Hallo,
Doch, war sie. Das, was Du zeigst, ist keine Vorwegabrechnung, und eine Lohnabrechnung mit Einbehalt von SV-, KV-, PV-Beiträgen lässt sich mit LODAS nur machen, wenn dem Arbeitnehmer eine Krankenkasse zugeordnet ist. Welche das ist, steht übrigens auf der Abrechnung drauf; vielleicht ist es schlicht die falsche Krankenkasse, die kein solches Mitglied kennt, so dass Anmeldung und Beitragsnachweis bis zur Klärung des Sachverhalts irgendwo in einem Pufferspeicher hängen. Zu sowas kann es leicht kommen, wenn der Arbeitgeber auf die eigentlich vorgeschriebene Mitgliedsbescheinigung verzichtet (hat er denn eine bekommen, im vorliegenden Fall?) und dann an einem Ort wie Neu-Ulm oder Memmingen AOK Bayern statt AOK Baden-Württemberg erfasst, wenn ihm nur „AOK“ angegeben worden ist.
Auch das Krankengeld für die Kinderpflegezeiten kommt von irgendwoher. Welcher Auftraggeber für die Überweisung steht denn auf dem Kontoauszug?
Übrigens: Solche Sachen wie die Diskussion mit der Krankenkasse über eine eventuell unterbliebene Anmeldung macht man niemals nicht telefonisch! Dafür hängt zu viel davon ab.
- Beiläufig würde es mich übrigens noch interessieren, welche Fälligkeit für die Auszahlung der Löhne ggf. einzelvertraglich vereinbart ist. Monatsende plus sechs Wochen ist z.B. bei Stundenlöhnern in der Arbeitnehmerüberlassung nicht so ganz selten, auch Verleiher mit einstmals angesehenen Namen praktizieren das.
Schöne Grüße
MM