Hallo.
Ein Konzern verkleinert sich und schließt unrentable Zweigstellen. Die Betriebsleitung versucht, alle Mitarbeiter aus der betreffenden Zweigstelle in der Zentralfirma unterzubringen. Zum Leidwesen einiger Mitarbeiter, die auf Abteilungen mit niedrigerem Lohnniveau verteilt wurden. Wie das so ist, es gab auch welche, die zwar hätten heruntergestuft werden müssen, jedoch eine monatliche Ausgleichszahlung erhielten.
Anderen war dies nicht vergönnt. Kann der, der um mehrere Lohngruppen heruntergestuft wurde, auch auf Ausgleichszahlungen pochen, obwohl der neue Arbeitsplatz eine niedrige Lohngruppeneinstufung hat, als der in der Zweigstelle?
Gruß, warsteiner