Hallo Experten,
der Fall: es wurde ca 6 Wochen vor Ende der Probezeit ohne Begründung auf Monatsende März gekündigt. Davor war diejenige Hartz-IV Empfängerin. Nun wurde diese während der mündlich ausgesprochenen Freistellung bis Ende März wg eines akuten Vorfalls zum Arzt gebracht, dort krankgeschrieben über den 01.04. hinweg bis zum Termin beim entsprechenden Facharzt (12.4.). Gilt nun die 6-wöchige Lohnfortzahlung in den April hinein vom Arbeitgeber oder ist die Betroffene einfach seit 01.04. wieder komplett Hartz-Vier -Empfängerin…? Außerdem wurden null Urlaubstage in der Endabrechnung angesetzt, dabei sind 21 pro Jahr im Arbeitsvertrag festgelegt- die müßten doch auch trotz Probezeit anteilig gelten und dann mitausgezahlt werden, oder?
Vielen lieben Dank für Ihre Hilfe.
Freundliche Grüße,
N.D.