Hallo,
wenn jemand insgesamt drei Tage in einer Woche Krank geschrieben ist, aber eine Lücke zwischen diesen Tagen ist, besteht der Anspruch auf Lohnfortzahlung für alle drei Tage oder nur die zwei aufeinander folgenden?
Beispiel: Jemand ist am Montag krank, geht am Dienstag aber wieder zur Arbeit, weil er sich besser fühlt aber am Mittwoch und Donnerstag wieder nicht. Alle Tage sind vom Arzt bescheinigt.
Wie sieht die Rechtslage hier aus?