Lohnsteuer klasse 6?

Hallo,
Ich habe folgendes Problem:
Ich habe bei meinem ehemaligen Arbeitgebee noch Lohnforderungen offen von denen er im Februar einen teil gezahlt hat und dabei fälschlicherweise sich als hauptarbeitgeber hat.
Nun bin ich automatisch mit meiner aktuellen Arbeit auf lstkl6 gerutscht was natürlich quark ist. Mein Arbeitsverhältnis ist seit Juni 15 dort beendet. Was natürlich dazu kommt ist, ich
Liege natürlich mit meinem exchef im Rechtsstreit. Nun sagt mir das lohnbüro dass es bis zu 4/5 Wochen dauert bis ixh zurückgestuft werde. Kann ich irgendwas tun um das zu verhindern dass das nochmal passiert? Wie Gesagt lieb fragen geht nicht, da rechtsstreit :sweat_smile: wäre schön wenn jemand n Tipp hat genießt den tag

Du könntest bei Elstam (für die Zukunft) veranlassen, dass dein ehemaliger Arbeitgeber keine Daten abrufen darf. Dann rechnet der Ehemalige auf jeden Fall mit VI ab, der aktuelle mit den gemeldeten Daten.

Und das geht? -

Ja, das geht.

Arbeitnehmer, die verhindern wollen, dass ehemalige Arbeitgeber mit den noch bekannten Daten einen Abruf tätigen, können bei ihrem zuständigen Finanzamt beantragen, den Abruf ihrer ELStAM für bestimmte Arbeitgeber sperren zu lassen § 39e Abs. 6 S. 6 EStG. Dazu gibt es einen Vordruck:

Unter dem Buchstaben L Rubrik Lohnsteuer

25 Antrag zu den elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen

https://www.formulare-bfinv.de/ffw/content.do

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Vielen vielen dank manchmal helfen foren doch

Nun war ich beim Finanzamt und die haben abgewiegelt dass die sperrung der lstmerkmale Nichts bringen würde da er ja die Daten schon hat. Soll ich den Antrag auf teilsperrung trotzdem abgeben?

Finanzämter …

Es geht natürlich nur für die Zukunft.

Jetzt ist es so, dass der Hauptarbeitgeber sich bei ELStAM auch als solcher mit einer neuen Anmeldung präsentiert.
Wenn der elektronische Abgleich für den alten AG gesperrt ist, dann kann dieser zukünftig da nichts mehr „kaputt“ machen.

Gruß
Guido