Lohnsteuer ausgleich nicht mehr machen "Müssen"

Hallo zusammen,
9 Jahre haben wir gemeinsam Veranschlagten Lohnsteuer ausgleich gemacht, Mann Vollzeit, Frau Teilzeit, Steuerklassen 3+5, haben bei der Letzten Berechnung ca. 1150€ nachzahlen dürfen. Sind wir Verpflichtet weiterhin einen Lohnsteuer ausgleich zu machen, es hat sich nichts geändert, also können wir Praktisch mit der gleichen Summe wieder beim nächsten mal rechnen? Wofür sollte das gut sein, bzw. was bringt es? Gibt es Ratschläge wie wir vorgehen sollten.
Danke im Voraus.

Servus,

bitte, bitte nicht „Lohnsteuerausgleich“! Die Veranlagung von Arbeitnehmern zur ESt heißt seit ungefähr dreißig Jahren nicht mehr so, und der Begriff führt als Stichwort nur auf falsche Fährten.

Ihr seid verpflichtet, Euch zur Einkommensteuer veranlagen zu lassen, weil Ihr eine Kombination von Lohnsteuerklassen gewählt habt, die selten zu einem Lohnsteuereinbehalt in auch nur ungefähr richtiger Höhe führt. Diese Verpflichtung ergibt sich aus § 46 EStG.

Und weil ich bereits den Refrain „Abzocke, Abzocke“ leiern höre: Viel einfacher geht es natürlich, wenn Ihr Euch mit Lohnsteuerklassen 4/4 abrechnen lasst. Wenn Du jetzt ohne Aufregung und sonstige Emotionen mal schaust, wie hoch der Lohnsteuereinbehalt dann wäre, und das mit der jetzt für Euch beide festgesetzten Einkommensteuer (ja, auch die steht auf dem Einkommensteuerbescheid) vergleichst, wirst Du sehen, dass die Wahl von Lohnsteuerklassen 4/4 auf einem einfacheren Weg zu ziemlich dem gleichen Ergebnis führt wie die Veranlagung zur ESt.

Noch ein Hinweis: Du kannst eine Einkommensteuererklärung für Euch beide künftig mit ein paar Mausklicks erledigen, wenn Du Dir beim BZSt die Authentifizierung und den ganzen Blumenstrauß an sonstigen Legitimierungen besorgst, die für das Abrufen der „vor-ausgefüllten Einkommensteuererklärung“ bei Elster online nötig sind. Das ist ein einmaliger, überaus lästiger und umständlicher Vorgang, unter anderem weil die Anleitungen und Hinweise dazu von Finanzbeamten verfasst sind, aber wenn man den Käse einmal durch hat, verliert die Einkommensteuererklärung alle ihre Schrecken: Man kriegt alles, was der Fiskus sowieso schon hat (den Inhalt der Lohnsteuerbescheinigungen, Versicherungsbeiträge, Riester-Beiträge, erhaltene Lohnersatzleistungen, bezogene Leibrenten) fix und fertig in die Steuererklärung eingespielt und muss bloß noch ein paar Angaben zu Werbungskosten, Handwerkerleistungen und so machen wenn man mag, drückt dann ein Knöppken und die Sache ist gegessen.

Schöne Grüße

MM

Das ist ja mal toll!

Kann das jeder Arbeitnehmer machen?

Danke und Gruß, Diva

Servus,

ja. Aber davor hat der Herr einen Wall aus Hirsebrei gesetzt, durch den man sich erstmal durchessen muss. Außer der Authentifizierung durch Elster-Signatur, die sich mit nur drei oder vier Einzelaktionen innerhalb von wenigen Wochen besorgen lässt und inzwischen sogar einigermaßen verständlich beschrieben ist, muss man sich dafür ebenfalls über das Elster-Portal noch einen extra Abfragecode besorgen.

Aber wahrscheinlich werden wir es noch erleben, dass das im Lauf der kommenden zwanzig Jahre mal so einfach wird, wie es vor ungefähr zehn Jahren in Norwegen schon war: Mit ID-Nummer anmelden - Passwort eingeben - vorbereitete Steuererklärung runterladen - ergänzen und korrigieren, wo notwendig - abschicken - feddisch.

Wobei man zugeben muss, dass das ganze Thema bei den Wikingern viel weniger komplex ist, u.a. weil es dort keinen in der Verfassung kodifizierten Gleichbehandlungsgrundsatz und somit ein viel einfacher ad hoc formbares Einkommensteuerrecht gibt.

Schöne Grüße

MM