Lohngruppenanpassung nach Zweigstellenschließung

Hallo.

Ein Konzern verkleinert sich und schließt unrentable Zweigstellen. Die Betriebsleitung versucht, alle Mitarbeiter aus der betreffenden Zweigstelle in der Zentralfirma unterzubringen. Zum Leidwesen einiger Mitarbeiter, die auf Abteilungen mit niedrigerem Lohnniveau verteilt wurden. Wie das so ist, es gab auch welche, die zwar hätten heruntergestuft werden müssen, jedoch eine monatliche Ausgleichszahlung erhielten.

Anderen war dies nicht vergönnt. Kann der, der um mehrere Lohngruppen heruntergestuft wurde, auch auf Ausgleichszahlungen pochen, obwohl der neue Arbeitsplatz eine niedrige Lohngruppeneinstufung hat, als der in der Zweigstelle?

Gruß, warsteiner

Hallo,

derjenige, der „heruntergestuft“ wird, kann erst mal auf die Einhaltung seines Arbeitsvertrages pochen - dazu gehört idR die Vergütung.

Der AG darf grundsätzlich nicht einseitig herunterstufen, sondern muß im Rahmen einer Änderungskündigung nach § 2 KSchG (sofern der AG mehr als 10 AN beschäftigt)
http://www.gesetze-im-internet.de/kschg/__2.html
versuchen, diese Änderung durchzusetzen.
Dagegen kann sich der AN rechtlich zur Wehr setzen.

Dies sollte aber unbedingt mit der Unterstützung eines Fachmenschen (= Fachanwalt für Arbeitsrecht) geschehen.

Gab es denn in dem Betrieb keinen BR ?

&Tschüß
Wolfgang

Nabend.

Danke für die Hinweise. Doch, einen BR gibt es, und meine Frau wollte ihn auch morgen darauf ansprechen. Vorher wollte ich aber noch unbedingt das Thema hier angeschnitten haben. Gut, dass deine Antwort noch reingekommen ist. Ich werde sie ausdrucken, damit sie morgen darauf zurückgreifen kann.

Gruß, warsteiner

Hallo,

wenn es einen BR gibt, sollte dieser doch einen Interessenausgleich bzw. Sozialplan ausgehandelt haben ?

&Tschüß
Wolfgang

P.S.: Auch ein BR kann idR nicht in die individuellen arbeitsvertraglichen Rechte und Pflichten eines AN eingreifen und zB eine „Herabstufung“ rechtlich legitimieren.

Hallo.

Der BR, die Firma und Anwälte sind schon seit Monaten am verhandeln. Man versuchte in der Vergangenheit des öfteren, vor allem am BR vorbei, meine Frau zur Unterschrift zu bewegen. Auch gestern kam wieder auf dem Postwege so ein niedrig dotierter Vertrag. Heute morgen dann endlich eine positive Nachricht. Es bleibt zwar bei der Arbeitsplatzabhängigen Lohngruppe, aber man gewährt ihr nun auch zusätzlich eine Ausgleichszahlung.

Gruß, warsteiner

Hallo,

wenn der BR und der AG ihre Verhandlungen noch nicht abgeschlossen haben, würde ich auf gar keinen Fall irgendeine individuelle Vereinbarung mit dem AG unterschreiben - und schon gar nicht dann, wenn zukünftige drohende Entgeltverluste durch irgendwelche „Ausgleichszahlungen“ kompensiert werden sollen. Da ist dann völlig unklar, was wie in welcher Höhe ausgeglichen werden soll.

Die ANin sollte hübsch die Füße stillhalten und gar keine eigenen „Verhandlungen“ mit dem AG führen.
Der geschilderte Sachverhalt riecht ganz stark nach „über den Tisch ziehen“.
Außerdem sollte die ANin ggfs. den BR darüber informieren, daß der AG derartige Angebote macht. Der BR dürfte „not amused“ sein.

&Tschüß
Wolfgang

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