Lohnfortzahlung nachfordern?

Guten Tag!

Jemand arbeitet seit 2 Jahren in der Gleitzone in einem Betrieb erst 3 Tage/Woche dann 4 Tage/Woche. Ein Arbeitsvertrag wurde nicht unterschrieben aber es wurden Beiträge zur Sozialversicherung abgeführt. Vom Arbeitnehmer bis heute vom Arbeitgeber nur bis Ende April 2013.

Der Arbeitgeber hat bisher immer gesagt, dass er dem Arbeitnehmer keine Lohnfortzahlung im Urlaubs- und Krankheitsfall leisten muß, da es sich nur um eine Aushilfstätigkeit handelt.

Ist das wirklich so? Ist eine über 2 Jahre dauernde Tätigkeit eine Aushilfstätigkeit?

Wie kann der Arbeitnehmer seine Ansprüche für in der Vergangenheit genommenen Urlaub geltend machen?

Vielen Dank
(und sorry, wenn Angaben fehlen, ist meine erste Frage hier)

Google mal, da findest du eine Menge Hineise. Ansonsten: das Thema ist zu komlex, da hilft nur ein Anwalt für Arbeitsrecht.  

Wenn damit nicht die Lohn-/Gehaltsfortzahlung während des Urlaubs gemeint sein sollte, muss die Zahlung von „Urlaubsgeld“ entweder im Arbeitsvertrag vereinbart worden sein oder auf Grund eines Tarifvertrages geltend gemacht werden können. 

Zitat:
Zitat von flexiloader–> Kündigungsfristen