Lohnsteuer

Hallo!
Warum habe ich soviel Angaben?

Also…ich war 9 Monate über eine Leihfirma beschäftigt. Auf 100Monatsstunden. Ich habe Anfang November angefangen bis zum 4.8.18

Alle Überstunden gingen aufs zeitkonto. Urlaub in 2017 hab ich nicht bekommen. Die sagten das mir keiner zusteht. In 2018 habe ich nur 5 Tage genommen, da Zuviel Personalmangel war. Also blieben 9. auf dem zeitkonto waren noch 57 Stunden.
Ich habe jeden Monat 949€ Brutto bekommen und 750€ netto. Anbei schicke ich euch jetzt die Abrechnung mit.
1110€ Brutto,607€ netto!!!

Hallo Bibi,

du hast die 1.100 € lt. Abrechnung in 4 (Steuer-)Tagen verdient. Darum ist die Steuerprogression so hoch.
Beim Lohnsteuerjahresausgleich bekommst du aber vermutlich wieder ein gutes Stück zurück.

Viele Grüße
Karin

Aber die anderen Stunden sind Urlaub und zeitkonto. Das kann doch nicht sein. Also gearbeitete Stunden.

Hi Bibi,

es sieht so aus, dass auch Urlaub und Zeitkonto mit der normalen Lohnsteuer (und nicht mit der Jahreslohnsteuertabelle - hier ist ein anderer Betrag) abgerechnet wurde.

Evtl. könnte das auch mit der Jahrestabelle abgerechnet werden, aber ob dein Lohnbüro das noch rückwirkend ändert? Insgesamt zahlst du aber nicht mehr Lohnsteuer, sondern bekommst dann eben bei der Einkommensteuerklärung mehr heraus.

Viele Grüße
Karin

Das ist doch Mist. Dann habe ich für Nix gearbeitet. Sowas wir mir noch nie passiert . Dann sollen die diese scheiss zeitkonten abschaffen und Urlaub geben. Das Ärger mich…sorry

Guck mal. Egal wie du es drehst… meiner Meinung nach war ich frei

Du musst halt eine Einkommensteuererklärung machen.
Oder zuerst noch versuchen, das vom Lohnbüro - wie Karin schreibt - rückwirkend ändern zu lassen.

Ja wie lang soll ich auf mein Geld warten. Ich habe dafür gearbeitet . Verstehst du was ich meine? Ist nicht böse gemeint. Soll das Lohnbüro das regeln

Quatsch.

Mach eine ESt-Erklärung, und der Steuereinbehalt gleicht sich aus. An den Versicherungsbeiträgen liegt es eh nicht, das könntest Du sehen, wenn Du freundlicherweise die Abrechnung läsest.

Quatsch. Soll Dir der Arbeitgeber denn auch noch Deine Brötchen schmieren und die Socken waschen?

Du bist selber groß und kannst Deine Angelegenheiten selber regeln. Dann machs halt auch.

Schöne Grüße

MM

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Unsinn.

Im gegebenen Fall greift weder § 34 noch § 38a EStG, die Abrechnung ist völlig korrekt. Lies halt das Orginal und nicht irgendwelche dritten und vierten Aufgüsse.

Schöne Grüße

MM

Servus,

wie man der Abrechnung entnehmen kann, ist die Urlaubsabgeltung bereits zutreffend über Jahrestabelle lohnversteuert worden, und die Auszahlung eines aufgelaufenen Zeitguthabens ist kein sonstiger Bezug gem. § 38b Abs 3 EStG, vgl. R 39b.2 EStR.

Sprich: Im Lohnbüro wurde vollkommen korrekt gearbeitet, da ist nix zu ändern - sinnvoll wäre es gewesen, vorher zu klären, welche Konsequenzen die Beendigung des Arbeitsverhältnisses zu diesem winzigen Teilmonat hat, und im Rahmen des Möglichen das Datum später zu legen.

Schöne Grüße

MM

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Aber warum soviel Lohnsteuer? Ich versteh da nicht… bin halt blond😔

Du hast 1100 €an vier Tagen verdient, rechne das mal auf nen Monat um…

Hast du eigentlich selbst gekündigt? Das ist doch bestimmt eigentlich nicht mitten im Monat möglich…

Der Markt hat zugemacht . 4tage 1110€?
Das war doch resturlaub und zeitkonto. Was soll ich machen? Die wollten mir vorher nur 30 Stunden ausbezahlen. Und Urlaub war nicht möglich

Servus,

Die Abgeltung des Resturlaubs ist bereits korrekt über Jahreslohnsteuertabelle abgerechnet worden, da gibt es in der laufenden Abrechnung nichts mehr dran zu drehen. Je nach Höhe Deiner steuerpflichtigen Einkünfte während des Restes des Jahres kann aber auch hier die bei der Veranlagung festgesetzte Einkommensteuer weniger sein als die korrekt berechnete einbehaltene Lohnsteuer.

Die Auszahlung des Guthabens vom Zeitkonto muss für den Lohnsteuerabzug wie laufender Arbeitslohn behandelt werden. D.h. 683 € sind als laufender Arbeitslohn für 4 Tage abgerechnet worden, damit ist der Lohnsteuereinbehalt korrekt mit dem Prozentsatz berechnet worden wie für jemanden, der über 5.100 € im Monat verdient. Das hat aber überhaupt keinen Einfluss auf die Höhe der Einkommensteuer, die immer für das ganze Kalenderjahr festgesetzt wird. Daher die dringende Empfehlung, für 2018 eine Einkommensteuererklärung zu machen (falls Du irgendwann, z.B. nach Ende der Beschäftigung bei dem Markt, ALG I bekommen hast, bist Du sowieso verpflichtet, eine zu machen und kannst Dir das nicht frei aussuchen). Alles, was jetzt vielleicht „zu viel“ an Lohnsteuer einbehalten worden ist, bekommst Du dann als Einkommensteuererstattung überwiesen.

Du bist übrigens in guter Gesellschaft, wenn Du auf einen Teil Deines Lohnes ein paar Monate warten musst. Es gibt nicht wenige Geschäftsführer, die ihren Bonus oder ihre Tantieme erst bekommen, wenn das Ergebnis eines Jahres durch den Prüfungsvermerk eines Wirtschaftsprüfers bestätigt ist - und das kann dauern.

Schöne Grüße

MM