Lohnfortzahlung und Kündigung

Unser Büro ist am 24.12. geschlossen. Zählt das für mich als Minijobber als bezahlter Urlaubstag? Wurde heute mündlich gekündigt, weil ich generell auf bezahlten Urlaub und bezahlte Krankheitstage bestehe. Ist eine schriftliche Kündigung hierzu erforderlich und wie lange ist die Kündigungsfrist? Bin seit 1 Jahr und 10,5 Monaten im Betrieb, ohne Arbeitsvertrag aber ordnungsgemäß angemeldet. Vielen Dank für eine Antwort…

Hallo Chris,
meines Wissens haben Minijobber leider nur wenig Schutz durch das Gesetz.
Wie das im einzelnen ist, sollten Sie bitte durch einen Rechtsanwalt, die Gewerkschaft oder die ÖRA= Öffentliche Rechtsauskunft, abklären lassen.Normalerweise muss eine Kündigung schriftlich erfolgen, die Frist kenne ich leider nicht.
Es kann sein, dass aufgrund der Zugehörigkeit (fast 2 Jahre) Ansprüche bestehen.

Freundlich grüßt
Johanna-Merete

Hallo Chris !

Unbedingt zum Anwalt. U.U. steht Dir ein Beratungshilfegutschein (http://www.justlaw.de/service/beratungshilfe-antrag…) zu.

Im Beitrag (http://www.familienfreund.de/news-fuer-arbeitgeber/a…) findest Du auch die Kontaktdaten der Minijobzentrale (http://www.minijob-zentrale.de/)).

Viel Erfolg !

Schon wieder…
… so eine Pseudo-Expertin ?

Hallo Chris,

Hallo,

meines Wissens haben Minijobber leider nur wenig Schutz durch
das Gesetz.

Das ist Unsinn. Mini-Jobber sind grundsätzlich „normale“ Arbeitnehmer mit allen gesetzlichen Rechten und Pflichten

ÖRA= Öffentliche Rechtsauskunft,

Würden Sie mal bitte zur Kenntnis nehmen, daß diese ÖRA eine lokale Hamburger Spezialität ist, die es so sonst nicht gibt und einem AN aus Hessen oder Baden-Württemberg nix nutzt ?

Normalerweise muss eine
Kündigung schriftlich erfolgen,

Nicht „normalerweise“ sondern immer wegen § 623 BGB:
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__623.html

Freundlich grüßt

Kopfschüttelnd

Johanna-Merete

Wolfgang

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Danke Wolfgang. Sicher meinte es Johanna-Merete nur gut, aber Halbwissen hilft mir nicht weiter. Das hab ich selbst.

Danke Thomas!