Lohnsteuer und Sozialabgeben Studentenjob

Hallo, ich weiss nicht, wo ich das besser schreiben soll, deswegen mal hier die Frage.

Also, meine Tochter ist 21 Jahre alt und Studentin an einer Uni. Nun hat sie in den Semesterferien im Sommer letzten Jahres für ca. 6 Wochen bei einer grösseren Firma gearbeitet. Allerding über einen Personaldienstleister, nicht direkt bei der Firma angestellt. Ihr wurde gesagt, dass sie sich alles, was ihr vom Lohn abgezogen wurde in diesem Jahr „wiederholen“ könnte. Nun habe ich im Zuge meiner eigenen Steuererklärung für 2017 mir mal ihre Abrechnung angesehen und mich gewundert, dass sie Krankenversicherungsbeiträge gezahlt hat, da sie über uns familienversichert ist.
Ich habe also bei meiner KV angerufen, und den Fall erklärt. Dort wurde mir gesagt, dass der Personaldienstleister den Fehler gemacht hätte und sie nicht als Werkstudent sonder als ganz normale Arbeitnehmerin angemeldet hätte und deswegen auch KV-Beiträge angefallen wären. Die könnte man ihr erst erstatten, wenn der Personaldienstleister sie rückwirkend als Werkstudent anmelden würde. Sie solle dort anrufen und das erfragen.

So, nun hat sie da angerufen und ihr wurde gesagt, das hätte alles seine Richtigkeit, sie würde alles bei der Steuererklärung zurückbekommen. Ich halte das für Mumpitz, denn was haben die KV Beiträge mit dem Finanzamt zu tun? Sie hatte den Eindruck, das der Personaler ihr durch die Blume sagen wollte, dass Kind wäre sowieso in den Brunnen gefallen und das das nicht mehr geht. Außerdem höre er das zum ersten Mal und sie würden Studenten immer als ganz normale Arbeitnehmer melden.

Deswegen meine Frage mal hier. Ist das so normal? Wie kann sie sich die Beiträger zur KV, AV und PV zurück holen? Denn so wie ich das lese, braucht sie als Studentin, wenn sie den Job in der Vorlesungsfreien Zeit ausübt, diese Beiträge nicht zu zahlen, oder liege ich falsch?

MfG

Hallo,
wenn es sich um ein, auf die Semesterferien begrenztes Arbeitsverhältnis handelt, dann ist das in der Regel sozialversicherungsfrei (kurzfristige Beschäftigung), d.h. es werden dem Arbeitnehmer keine Sozialversicherungsbeiträge abgezogen. So, wie geschildert hat der Arbeitgeber hier eine falsche Meldung abgegeben und muss diese korrigieren, damit die Kasse nicht nur ihm, sondern auch dem Arbeitnehmer die Sozialversicherungsbeiträge zurückzahlen kann. Im Rahmen der Einkommensteuererklärung geht das nicht, da gibt es, wie der Name schon sagt allenfalls Steuern zurück. Mein Rat - den Arbeitgeber schriftlich auffordern eine Korrektur vorzunehmen. Wenn es einen entsprechenden Arbeitsvertrag gibt aus dem die Befristung hervorgeht, würde ich den auch der Krankenkasse zusenden, die hat wahrscheinlich mehr Einfluss auf den Arbeitgeber.
Gruss
Czauderna