Hat jemand in letzter Zeit Erfahrungen mit einem Lohnsteuerhilfeverein (LHV) gemacht. Birgt der Lohnsteuerhilfeverein Nachteile (oder Vorteile) gegenüber einem Steuerberater ?
Hallo!
man kann es nur für die Fälle vergleichen, die beide Berater behandeln .
Das sind „einfache“ Fälle von Arbeitnehmern die außer Zinserträgen keine weiteren Einnahmen haben.
Und dabei ist es völlig gleich. Nur LHV wäre m.E. preiswerter, weil im Vereinsbeitrag enthalten und nicht wie beim Steuerberater an das zu versteuernde Einkommen gekoppelt.
MfG
duck313
Servus,
ein kleines bissle mehr, als Duck sagt, dürfen Lohnsteuerhilfevereine schon. Bei Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb und selbständiger Tätigkeit müssen sie passen, aber außer Einkünften aus nichtselbständiger Tätigkeit sind auch wiederkehrende Bezüge (z.B. Renten) und erhaltene Unterhaltsleistungen kein Problem. Andere Einkünfte (z.B. Vermietung und Verpachtung) nur, wenn die Einnahmen (nicht: Einkünfte) nicht mehr als 13.000 € p.a. - bei Verheirateten 26.000 € - ausmachen.
Die Honorare von Steuerberatern werden deutlich anders berechnet, als Duck schreibt, aber darum soll es hier nicht gehen. Wichtig ist: Dort muss sich die Arbeit genauso wie beim Lohnsteuerhilfeverein rentieren; letztlich setzt man die Honorare so fest, dass der zum Stundensatz des jeweiligen Mitarbeiters bewertete Arbeitsaufwand gedeckt ist.
Es gibt freilich Fälle bei Arbeitnehmerveranlagungen, in denen die Mindestgebühr, die ein StB nehmen muss, höher liegt als (Arbeitsaufwand * Stundensatz). Das sind diejenigen, die beim Lohnsteuerhilfeverein gut aufgehoben sind.
Bei manchen anderen (und ja, es gibt auch bei Arbeitnehmerveranlagungen Dinge, die man besser und schlechter machen kann) können Lohnsteuerhilfevereine ihre niedrigen Preise nur halten, indem sie Steuererklärung und Bescheidprüfung im Schweinsgalopp durchklopfen - ist halt die Frage, ob dem Steuerpflichtigen dabei mehr verloren geht, oder ob er durch den niedrigeren Preis mehr gewinnt.
Last, but not least, hängt bei den Lohnsteuerhilfevereinen viel mehr von den jeweiligen lokalen Gegebenheiten ab - es gibt örtlich welche, die in gleicher Qualität arbeiten wie eine „durchschnittliche“ StB-Kanzlei, und es gibt welche, deren Leistungen unter aller Kanone sind.
Bei beidem - Gang zum StB und Gang zum Lohnsteuerhilfeverein - ist es nützlich, wenn man persönliche Empfehlungen und Einschätzungen hat.
Schöne Grüße
MM
Hallo,
vielen Dank für die ausführlichen Antworten.
Was mir jedoch immer noch zu denken gibt ist die Tatsache, dass der LHV, in diesem Fall, von einer Rechtsanwältin (wahrscheinlich Nebenberuflich) betrieben wird und ich jetzt schon weiß, dass ich ca. 407 Euro (inkl. Beitrag) zahlen muß.
Servus,
je nach Gegenstandswerten kann das Mindesthonorar, das ein Steuerberater verlangen muss, leicht auch so hoch sein; zumindest die „Mittelgebühr“ (= mittlerer Wert zwischen Mindest- und Höchstgebühr), die er verlangen sollte, wenn nicht besondere Umstände vorliegen, die einen niedrigeren Wert begründen, liegt z.B. bei einem Bruttogehalt von 39.000 € p.a. schon höher.
Billiger geht es bei anderen Lohnsteuerhilfevereinen allemal.
Schöne Grüße
MM