Lohnfortzahlung trotz Kündigung in Probezeit?

Hallo Experten,

der Fall: es wurde ca 6 Wochen vor Ende der Probezeit ohne Begründung auf Monatsende März gekündigt. Davor war diejenige Hartz-IV Empfängerin. Nun wurde diese während der mündlich ausgesprochenen Freistellung bis Ende März wg eines akuten Vorfalls zum Arzt gebracht, dort krankgeschrieben über den 01.04. hinweg bis zum Termin beim entsprechenden Facharzt (12.4.). Gilt nun die 6-wöchige Lohnfortzahlung in den April hinein vom Arbeitgeber oder ist die Betroffene einfach seit 01.04. wieder komplett Hartz-Vier -Empfängerin…? Außerdem wurden null Urlaubstage in der Endabrechnung angesetzt, dabei sind 21 pro Jahr im Arbeitsvertrag festgelegt- die müßten doch auch trotz Probezeit anteilig gelten und dann mitausgezahlt werden, oder?

Vielen lieben Dank für Ihre Hilfe.

Freundliche Grüße,
N.D.

Wenn das Arbeitsverhältnis LÄNGER als VIER WOCHEN bestand gilt LOHNFORTZAHLUNG

BIS BEENDIGUNG DES ARBEITSVERHÄLTNISSES; danach erlischt LOhnfortzahlung

Das Arbeitsverhältnis bestand seit 1.11.2015 mit 6 Monaten Probezeit, in denen nur ein Tag Urlaub angenommen wurde, den der Arbeitgeber selbst angeboten hatte, da er wußte an dem Wochenende ist die Mitarbeiterin bei einem selbstfinanzierten und selbstgewähltem Weiterbildungsseminar - für den Beruf.
Gilt dann nun Lohnfortzahlung und ein Anspruch auf Auszahlung der anteiligen Urlaubstage, wovon 21 p.a. im Vertrag stehen/standen?

Vielen Dank aber erstmal vorab und freundliche Grüße,

Das ist sachlich falsch, wenn es sich um eine Anlasskündigung handelt.

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Hi!

  1. Könnte das Thema Erkrankung bei der Kündigung eine Rolle gespielt haben?

  2. War die Freistellung unwiderruflich unter Einbeziehung der verbleibenden Urlaubstage ausgesprochen?

VG
Guido

Hallo,

und erneut ein Danke für die freundliche schnelle Beantwortung! Das Thema Krankheit kann insofern keine Rolle spielen, als dass es etwas ganz neu aufgetretenes ist - ein NErvenzusammenbruch wegen der Kündigung. Eventuell spielte ein Bänderriss im Januar eine Rolle, doch entgegen des ärztlichen und krankenhäuslichen Rates gab es hier nur 2 Wochen krankschreibung und es wurde mit Krücken und Schiene danach direkt weitergearbeitet. Ärztlicherseits wurde gesagt, 6-8- Wochen Ruhe und bein hochlegen sei nötig - doch genau aus Angst, die Arbeitsstelle zu verlieren- besonders wegen dem, dass es noch Probezeit war, wurde einfach nicht mehr zum Arzt gegangen bezüglich des Bänderrisses. Man will ja erstens Einsatz und Arbeitswillen zeigen, und zweitens eine Arbeitsstelle, die man - wo man davor schon mal tief unten bei Hartz Vier war, um alles in der Welt nicht riskieren.

Die Freistellung wurde nur mündlich am 16.3. bei Überreichung der Kündigung ausgesprochen mit den Worten „Sie brauchen ab morgen nicht mehr zu kommen“. Schriftlich in der Kündigung steht lediglich „gekündigt wird in der Probezeit fristgerecht auf Ende des Monats“.

Schlimm ist JETZT akut, dass das Märzgehalt, dass immer am ersten des Folgemonats bezahlt wurde, im April nicht kam bisher und somit nun ein Mietrückstand besteht. . Genausowenig wie dass Urlaubstage in der letzten Abrechnung berücksichtigt wurden.

Das erscheint wie böse Absicht des Ex- Arbeitgebers…

freundliche Grüße,

(bin auch direkt ansprechbar unter backwhisperer-at-googlemail.com)

Hallo!
Also gilt hier definitiv keine Lohnfortzahlung, obwohl Krankheit keine Ursache für die Kündigung war und erst danach eintrat, doch während der Kündigungsfrist?
Und was ist mit verspäteter Bezahlung, denn für März wurde erst nach Aufforderung am 4.4. bezahlt, und immer noch ohne Auszahlung der Urlaubstage, welche ja vom ersten Tag - auch der Probezeit - anteilig aus Jahr berechnet zustehen, oder?
Bzgl der verspäteten Bezahlung las ich etwas vom DGB, dass es da pauschal 40 Euro gäbe - stimmt das?

Vielen Dank und freundliche Grüße,

N.D.

Hi!

Nein, hier gilt Lohnfortzahlung bis zum Ende des Beschäftigungsverhältnisses.

Richtig.

Nein.

Gruß
Guido