du einen so hohen Eigenanteil. Zur Not würde ich mir auch einen RA - spezialisiert auf das Gesundheitswesen - hinzuziehen, wenn das alles nicht für dich genau nachvollziehbar ist. Vielleicht hilft es aber auch, wenn du bei deiner Kasse einmal persönlich vorsprichst oder dir einen zuständigen AbtL geben lässt.
VG
ayro

Was man schriftlich hat, kann man nach Hause tragen.

Wenn du dich auf eine Telefonische Aussage verlässt, kann es dir eben leicht passieren, dass du verlassen bist. Leider sind die medizinischen Dienstleister heutztage hauptsächlich VERKÄUFER. Die Rechnung wirst du wohl zahlen müssen.

Hi Nike
das ist so eine Sache mit dem Telefon,
Auch hier im Forum ist mögliche Hilfe beschränkt,
da wir keine Akteneinsicht haben. Wie ist die Rechnung zustande gekommen als Kassenpatient wird doch mit der Kasse direkt abgerechnet?
Ich würde zuerst zur Kasse gehen
Gruß

Die Frage lässt sich anhand der vorliegenden Angaben nicht abschließend beantworten.
Eine Verordnung außerhalb des Regelfalls bedeutet, dass sie über das übliche Maß hinausgeht. Die Krankenkassen (KK) dürfen diese Verordnungen einem Genehmigungsvorbehalt unterstellen. Davon hat die IKK keinen Gebrauch gemacht. Damit ist klar: Die Verordnung kann im guten Glauben eingelöst werden. Wenn überhaupt, könnte der Arzt später in Regress genommen werden (die Details würden hier zu weit führen und sind irrelevant). Oder - bei einem Abrechnungsfehler der Logopädin - würde ihr die Rechnung gekürzt.
Als Patient ist man aus dem Schneider, sofern keine besonderen Absprachen mit dem Therapeuten getroffen wurden.
So weit das, was ich definitiv sagen kann. Jetzt wird´s schwierig. Die 400 Euro scheinen mit der Kassensatz für die Therapie zu sein. Das ließe sich bei der KK nachfragen.
Wofür die 2.200 euro sein sollen, ist mir nicht klar. Gab es wirklich so viele Behandlungen? Oder was wird berechnet.
Eine abschließende Empfehlung ist schwierig: Auf jeden Fall würde ich mir die Forderung genau erklären und belegen lassen - vor allem würde ich fragen, wo meine Unterschrift unter einem Vertrag ist.
Möglicherweise lohnt ein Gespräch mit einem Verantwortlichen der KK, er sollte sich die Abrechnugsunterlagen dazu besorgen.
Das weitere Vorgehen hängt von den dann gewonnenen Erkenntnissen ab. Gibt es eine Unterschrift, die Forderungen anerkennt, war´s das. Weitere Maßnahmen sind dann aussichtslos.
Ggf. wäre anwaltlicher Rat einzuholen. Billiger wird es bei der Verbraucherzentrale, die kann zumindest kostengünstig beraten.

Sorry, da muss jemand gefragt werden,der tief in der Praxis steckt…ich bin das nicht

Ich verbitte mir die Wortwahl. Unterhalten sie sich mit der Kasse um FAKTEN zu erhalten. Vielleicht waren andere dort stationär im Rahmen einer Kur untergebracht, oder ähnliches. Ich kenne den Behandeler und die Möglichkeiten dort nicht.

Es gibt jedenfalls einen Grund.

Christian

Das ist Schwachsinn…einige andere Teilnehmer dort waren auch
gesetzlich versichert (bei anderen Krankenkassen) und bei
denen wurden die Therapiekosten auch in voller Höhe
übernommen. Nicht einmal die 10 prozent mussten sie bezahlen!

hallo, wenn Fau Schütz eine anerkannte Logopädin ist dann rate ich Ihnen diese Dinge mit ihr zu besprechen.
Normalerweise rechnet sie ja die Behandlungen mit der Krankenkasse ab und muß für Verordnungen außerhalb des Regelfalls eine Genehmigung der Krankenkasse einholen.
Leider ist der Fall zu speziell um Ihnen von hier aus weiterhelfen zu können.
Liebe Grüße
C. van Wickeren

Hallo

prinzipiell ist es immer ratsam alles sich schriftlich geben zu lassen, gut wäre wenn Sie denn Namen des Mitarbeiters haben der sie angerufen hat.
Die gesetzliche Krankenkasse erbringt Leistungen nach §2 SGB V bedeutet: Krankheitsverhütung,Früherkennung,Behandlung von Krankheit,Medizinische Rehabilationsmaßnahmen,sowie Schwangerschaft,Sterilisation und Schwangerschaftsabruch.
Weiter hat gerade die IKK auf Ihrer Seite zu dem Thema Logopädie extra Dokumente, die darauf hinweisen das es einen Rahmenvertrag nach §125SGB V gibt, woraus sich ergibt das sie nur eine bestimmmte Anzahl an Stunden zahlt. Darüber hinaus tragen sie die Kosten selbst.

Hallo,NikeAir22,

das kann ich nicht einfach so beantworten. Bitte gib im Internet über Google ein: logopädie außerhalb des regelfalls. Da stehen Beiträge von den Krankenkassen und Therapeuten, die sicher weiterhelfen.
Viel Erfolg- Schaddie