Hallo,
es heißt, dass eine Lohnabrechnung verständlich und nachvollziehbar sein soll. Wenn man sich allerdings mal so eine Lohnabrechnung, hier z.B. von einem Zeitungszusteller, ansieht, sieht ein Laie, also der Beschäftigte, gar nicht durch! Es sind nicht einmal die geleisteten Arbeitsstunden aufgeführt. Somit kann der Arbeitnehmer überhaupt nicht überprüfen, ob alle Arbeitsstunden vergütet wurden!?
Dann sollte der Arbeitnehmer und Laie vielleicht seinen Arbeitgeber oder dessen Lohnbüro fragen.
Das steckt doch eigentlich im Text. Wie soll/kann der Arbeitnehmer überprüfen, ob alle geleisteten Arbeitsstunden bezahlt wurden?
hi,
du nimmst die Anzahl der Stunden, die du arbeiten warst und multipliziert das mit dem Stundenlohn.
grüße
lipi
Hallo,
die Mindestanforderungen an eine Lohnabrechnung sind in § 108 GewO geregelt:
§ 108 GewO - Einzelnorm (gesetze-im-internet.de)
Diese Anforderungen muß der AG zwingend erfüllen. Fehlen Angaben, die nach § 108 GewO zwingend sind, kann sie der AN einfordern. Dieses Recht besteht gem. § 82 Abs. 2 BetrVG und gilt auch in Betrieben ohne BR.
§ 82 BetrVG - Einzelnorm (gesetze-im-internet.de)
Falls es im Betrieb einen BR gibt, kann dieser im Rahmen einer Beschwerde des AN gem. § 85 BetrVG eine Einhaltung der obigen Vorschriften erzwingen.
§ 85 BetrVG - Einzelnorm (gesetze-im-internet.de)
&tschüß
Wolfgang
Der Stundenlohn ist nicht bekannt und steht auch nicht in der Lohnabrechnung.
Was nützen dem Arbeitnehmer Angaben in der Lohnabrechnung nach §108, wenn weder der Stundenlohn noch die Anzahl der abgerechneten Stunden eingetragen sind?!
Es muss doch eine Vereinbarung im Arbeitsvertrag über die Vergütung der Arbeit stehen. Bei mir zum Beispiel steht die Anzahl der Wochenstunden drin, die ich mich verpflichte, meinem Arbeitgeber zur Verfügung zu stehen und es steht drin, mit welcher Summe mich mein Arbeitgeber für diese Bereitschaft entschädigt.
Irgendwas wird doch auch im Arbeitsvertrag des Zeitungszustellers stehen. Also was?
Es wurde mal ein AV unterschrieben, aber Keiner ausgehändigt. Höhe des Stundenlohns ist nicht mehr bekannt.
hi,
gut, ich müsste selbst auch erst nachsehen, aber ne grobe Richtung wirst du doch wohl haben?
Wenn nicht, dann nimm eben ersatzweise den Mindestlohn.
Eine Diskussion über „Zahl mir ja jede Stunde! Mir is nur egal wieviel“ ist komplett sinnfrei. Ich hoffe, das ist dir klar.
grüße
lipi
Hallo,
nicht so vorschnell.
„Zusammensetzung des Lohns“ bedeutet natürlich, daß auch die komplette Berechnung nachvollzogen werden muß.
&tschüß
Wolfgang
Nur, wenn man nicht mal weiß, was vereinbart wurde?! Vielleicht wurde ja ein fester Monatslohn bei einer festen Arbeitszeit vereinbart. Dann müsste natürlich nicht geschrieben, wie viel Stunden gearbeitet wurde, weil der AG davon ausgehen darf, dass der AN seine geschuldete Leistung ohnehin erbracht hat. Oder irre ich mich da?
Hallo,
wenn es so ist
dann muß halt der ursprünglich unterschriebene Arbeitsvertrag
auf Anforderung des AN vorgelegt werden gem. § NachwG:
§ 2 NachwG - Einzelnorm (gesetze-im-internet.de)
Ist der AG bisher seinen Pflichten gem. § 108 GewO und § 2 NachwG nicht nachgekommen, dann gehen Beweisprobleme grundsätzlich zu seinen Lasten.
Aber das geschilderte Vorgehen des AG, aber auch die anscheinende Duldung durch den AN machen wohl sowieso den Gang zum Fachanwalt/-anwältin für Arbeitsrecht notwendig.
&tschüß
Wolfgang