Hallo,
ein Bekannter ist dabei einen Arbeitsvertrag mit einem rein Australischen Unternehmen in Brisbane, Queensland, abzuschließen, wobei er seine Tätigkeit für dieses Unternehmen in Deutschland sowie der restlichen EU durchführen wird.
Er selbst ist Deutscher, und lebt in Hamburg.
Da dies auch für die Mitarbeiter in Brisbane eine völlig neue Konstellation ist, weiss dort niemand, ob die anfallende „Lohnsteuer“ aufgrund des Doppelbesteuerungsabkommens
nun in Australien entrichtet, oder aber mein Bekannter die Steuern hier eigenständig an das Finanzamt abführen muss.
Kann mir jemand eine rechtsverbindliche Auskunft, ggf. mit Anführung der entsprechenden Deutschen Gesetzgebung geben, bitte?
Vielen Dank im Vorwege!