Hallo,
die Sozialversicherung werden je zu Hälfte vom Arbeitgeber und vom Arbeitnehmer geteilt. Diese dürften bei momentan ca. 20 % liegen.
Der Arbeitgeber muss natürlich dann auch noch seinen Anteil an der Berufsgenossenschaft und an die Krankenkasse mit der sogenannte U1 und U2 erbringen. Diese ist entscheidend wenn der Arbeitnehmer mehr als sechs Wochen am Stück wegen der gleichen Krankheit arbeitsunfähig geschrieben ist.
Grob gerechnet, wenn du jetz bereits 13,50 € Stundenlohn hast, dann dürfen sich die Kosten für deiner Person bei etwa 20,00 € einspielne. Diese ist nur die ca Angabe und keine exakte Angabe. Dafür müsste man die genaueren Zahlen der Unternehmen kennen.
So ich hoffe das ich dir helfen konnte.