Lohnsteuerzahlung, Arbeitgeber in Australien, Tätigkeit in Deutschland

Hallo,

ein Bekannter ist dabei einen Arbeitsvertrag mit einem rein Australischen Unternehmen in Brisbane, Queensland, abzuschließen, wobei er seine Tätigkeit für dieses Unternehmen in  Deutschland sowie der restlichen EU durchführen wird.

Er selbst ist Deutscher, und lebt in Hamburg.

Da dies auch für die Mitarbeiter in Brisbane eine völlig neue Konstellation ist, weiss dort niemand, ob die anfallende „Lohnsteuer“ aufgrund des Doppelbesteuerungsabkommens
nun in Australien entrichtet, oder aber mein Bekannter die Steuern hier eigenständig an das Finanzamt abführen muss.

Kann mir jemand eine rechtsverbindliche Auskunft, ggf. mit Anführung der entsprechenden Deutschen Gesetzgebung geben, bitte?

Vielen Dank im Vorwege!

Servus,

ein ausländischer Arbeitgeber ohne Betriebsstätte in D muss keine Lohnsteuer einbehalten und abführen - § 38 Abs 1 EStG.

Der Arbeitnehmer leistet in diesem Fall vierteljährlich Vorauszahlungen zur ESt wie ein Selbständiger.

Vorsicht! Bei ausländischen Arbeitgebern wird öfter mal Lohnsteuer mit den Sozialversicherungsbeiträgen vermischt. Die werden auch in diesem Fall durch den Arbeitgeber berechnet, gemeldet und bezahlt. Er braucht zu diesem Zweck eine Betriebsnummer von der Bundesagentur für Arbeit.

Für einen Arbeitgeber, der vorher mit dem deutschen Sozialversicherungssystem noch keinen Kontakt hatte, ist es dringend ratsam, die Beitragsnachweise und DÜVO-Meldungen nicht selber zu erstellen, sondern von einer Steuerberaterkanzlei erstellen zu lassen.

Schöne Grüße

MM