Lohnsteuerhilfeverein Beratungsbefugnis

Hallo zusammen,

ein Ehepaar hat Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften in Höhe von mehr als 36.000 Euro.
Die Haltedauer betrug mehr als 12 Monate, so dass der Gewinn steuerfrei ist.
Kann sich das Ehepaar unter diesen Bedingungen von einem Lohnsteuerhilfeverein beraten lassen?

Viele Grüße,
mawewa

Servus,

wenn das so wäre

wäre das kritisch.

Die Formulierung in § 23 Abs 1 EStG führt aber dazu, dass (falls es sich nicht um Grundstücke oder grundstücksgleiche Rechte handelt) überhaupt keine Einnahmen aus Privaten Veräußerungsgeschäften und damit Sonstige Einkünfte im Sinn des § 2 Abs 2 S 1 Nr 7 EStG vorliegen, weder steuerpflichtige noch steuerfreie.

D.h. das Ehepaar kann seine ESt-Erklärung beim Lohnsteuerhilfeverein anfertigen lassen.

Schöne Grüße

MM

1 Like

Danke, ich hab mal in § 23 Abs 1 EStG reingeschaut.
Verstehe ich es richtig, dass es sich also gar nicht um ein Privates Veräußerungsgeschäft handelt, weil zwischen Anschaffung und Veräußerung mehr als ein Jahr vergangen ist? (und es sich nicht um Grundstücke und Rechte handelt)

Wahrscheinlich sollte das Ehepaar aber trotzdem den Gewinn in der Steuererklärung angeben, um vielleicht in der Zukunft Rückfragen des Finanzamts zu vermeiden, oder?

Viele Grüße,
mawewa

Servus,

ich hab das noch nie ausprobiert, ob das bei Elster überhaupt durch die Plausibilitätsprüfung käme, wenn zwischen Datum von Erwerb und Veräußerung mehr als zwölf Monate liegen.

Für Rückfragen sehe ich jetzt keinen Anlass, wenn der ganze Vorgang überhaupt nicht in der Erklärung auftaucht.

Ja, das ist die Folge dieser Formulierung. Recht hübsch gemacht - wenn man eine eigentliche Steuerbefreiung dafür festgesetzt hätte, wäre sofort kläffend irgendeiner mit dem Gleichbehandlungsgrundsatz wedelnd angesaust gekommen.

Schöne Grüße

MM

1 Like

Dieses Thema wurde automatisch 30 Tage nach der letzten Antwort geschlossen. Es sind keine neuen Nachrichten mehr erlaubt.