Servus,
Die Abgeltung des Resturlaubs ist bereits korrekt über Jahreslohnsteuertabelle abgerechnet worden, da gibt es in der laufenden Abrechnung nichts mehr dran zu drehen. Je nach Höhe Deiner steuerpflichtigen Einkünfte während des Restes des Jahres kann aber auch hier die bei der Veranlagung festgesetzte Einkommensteuer weniger sein als die korrekt berechnete einbehaltene Lohnsteuer.
Die Auszahlung des Guthabens vom Zeitkonto muss für den Lohnsteuerabzug wie laufender Arbeitslohn behandelt werden. D.h. 683 € sind als laufender Arbeitslohn für 4 Tage abgerechnet worden, damit ist der Lohnsteuereinbehalt korrekt mit dem Prozentsatz berechnet worden wie für jemanden, der über 5.100 € im Monat verdient. Das hat aber überhaupt keinen Einfluss auf die Höhe der Einkommensteuer, die immer für das ganze Kalenderjahr festgesetzt wird. Daher die dringende Empfehlung, für 2018 eine Einkommensteuererklärung zu machen (falls Du irgendwann, z.B. nach Ende der Beschäftigung bei dem Markt, ALG I bekommen hast, bist Du sowieso verpflichtet, eine zu machen und kannst Dir das nicht frei aussuchen). Alles, was jetzt vielleicht „zu viel“ an Lohnsteuer einbehalten worden ist, bekommst Du dann als Einkommensteuererstattung überwiesen.
Du bist übrigens in guter Gesellschaft, wenn Du auf einen Teil Deines Lohnes ein paar Monate warten musst. Es gibt nicht wenige Geschäftsführer, die ihren Bonus oder ihre Tantieme erst bekommen, wenn das Ergebnis eines Jahres durch den Prüfungsvermerk eines Wirtschaftsprüfers bestätigt ist - und das kann dauern.
Schöne Grüße
MM