Hallo,
mein Freund hat ein Problem, er steht kurz vor der Insolvenz, hat verschiedene Gläubiger. Einer von denen führt eine Lohnpfändung durch, alles über den Freibetrag gemäß Pfändungsschutztabelle geht an den Gläubiger. Jetzt hat er auf seinem P-Konto eine Pfändung. Aber der Sockelbetrag für ihn und die Kinder ist geringer als das, was der Arbeitgeber überweist. Die Bank sagte, dass sie deshalb alles über diesen Sockelbetrag an den Gläubiger, der die Pfändung veranlasst hat, überweisen muss. Warum gibt es denn unterschiedliche Beträge oder ist da etwas falsch gelaufen ?
Wir wären für Antworten sehr dankbar.
Hallo,
also nach meinem Kenntnisstand und den Informationen auf Wikipedia sind die Pfändungsfreigrenzen einheitlich.
http://de.wikipedia.org/wiki/Pf%C3%A4ndungsfreigrenze
Ich kann mir nur folgende Gründe vorstellen, die dazu führen können.
Entweder hat die Bank keine korrekte Information darüber wieviele unterhaltspflichtige Personen in deinem Haushalt leben oder diese Berechnung ist bereits bei der Lohnpfändung falsch angestellt worden.
Beispiel, bei der Bemessung bei deinem Arbeitgeber wird von 4 Personen im Haushalt ausgegangen (1980€ Freibetrag) und bei deiner Bank nur von 3 Personen (1770€).
Alternative der eine Gläubiger hat bei der Lohnpfändung nicht den maximal möglichen Betrag eingefordert (halte ich aber für unwahrscheinlich).
Hallo,
das stimmt leider nicht so ganz. Laut der Bescheinigung ist der Sockelfreibetrag bei ca. 2.215 Euro inklusive Kindergeld (3 unterhaltspflichtige Personen, davon 2 Kinder).In der Pfändungstabelle ist das aber abhängig vom Einkommen. Der Arbeitgeber überweist alles laut Pfändungstabelle an den Gläubiger und mein Freund bekommt zusätzlich das Kindergeld (bei einem theoretischen Einkommen von 3.020 Euro bleiben ihm bisher ca.3010 Euro inklusive Kindergeld). Das ist ein erheblicher Unterschied, da würden mal eben 800 Euro fehlen. Bei meinem Freund ist allerdings nicht so viel.