Hallo Ihr wissenden,
hat jemand Erfahrungen mit der Lohnfortzahlung bei Zeitverträgen? Hintergrund: Meine Frau ist Lehrerin in Rheinland-Pfalz. Hier ist es üblich junge Lehrer über den Tisch zu ziehen (meine private Meinung), deshalb wandern auch so viele in die Nachbarbundesländer ab. Also: die „neuen“ bzw. „jungen“ Lehrer bekommen hier erst mal sog. Vertretungsstellen, was soweit OK ist. Diese Vertretungsstellen sind zeitlich befristet. Auch OK. Jetzt das große „aber“ anhand dem Beispiel meiner Frau:
Zeitlich befristeter Vertrag von unmittelbar nach den Weihnachtsferien bis unmittelbar vor den Sommerferien. ABER: Rechtzeitig vor den Sommerfereien wird ein „Verlängerungsvertrag“ ab unmittelbar nach den Sommerferien geschlossen. Damit muß unser tolles Bundesland für 6 Wochen kein Gehalt zahlen. Nachteil für meine Frau: Auch die Krankenversicherung erlischt bzw muß selbst übernommen werden.
Jetzt meine Frage: Soweit ich weiß gibt es eine Richtlinie des Bundesarbeitsgerichts zum Thema „Befristete Arbeitsverhältnisse“
Ich denke etwas gelesen zu haben, das in einem so offensichtlichen Fall, wie dem meiner Frau, der Lohn auch für die fehlenden 6 Wochen gezahlt werden muß (bin mir aber nicht ganz sicher ob ich das in der erwähnten Richtlinie gelesen habe.
Fakt ist: Mittlerweile weiß ich das es sich hier von Seiten unseres Bundeslandes um eine normale Vorgehensweise handelt. Wir haben mittlerweile einige Kolleginen und Kollegen kennengelernt, denen ähnliches oder das gleiche passiert ist. Hat jemand von Euch ähnliches erlebt und Erfahrungswerte? Hat jemand von Euch bei gleicher oder ähnlicher Sachlage das Gehalt nachträglich gezahlt bekommen? Bin über jede Info dankbar. (Und die ADD sicher auch)
Grüße und Danke schon mal
Ralf