Hallo Bob,
Oder sollte ein solcher Mensch tatsächlich zum
Lohnsteuerhilfeverein wackeln?
Das wäre unter Umständen nicht verkehrt. Ich denke aber, vorher sollte der Mensch sinnvollerweise folgendes tun:
(1) Sich einprägen, dass er keine Lohnsteuererklärung, sondern eine (wenn er keine anderen Einkünfte als seiner Hände nichtselbständiger Arbeit hat) auch als „Antragsveranlagung“ bezeichnete Einkommensteuererklärung attackiert.
(2) Sich erstmal vom Fiskus selber helfen lassen, indem er nämlich die HP http://www.elster.de aufsucht und dort (etwas versteckt unter „Anwender“) die ELektronische STeuerERklärung herunterlädt.
(3) Wenn dieses geschehen ist, hat er gleich zwei vertraute Bilder vor sich: Nämlich die Formulare in Klopapiergrau und grün und zweitens recht ordentlich gearbeitete Hilfstexte, wo auch immer er sich in den Formularen befindet.
(4) Die Formulare, die er in jedem Fall braucht - d.h. mit Anklicken und Übernehmen in seine persönliche Steuererklärung aufnehmen sollte -heißen „Mantelbogen“ (ESt1A) und „Anlage N“.
(5) Alle anderen kann man sich anschauen, ob da was Interessantes bei ist.
(6) Vor der Übermittlung ist es möglich, eine Berechnung vornehmen zu lassen, wie die ESt veranlagt würde, wenn alles so akzeptiert wird und richtig ist.
(7) Berechnung oder Übermittlung ist bloß möglich, wenn vorher eine Plausibilitätskontrolle vorgenommen wurde. Da werden dann unplausible Angaben oder fehlende Pflichtangaben rot ausgeleuchtet gezeigt.
(8) Nach dieser Übung gibt es zwei Möglichkeiten: Entweder stöhnend aufgeben und zum LSt-Hilfeverein gehen. Oder wieder hier vorbeischauen, und eventuell verbleibende Fragen so formulieren, dass alle was davon haben, im Sinn der Diskussion eines hypothetischen Beispiels.
Schöne Grüße
MM