Lohnfortzahlung bei gesetzlicher Krankenkasse

Person A ist länger Krank. Nach 6 Wochen zahlt der gesetzliche Versicherungsträger.

Lohnfortzahlung des Arbeitgebers monatlich:1900 €

Lohn des AN zw. 2.100 und 2350 €

Der AN verrichtet nur Nachtarbeit und erh. 25%
Steuerfrei, ca 450 € im Monat.

Lohnfortzahlung der gesetzlichen KV. 28,50€
pro Kalendertag= 855 €

Frage: Weiß jemand wie der Betrag zustande kommt?

In meiner Vorsprache laberte mit der überforderte SB etwas von Auszügen aus dem Sozialgesetzuch…Als ich erkennbar machte, dass auch daran keine faktischen Festmachungen zu sehen sind verwies er auf ein, ich sage es wörtlich:

wechselndes internes Rundschreiben der Versicherung…

Frage an euch : Ein Fall für den Anwalt?

Lohnfortzahlung des Arbeitgebers monatlich:1900 €

Brutto oder netto?
Alles SV-pflichtig?
Wenn brutto: Welche Steuerklasse, Kinderfreibeträge, Kirchensteuer, SV-pflichtige Einmalbezüge in den letzten 12 Monaten?

Lohn des AN zw. 2.100 und 2350 €

inklusiver der

Der AN verrichtet nur Nachtarbeit und erh. 25%
Steuerfrei, ca 450 € im Monat.

?

Lohnfortzahlung der gesetzlichen KV. 28,50€

Garantiert nicht, da die Kasse keine LFZ leistet sondern Krankengeld.

pro Kalendertag= 855 €

Das kann aber nur im November oder noch eher gewesen sein, da der Dezember ebenso 31 Kalendertage hat, wie es im Januar der Fall sein wird.

Frage: Weiß jemand wie der Betrag zustande kommt?

Das hat die gute Person bei der Kasse bestimmt erklärt, wenn er Dir schon die einschlägigen Gesetzestexte nennt.

Grob: 70% vom SV-pflichtigen Brutto, aber max. 90% vom daraus resultierenden Netto.

In meiner Vorsprache laberte mit der überforderte SB etwas von
Auszügen aus dem Sozialgesetzuch…

Wer hier (sogar mit SGB-Auszügen) überfordert war, lass ich mal dahingestellt sein.

Was hat der Arbeitgeber der Kasse denn an Einkommen als Berechnungsgrundlage mitgeteilt?

Als ich erkennbar machte,
dass auch daran keine faktischen Festmachungen zu sehen sind
verwies er auf ein, ich sage es wörtlich:

wechselndes internes Rundschreiben der Versicherung…

Und?

Frage an euch : Ein Fall für den Anwalt?

Damit er Dir dann entgeltich darlegt, was die Kasse Dir bereits unentgeltlich erläutert hat?

Ebenfalls ohne Anrede und Gruß

Nein, Anwälte haben meist keine Ahnung von SV-Recht.

Lohnzuschläge, die steuer- und sozialversicherungsfrei sind, können auch keine Leistungen der Sozialversicherung bewirken, weder Rente noch Krankengeld. Die 25% muss man also bei der Berechnung weglassen.

Man kann also nur vom vertraglichen/tariflichen Lohn ausgehen (1900 EUR ?). Davon das Netto, davon 90% und davon ca. 10% Abzug wegen der Beiträge zu Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung. Lohn gleichbleibend über die letzten 12 Monate ?

Gut, wahrscheinlich kommt immer noch mehr raus als 855 EUR.

Mit diesem Wissen nochmal anrufen und nett und freundlich darum bitten, die Berechnung zu erläutern.

Sollte klappen.

Viel Glück

Barmer

Hallo,

Lohnfortzahlung des Arbeitgebers monatlich:1900 €

Was stand da als sv-pflichtiges Brutto auf der Lohnabrechnung?

Lohnfortzahlung der gesetzlichen KV. 28,50€ pro Kalendertag= 855 €
Frage: Weiß jemand wie der Betrag zustande kommt?

Was steht denn im Bescheid? Da muss das doch irgendwie hergeleitet worden sein.

In meiner Vorsprache laberte mit der überforderte SB etwas von Auszügen aus dem Sozialgesetzuch…

Na worauf soll er denn seine Argumentation sonst gründen? Genau da in § 47 SGB V ist es doch nunmal festgelegt. Absatz 3 deutet dann auch noch darauf hin, dass die Satzung der Krankenkasse bei nicht kontinuierlicher Arbeitsverrichtung und -vergütung abweichende Bestimmungen zur Zahlung und Berechnung des Krankengeldes vorsehen kann. Genau dies könnte hier vorliegen.

Frage an euch : Ein Fall für den Anwalt?

Schwer zu sagen. Man kann immer auch erstmal einen Widerspruch bei der Kasse einlegen und den begründen.
Worauf begründet sich denn die Annahme, dass es mehr sein müsste? An welcher Stelle soll von zu niedrigen Werten ausgegangen worden sein?

Grüße

Guten Abend,

vielen Dank für die Antworten und Nachrichten.

Ich werde jetzt nochmals bei der KV vorsprechen. Vielleicht ist ja mal ein SB fähig, die Berechnungsgrundlage nachvollziehbar zu erörtern.

Freundlicher Gruß

F. Germann