Lohnfortzahlung vom Arbeitgeber eingestellt

Hypothetisch ist ein AN schwerbehindert. Dieser erkrankt innerhalb von 12 Monaten auf Grund verschiedener Diagnosen. Jede der Fehlzeiten liegen jeweils unter 6 Wochen. Der AG behauptet, die Krankheitstage wären zusammenrechenbar und verweigert vor dem Bescheid der Krankenkasse , ob hier Krankengeld oder Lohnfortzahlung vorliegen mag, für 3 Wochen die Lohnfortzahlung. Wer ist in der Beweispflicht?

Hallo,
ich kenne es aus der Praxis so, dass uns die Arbeitgeber anfragen und den Zusammenhang der Erkrankungen bestätigen lassen und erst dann die Entgeltfortzahlung vornehmen oder eben nicht oder eben nur teilweise.
Arbeitgeber, die einfach nur vermuten, dass es einen Zusammenhang gibt und deshlba keine Entgeltfortzahlung von sich aus leisten, handeln meiner Meinung nach falsch.
Der Arbeitnehmer ist keinesfalls in der Beweispflicht.
Gruss
Czauderna

Der Arbeitgeber.

Nur mal so - dass sich verschiedene Zeiträume überlappt haben, ist nicht der Fall, oder?

Gruß
Guido

Nein, keine Überlappung