Hallo
Vor ein paar Wochen habe ich leider die eidesstattlicher Versicherung abgeben müssen, da ich nicht in der Lage bin, dem Gläubiger die volle Schuld auf einmal zu bezahlen. Habe immer kleine Ratenbeträge gezahlt, die bei der Höhe der Schuld für den Gläubiger wohl leider zu lange Zeit in Anspruch nimmt, bis alles abbezahlt ist.
Ich arbeite geringfügig (360€/mtl.) mit Vertag in einem Privathaushalt, mein Mann Vollzeit und wir haben 1 gemeinsames Kind. Mein Bankkonto ist ein P-Konto.
Nach Abgabe der EV schrieb der Gläubiger selbst direkt meinen Arbeitgeber an und verlangt eine Lohnabtretung. Muss der Arbeitgeber darauf reagieren? Wenn ja, muss er die Lohnabtretung anerkennen oder reicht es aus, wenn er mitteilt, dass ich auf geringfügiger Basis (360€/mtl.) angestellt bin und sonst keine weiteren Angaben (zb. pfändbarer Betrag XY, etc.) macht/ankreuzt?
Ist denn bei meinem immer gleich hohen monatlichen Lohn ein Pfändung möglich?
Einkommen: ich 360€ netto + mein Mann 2000€ netto+ Kindergeld 194€
Ich danke schonmal für Antworten.