Lohnfortzahlung

Hallo Allerseits,

ich habe schon einiges gelesen. Aber so sicher bin ich mir doch nicht.

Ich hatte einen Arbeitsunfall und bekomme nun Verletztengeld. Bei normaler Krankheit bekommt man - soweit ich weiß - nach 6 Wochen 67% von der Krankenkasse.

Bei einem Arbeitsunfall dachte ich, man bekäme das volle Monatsgehalt (BG und/oder Krankenkasse). Nun habe ich aber gelesen, dass es nur 80% sind. Ist das so korrekt? Falls nicht, hat jemand Links für Dummies?

Danke im Voraus.

MfG
AL

Ist korrekt.

Schau hier mal rein, es wird auch erklärt woher der Unterschied zum Krankengeld kommt.

MfG
duck313

Nö, ist es nicht.

das Krankengeld beträgt 70% vom Brutto, höchstens jedoch 90% vom Netto. § 47 SGB V
Das Verletztengeld beträgt 80% vom Brutto und auch max. 90% vom Netto. § 47 SGB VII

Data

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Hi Data,

danke für die Info. Somit sind die 80% ja nicht richtig falsch. Was ich nicht so ganz verstehe, …max. 90%…
Wer legt denn den Höchstsatz fest? Wer genau bestimmt, wer nun zwischen 80 und 90% bekommt?

Falls ich nun auf 80% festgesetzt werde, kann ich irgendwo Einspruch erheben? Falls ja, mit welchen Argumenten?

MfG
AL

Hi Data,

danke für die Info. Somit sind die 80% ja nicht richtig falsch. Was ich nicht so ganz verstehe, …max. 90%…
Wer legt denn den Höchstsatz fest? Wer genau bestimmt, wer nun zwischen 80 und 90% bekommt?

Falls ich nun auf 80% festgesetzt werde, kann ich irgendwo Einspruch erheben? Falls ja, mit welchen Argumenten?

MfG
AL

Sorry, falsch einsortiert. Richtig siehe unten.

Aber die 67%.
Die Unterschiede erklär ich dir am besten an einem Beispiel. Die Zahlen sind vollkommen aus der Luft gegriffen. Sie sollen nur verdeutlichen, wie die Paragraphen gemeint sind.
Brutto ist das Geld, was in deiner Lohnabrechnung ganz oben steht. Hiervon gehen dann normalerweise Steuern und Sozialversicherung runter. Dann hast du netto. Da es verschiedene Steurklassen gibt, wird auch unterschiedliches netto rauskommen. Nun das Beispiel

Gehalt 2000€
Krankengeld 70% vom Brutto sind 1400 €
Jetzt hast du Steuerklasse III. Hier ist der Abzug ziemlich niedrig und du kommst, sagen wir mal auf 1600 € netto. 90% von 1600 sind 1440€, d.h. du würdest hier die 1400€ Krankengeld bekommen.
Selbe Situation in Steuerklasse IV. Hier ist der Steuerabzug höher. Du bekommst hier nur, sagen wir mal 1200€ netto raus. Dann würdest du auch nur die 90% also 1080€ bekommen und nicht die 1400€ aus dem ersten Fall.
Genauso funktioniert es mit dem Verletztengeld.

Hoffe, ich habe es einigermaßen verständlich erklärt. Brutto und netto sind sozusagen zwei Grenzen, die angewendet werden.

Data

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Hallo,
nur als Ergänzung - und immer daran denken, dass vom Zahlbetrag des Krankengeldes dann noch Beiträge (z.B. Renten-Arbeitslosenversicherung) abgezogen werden können.
Gruss
Czauderna

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Wie das? Interessierte Nachfrage.

Data

Hallo,
https://krankengeld24.de/berechnung/93-beitragspflicht-des-krankengeldes.html
Mit dem Haushaltsbegleitgesetz vom 22.12.1983 wurde seit dem 01.01.1984
die Beitragspflicht aus der geleisteten Entgeltersatzleistung (z.B.
Krankengeld, Verletztengeld, Arbeitslosengeld) eingeführt. Zu diesem
Zeitpunkt und in den Jahren danach mussten sowohl u.a. die Krankenkasse
als Leistungsträger als auch der Leistungsbezieher vom gezahlten
Krankengeld Beiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung
entrichten. Mit Einführung des Pflegeversicherungsgesetzes zum
01.01.1995 kamen noch Beiträge zur Pflegeversicherung hinzu.
Gruss
Czauderna

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