Lohnfortzahlung - Beschränkungen?

Hallo,

wenn jemand insgesamt drei Tage in einer Woche Krank geschrieben ist, aber eine Lücke zwischen diesen Tagen ist, besteht der Anspruch auf Lohnfortzahlung für alle drei Tage oder nur die zwei aufeinander folgenden?

Beispiel: Jemand ist am Montag krank, geht am Dienstag aber wieder zur Arbeit, weil er sich besser fühlt aber am Mittwoch und Donnerstag wieder nicht. Alle Tage sind vom Arzt bescheinigt.

Wie sieht die Rechtslage hier aus?

Hi!

Für jede Erkrankung, die in einem ursächlichen Zusammenhang steht, gibt es (vereinfacht gesagt) einen Anspruch auf Lohnfortzahlung für 42 Tage.

Deine Frage

ist mit einem einfachen „ja“ zu beantworten.

Manchmal ist es besser, auf das zu achten, was ein Arzt so einschätzt - nicht nur, weil man unter Umständen die Kollegen dann mal halt nicht ansteckt.

VG
Guido

Hallo,
Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, d.h. Es geht hier nur um Krankheitstage. Wenn also jemand z.B. Montag und Dienstag Arbeitsunfaehig war, dann erhält er fuer diese Zeit Entgeltfortzahlung ( diese Zeit kann der Arbeitgeber auch ggf. Bei der Lohnausgleichskasse, also der Krankenkasse geltend machen) . Wenn der Arbeitnehmer am Mittwoch wieder arbeitet dann bekommt er keine Entgeltfortzahlung sondern ganz normale Gehaltszahlung und wenn er ab Donnerstag wieder arbeitsunfaehig wird, greift wieder die Entgeltfortzahlung, wobei , je nach Diagnose, der Montag und der Dienstag auf die üblichen 6 Wochen angerechnet werden.
Gruß
Czauderna

Es soll ganz schlaue AG geben, die in so einem Fall auch mal gerne alle Tage bei der Ausgleichskasse abrechnen…
Das wäre dann Betrug.
Nur mal so am Rande.

1 Like

Hallo,
das ist wohl wahr.
Gruss
Czauderna

Vielen Dank für die Antworten.