Wenn eine Lohnpfändung gegenüber einem Gläubiger besteht, muss der Drittschuldner (Arbeitgeber) einen Teil des Lohnes an den Gläubiger zahlen.
Woher weiß der Gläubiger, wie hoch die monatliche Zahlung ist? Vorallem dann, wenn das Gehalt des Schuldners variabel ist und sich monatlich ändert? Muss der Drittschuldner dann auch monatlich dem Gläubiger Auskunft darüber erteilen, wie sich die Berechnung zusammensetzt, bzw. hat der Gläubiger Anspruch darauf die Lohnbescheinigungen des Schuldners zu bekommen?