Lohnfortzahlung für Rentner

Hallo,
ein Rentner erhält seine volle Altersrente und arbeitet noch voll eine 40-Stunden-Woche. Nun erleidet er während der Arbeitszeit mit einem Firmenwagen einen unschuldigen Verkehrsunfall (ein Handymensch spielt mit seinem I-Phone und fährt dem stehenden Firmenwagen ungebremst in den Kofferraum). Der Rentner ist eine Woche krank geschrieben.

Welche Forderungen kann der Rentner gegen wen geltend machen (Lohnfortzahlung bzw. -ausfall, Schmerzensgeld)?

Ist es richtig, daß der Rentner vom Arbeitgeber keine Lohnfortzahlung erhält da er ja von seiner Rente lebt?

Hi!

Nein, das ist falsch.
Das EntgFG nimmt Rentner im § 3 nicht heraus.

Da bin ich weitgehend raus.
Da wir hier in Arbeitsrecht sind: Der Arbeitgeber kann die Kosten (Lohnfortzahlung und Nebenkosten) gegen den Unfallverursacher durchsetzen.

VG
Guido

Hinzuzufügen wäre noch, dass es sich um einen Arbeitsunfall handelt und die entsprechenden Behandlungskosten zulasten der BG gehen.

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Oops - da habe ich „während der Arbeitszeit“ glatt geschlampt …

Danke für die Ergänzung!

Hallo,
zu dem Thema Lohnfortzahlung wurde schon richtig gesagt, dass der Anspruch besteht. Hinzufügen möchte ich noch, dass ein Vollrentner keinen Anspruch auf Krankengeld hat, d.h. wenn der Rentner weiter arbeitet und länger als 6 Wochen krank ist, müsste er nach Auslaufen der Lohnfortzahlung - anders als Arbeitnehmer vor der Rente - von seiner Rente leben und bekäme von der Krankenkasse oder anderen Trägern kein Krankengeld.
Wie gesagt ein Vollrentner.
Gruß Nita

Schmerzengeld gegen den Verursacher, also den Unfallfahrer bzw. dessen Versicherung. Hier sollte man zum Anwalt (den übrigens auch die Versicherung bezahlen muss)

MfG
duck313

Hallo,
dazu noch - wenn der Arbeitgeber am Umlageverfahren U1,U2 beteiligt ist, kann er auch von der Krankenkasse
einen Großteil (70%??) wiederbekommen - was meinen die anderen Experten ?.
Gruss
Czauderna

Interessante Überlegung. Die erstattete U1 holt sich die KK von der BG wieder. Den Rest (30% und AG-Anteile) könnte der AG beim Unfallgegner geltend machen.

Data

Und auch kein Verletztengeld von der BG. Nachzulesen hier § 46 SGB VII

Data

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Hallo,

wofür es einen gesetzlichen Forderungsübergang in § 6 EFZG gibt
http://www.gesetze-im-internet.de/entgfg/__6.html
Der AN muß dem AG alle notwendigen Angaben unaufgefordert mitteilen.

&Tschüß
Wolfgang

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… was dann wieder ein Schaden wäre, den man gegen den Unfallverursacher geltend machen könnte …
(Es wird hier wohl nicht zutreffen, da ja nur eine Woche im Raum steht, aber der Vollständigkeit halber …)

Cool - so viele Antworten und alle ergeben Sinn!

Hallo,

wer Opfer eines Verkehrsunfalls wurde, mit höchster Wahrscheinlichkeit unschuldig war und zudem noch verletzt wurde, dem kann nur eins geraten werden:

Gehe zum Anwalt. Unbedingt.

Auf Seite der gegnerischen Versicherung sitzen die Profis in der Zahlungsabwehr, die haben tausende Fälle als Erfahrung. Ohne Anwalt ist das so, als ob du mit nem Messer zu einer Schießerei gehen wolltest.