Lohnt als laie einspruch gegen "vorsätzlich" ?

hallo,

fiktiver hintergrund :

anfang april wird eine person spätabends nach dem kinobesuch auf der landstrasse gelasert. er wird von der polizeit angehalten und verhört. erlaubt waren 80 km/h und laut lasermessung ist der fahrer 144 km/h gefahren. genervt von der fragerei der polizisten will er es schnell hinter sich bringen und nach hause fahren. ändern kann er es vorerst eh nicht mehr.

heute kam die post. nach abzug toleranz 137 km/h und verdoppeltes bussgeld ( als begründung wurde vorsätzlich zu schnell gefahren angegeben ).

kann man nun als laie gegen diesen angeblichen vorsatz vorgehen ? einen anwalt nehmen würde im endeffekt mehr kosten als das bussgeld ( laut anwaltsrechner ).

aber dem fahrer geht dieser angebliche vorsatz gegen den strich. er möchte zumindest das doppelte bussgeld sparen und nur das einfache zahlen.

was kann er tun ? und hat er als laie ohne anwalt überhaupt chancen ?

gruss

Hi,

man kann formlos Widerspruch einlegen. Jedoch könnte man sich hier sogar selbst ins Knie schiessen wenn das zuständige Amt aufgrund des Widerspruches und der „Genervtheit“ bei der Polizeikontrolle (das Amt könnte das Polizeiprotokoll der Kontrolle anfordern) eine „mangelnde charakterliche Eignung zur Teilnahme am Strassenverkehr“ (so heisst das glaube ich im Behördendeutsch) sieht.

144 auf einer Strecke auf der eh nur max. 100 erlaubt sind (Landstrasse) und dann auch noch „genervt“ von einer Polizeikontrolle sein sieht für mich nämich auch sehr stark nach Vorsatz aus…

Gruss
K

Hallo!

auf der landstrasse gelasert … erlaubt waren 80 km/h … 144 km/h gefahren.

kann man nun als laie gegen diesen angeblichen vorsatz vorgehen ?

Ein 80 km/h-Schild zu übersehen, kann passieren. Dann wäre man auf der Landstraße mit max. 100 km/h unterwegs. Beinahe 140 Sachen kann nur versehentlich passieren, wenn die Landstraße wie eine Autobahn ausgebaut ist. Mal wenige km/h zu viel, kann versehentlich passieren, aber sehr deutlich über 100 km/h auf einer Straße, die man nicht mit einer Autobahn verwechseln kann, ist Absicht, also Vorsatz.

Erst vorsätzlich zu schnell und dann auch noch uneinsichtig - eine Veranstaltung vor Gericht wird vorhersehbar damit enden, dass sich der Delinquent verflucht, das Bußgeld nicht akzeptiert zu haben.

Gruß
Wolfgang

Es waren nur 80
Hallo,

144 auf einer Strecke auf der eh nur max. 100 erlaubt sind
(Landstrasse)

in diesem speziellen Fall waren sogar nur 80 km/h erlaubt.

Das Geld für das Papier wegen des Einspruchs und das Porto würde ich allerdings auch sparen.

Hier etwas zum Nachlesen:
http://www.n-tv.de/ratgeber/Ist-das-schon-vorsaetzli…
„Tatsächlich gibt es mehrere Urteile zu dem Thema, ab wann ein Verstoß gegen das Tempolimit so erheblich ist, dass er in der Regel als vorsätzlich gewertet werden kann. Das OLG Koblenz sah die Grenze beispielsweise bei einer Überschreitung um 40 Prozent, das OLG Karlsruhe ging von 50 Prozent aus.“

Mit 137 km/h lag die Geschwindigkeit mehr als 70% über den erlaubten 80 km/h, da braucht man keine weitere höhergerichtliche Urteile.

Gruß
Christa

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Hallo!

das stimmt schon, was Du schreibst mit den ca. 50 % Überschreitung = generelle Annahme des Vorsatzes.

Allerdings kommt es darauf an den Vorsatz auch zu belegen. Dazu muss etwas ausgeführt werden, was nämlich auch nach Übersehenen des 80 km/h-Schildes dem Fahrer Hinweise auf mögliche Tempobeschränkungen geben könnte (Bauart der Straße, Bebauung usw.)

Interessanter Fall :
beachten, hier handelt es sich um ein Schnellstraße, Autobahn ähnlich mit 2 Spuren je Richtung !

http://www.rae-lingen.de/rechtsanwalt-verkehrsrecht/…

MfG
duck313

Hallo,

das stimmt schon, was Du schreibst mit den ca. 50 %
Überschreitung = generelle Annahme des Vorsatzes.

im UP war aber die Rede von über 70%, was nochmal höher liegt, und …

beachten, hier handelt es sich um ein Schnellstraße, Autobahn
ähnlich mit 2 Spuren je Richtung !

Ja eben. Im UP war die Rede von einer Landstraße. Gut, wenn man davon ausgeht, dass dort in der Regel 100 km/h erlaubt sind, bleiben nur noch 37 % Geschwindigkeitsüberschreitung :smile:, andererseits war das der Heimweg vom Kinobesuch, d. h. nicht irgendwo „jwd“, wo man sich ggf. noch auf mangelnde Ortskenntnis berufen könnte.

Viele Grüße
Christa

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versehentlich passieren, aber sehr deutlich über 100 km/h auf
einer Straße, die man nicht mit einer Autobahn verwechseln
kann, ist Absicht, also Vorsatz.

Also warte mal - es gibt noch andere Autos als Daihatsu Cuore & Co.

Meine Lebensgefährtin hat auch mal die Laufruhe und Beschleunigungskraft meines Wagens verkannt und war ganz schnell auf 140. Dabei wähnte sie, 100 zu fahren.

Bevor man hier das Fallbeil wetzt … erstmal nachdenken.

Unbedingt Anwalt zu Rate ziehen. Der bekommt Einblick in die Ermittlungsakten.

Es wäre nicht die erste Lasermessung, die technisch oder organisatorisch fehlerbehaftet fehlerbehaftet wäre.

Klare Sachlage und wie man damit umgeht
Hallo!

Meine Lebensgefährtin hat auch mal die Laufruhe und
Beschleunigungskraft meines Wagens verkannt und war ganz
schnell auf 140. Dabei wähnte sie, 100 zu fahren.

Kann passieren, wenn man mit nicht funktionierendem Tacho unterwegs ist oder der Mensch hinter dem Lenkrad nach Gefühl fährt und den laufend angezeigten Messwert ignoriert. Auf einer Landstraße kann man in einer noch so samtweich fahrenden Limousine 80 km/h nicht mit 140 km/h verwechseln. Mir ist von diversen Erdumrundungen durchaus geläufig, wie sich eine große 6-Zylinder-Sänfte anfühlt. Selbst wenn jemand nur nach Gefühl fährt, wird er/sie hoffentlich merken, wie Fahrbahnmarkierungen und Begrenzungsbaken an ihm/ihr vorbeisausen. Nicht auf den Tacho geachtet zu haben, ist kein Argument. Die Instrumente hat man wie das Verkehrsgeschehen und die Spiegel gefälligst permanent im Blick zu haben. Ist damit jemand überfordert, gehört er/sie nicht hinters Lenkrad. Manchmal hilft schon, sich nicht mit Handy, Zeitung, Getränk und BigMac zu beschäftigen und sich aufs Fahren zu konzentrieren.

90 statt 80 kann passieren. Wer aber mit Autobahngeschwindigkeit auf einer Landstraße unterwegs ist, macht das nicht versehentlich. Das sind Ausflüchte von Stümpern am Steuer, die sich irgendwas zurecht bleiern, die nicht willens oder zu dämlich sind, sich an simpelste Regeln zu halten. Hinterher wird nach Anwalt gekräht. Manno, was für ein Mist!

Aber vielleicht ist der Rat an den Fragesteller, einen Anwalt aufzusuchen, gar nicht verkehrt. Gerät er dabei an einen Advokaten, der dauernd Angst haben muss, seine Büromiete nicht bezahlen zu können, wird er trotz Aussichtslosigkeit alle Register ziehen, Kosten produzieren und die Sache vor Gericht gehen lassen. Das Organ der Rechtspflege gewinnt immer und für den Mandanten geht es richtig ins Geld.

Der Fragesteller bezweifelt nicht, zu schnell gewesen zu sein. In solchem Fall würde ein einsichtiger Mensch erkennen, dass er nicht versehentlich, sondern vorsätzlich zu schnell war. Wenn der vernünftig handelnde Mensch also weiß, nicht 80, sondern sehr deutlich schneller gefahren zu sein, wird er das Loch im Portemonnaie möglichst klein halten wollen, jedenfalls nicht das Messverfahren anzweifeln, keinen Rechtsanwalt beauftragen und natürlich nicht vor Gericht gehen. Ein Richter, der solche Kandidaten täglich im Halbstundenabstand vor sich hat und sich die immer gleichen Einwände bis zum Erbrechen anhören muss, wird ziemlich sicher dafür sorgen, dass sich der Versuch nicht rechnet.

Ein Fass macht man tunlichst nur auf, wenn man sich sicher ist, nicht oder nicht nennenswert zu schnell gewesen zu sein. Solche Fälle gibt es und dann sollte man über einen Anwalt zu Akteneinsicht kommen, ggf. das Messverfahren hinterfragen und die ganze Maschinerie mit Gutachten und Gericht in Gang bringen. Aber nur dann. Alles andere sind Zechbruderratschläge von Leuten, die mal irgendwo irgendwas gehört haben, vom Leder ziehen, aber die Folgen nicht zu tragen haben.

Gruß
Wolfgang

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Gottverdammte Oberlehrerei
I. es ist nachts auf einer Landstraße passiert und nicht früh halb Acht vor der Grundschule

II. jedem Dieb, Kinderschänder, Drogenhändler, Gauner, kriminellen Asylbetrüger und Arbeitsscheuen wird zugestanden, die verfügbaren rechtlichen Mittel bis zum Anschlag auszunutzen und das womöglich auch noch auf Kosten der Allgemeinheit und die Unschuldsvermutung als die höchste demokratische Errungenschaft wird bis auf’s Messer verteidigt,

aber wenn Gutmenschen was zum Austoben haben wollen, nehmen sie den Autofahrer her.

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Hallo!

I. es ist nachts auf einer Landstraße passiert und nicht früh
halb Acht vor der Grundschule

II. jedem Dieb, Kinderschänder, Drogenhändler, Gauner,
kriminellen Asylbetrüger und Arbeitsscheuen wird zugestanden,
die verfügbaren rechtlichen Mittel bis zum Anschlag
auszunutzen und das womöglich auch noch auf Kosten der
Allgemeinheit …

Genau das ist der Punkt, den ich auch deutlich herausstellte: Es geht um Kosten. Jemand weiß, er hat Sch*** gebaut, war zu schnell. In solcher Situation zahlt man knirschend das Bußgeld, statt sich unklug zu verhalten und die Kosten in die Höhe zu treiben.

…und die Unschuldsvermutung

Unschuldsvermutung liegt neben der Sache. Der Betroffene weiß, dass er zu schnell war und es wurde gemessen. Mit dem Wissen um die zu hohe Geschwindigkeit wird man vorhersehbar am Messverfahren nicht rütteln können. Das ist aber nicht sicher, vielleicht gelingt es ja doch. Die Chance ist gering, das Prozessrisiko entsprechend hoch. Eine Spielernatur wird es trotzdem versuchen und vorhersehbar scheitern.

aber wenn Gutmenschen was zum Austoben haben wollen, nehmen
sie den Autofahrer her.

Dein Ausfall ist wenig zielführend. Geschwindigkeitsbegrenzungen sind nun mal keine unverbindlichen, frei zu interpretierenden Empfehlungen. Wer ein Bußgeld nicht bezahlen will und vor Gericht geht, braucht stichhaltige Argumente. Statt dessen über Gutmenschentum zu reden, über zur Kasse gebetene Autofahrer zu schimpfen oder auf Tageszeiten zu verweisen, bei denen man meint, sich an Regeln nicht halten zu müssen, kann nur schaden. Ein Richter könnte auf die Idee kommen, die charakterliche Eignung zum Führen eines Kfz zu hinterfragen.

Es ging doch darum, wie in einem geschilderten Beispielfall mit einem Bußgeldbescheid zu verfahren ist. Oder hab’ ich etwas falsch verstanden?

Gruß
Wolfgang

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II. jedem Dieb, Kinderschänder, Drogenhändler, Gauner, kriminellen Asylbetrüger und Arbeitsscheuen wird zugestanden, die verfügbaren rechtlichen Mittel bis zum Anschlag auszunutzen und das womöglich auch noch auf Kosten der Allgemeinheit und die Unschuldsvermutung als die höchste demokratische Errungenschaft wird bis auf’s Messer verteidigt,

Verdammt… da hast du echt recht wenn du es so siehst. Dafür ein * von mir.

K

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Hallo Matthias

II. jedem Dieb, Kinderschänder, Drogenhändler, Gauner,
kriminellen Asylbetrüger und Arbeitsscheuen wird zugestanden,
die verfügbaren rechtlichen Mittel bis zum Anschlag
auszunutzen und das womöglich auch noch auf Kosten der
Allgemeinheit und die Unschuldsvermutung als die höchste
demokratische Errungenschaft wird bis auf’s Messer verteidigt,

Hat irgendwer vorgeschlagen dem Autofahrer das Recht zur Verteidigung zu nehmen? Es geht nur darum, dass er keine erwähnenswerten Chancen in einem Verfahren hat (das war übrigens die Ausgangsfrage). Und ausserdem geht es hier nicht um 10 Jahre Knast und Vernichtung einer Existenz, sondern um ein paar Mark mehr Bußgeld.

aber wenn Gutmenschen was zum Austoben haben wollen, nehmen
sie den Autofahrer her.

Genau darum sind Autofahrer trotzdem ein ziemlich willkommenes Ziel für Prügel. Sie stellen sich als Widerstandskämpfer a la weiße Rose dar und beschimpfen jeden der sich einigermassen an die Regeln hält als Arschkriecher, obrigkeitshörig und so weiter.

Ich wäre im übrigen stoz darauf ein guter Mensch zu sein, wird wohl aber nichts mehr draus. (Auch weil ich gerne schnell fahre)

Grüße,
.L

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I. es ist nachts auf einer Landstraße passiert und nicht früh
halb Acht vor der Grundschule

Gelten zu der Zeit Verkehrsregeln nicht?

II. jedem Dieb, Kinderschänder, Drogenhändler, Gauner,
kriminellen Asylbetrüger und Arbeitsscheuen wird zugestanden,
die verfügbaren rechtlichen Mittel bis zum Anschlag
auszunutzen und das womöglich auch noch auf Kosten der
Allgemeinheit und die Unschuldsvermutung als die höchste
demokratische Errungenschaft wird bis auf’s Messer verteidigt,

Hier gibt es auch keine Unschuld: Die Messung hat doch konkret eine Geschwindigkeitsüberschreitung ergeben.

aber wenn Gutmenschen was zum Austoben haben wollen, nehmen
sie den Autofahrer her.

Warum regst du dich eigentlich so auf?

Ich möchte dich mal sehen, wenn dein Kind am Abend am Straßenrand spielt und ein Raser dein Kind anfährt. Dann möchte ich mal sehen, wie du dich noch für den einsetzt.

Nachts sind vielleicht keine Kinder auf der Straße unterwegs, aber durchaus Radfahrer, die bei derlei Geschwindigkeitsüberschreitungen gefährdet sein können. Und sei es nur, weil die Reaktionszeit des Autofahrers wesentlich verkürzt ist.

Gruß, Fo

I. es ist nachts auf einer Landstraße passiert und nicht früh
halb Acht vor der Grundschule

Gelten zu der Zeit Verkehrsregeln nicht?

Die Gefährdungslage ist eine andere.
In den Protokollen zu Verkehrskontrollen / Geschwindigkeitskontrollen steht auch immer mit drin, weswegen die Maßnahme durchgeführt wird.

Hier gibt es auch keine Unschuld: Die Messung hat doch konkret
eine Geschwindigkeitsüberschreitung ergeben.

Das hat keiner bestritten. Es geht hier alleinig um die Unterstellung des Vorsatzes.

aber wenn Gutmenschen was zum Austoben haben wollen, nehmen
sie den Autofahrer her.

Warum regst du dich eigentlich so auf?

Ich rege mich nicht auf. Ich sag Dinge nur gern deutlich.

Ich möchte dich mal sehen, wenn dein Kind am Abend am
Straßenrand spielt und ein Raser dein Kind anfährt. Dann
möchte ich mal sehen, wie du dich noch für den einsetzt.

Meine Kinder werden nicht am Straßenrand spielen.

Nachts sind vielleicht keine Kinder auf der Straße unterwegs,
aber durchaus Radfahrer

Für die gibt es Radwege.

, die bei derlei
Geschwindigkeitsüberschreitungen gefährdet sein können. Und
sei es nur, weil die Reaktionszeit des Autofahrers wesentlich
verkürzt ist.

Nochmal: Es geht nicht um die Überschreitung, sondern dass ihm ein Vorsatz vorgeworfen wird. Hiergegen will er vorgehen.

Des Weiteren sind unverlangt eingereichte Moralpredigten im Rechtsbrett falsch platziert. dafür sind Ethikbrett, Philosophie oder Plauderei besser geeignet.

Petri Heil

To.i

Hi,

nur mal interessehalber: wenn man mit 144 km/h bei erlaubten 80 km/h geblitzt wird - geht’s dann „nur noch“ ums Geld oder ist da auch der Lappen für ne Weile weg?

*wink*

Petzi

I. es ist nachts auf einer Landstraße passiert und nicht früh
halb Acht vor der Grundschule

Gelten zu der Zeit Verkehrsregeln nicht?

Die Gefährdungslage ist eine andere.
In den Protokollen zu Verkehrskontrollen /
Geschwindigkeitskontrollen steht auch immer mit drin, weswegen
die Maßnahme durchgeführt wird.

das spiegelt sich aber schon darin ab, das vor einem kindergarten erst gar nicht 80 gefahren werden darf. aber ich geb dir recht, durch die Dunkelheit erhöht sich aufgrund der schlechten sicht die Gefährungslage nochmal deutlich, was aber dann irgendwie nicht in die „opferrolle“ passt.

Hier gibt es auch keine Unschuld: Die Messung hat doch konkret
eine Geschwindigkeitsüberschreitung ergeben.

Das hat keiner bestritten. Es geht hier alleinig um die
Unterstellung des Vorsatzes.

klar? und was sagt dieser aus? das man eben nicht mehr „fahrlässig“ sondern vorsätzlich zu schnell gefahren ist. und mal ganz ehrlich, 140+ auf einer Landstraße die auch noch aufgrund der Gefährdungslage auf 80 begrenzt ist aus versehen? Glaubst du das wirklich?

aber wenn Gutmenschen was zum Austoben haben wollen, nehmen
sie den Autofahrer her.

Warum regst du dich eigentlich so auf?

Ich rege mich nicht auf. Ich sag Dinge nur gern deutlich.

genau, die bösen Autofahrer, die werden nur von allen gehasst, Ok, der PKW der Nachts auf eine Landstraße einen Motorradfahrer mit 140 erwischt hat, weil er die Kurve geschnitten hat ( ist ja nachts mit 140 ungefährlich) war auch ein ganz netter.

Sicherlich sind viele Punkte auf den Straßen gerade in den Augen der „Schnellfahrer“ diskusionswürdig, aber 140 Nachts in einem Bereich, der Tagsüber schon begrenzt wurde? Wirklich? Seltsamerweise weiss es jeder besser als die Leute, die die Schilder beschließen ( ja das ist ein Verwaltungsakt). Makaber wurde es für mich bis jetzt erst die 2-3 Mal, wenn ich die Leute dann Nachts wiedergesehen habe, wenn wir sie aus ihren Autos rausgeschnitten haben. Machmal war es noch Retten, leider viel zu oft Bergen…

hth

Ich möchte dich mal sehen, wenn dein Kind am Abend am
Straßenrand spielt und ein Raser dein Kind anfährt. Dann
möchte ich mal sehen, wie du dich noch für den einsetzt.

Meine Kinder werden nicht am Straßenrand spielen.

Nachts sind vielleicht keine Kinder auf der Straße unterwegs,
aber durchaus Radfahrer

Für die gibt es Radwege.

, die bei derlei
Geschwindigkeitsüberschreitungen gefährdet sein können. Und
sei es nur, weil die Reaktionszeit des Autofahrers wesentlich
verkürzt ist.

Nochmal: Es geht nicht um die Überschreitung, sondern dass ihm
ein Vorsatz vorgeworfen wird. Hiergegen will er vorgehen.

Des Weiteren sind unverlangt eingereichte Moralpredigten im
Rechtsbrett falsch platziert. dafür sind Ethikbrett,
Philosophie oder Plauderei besser geeignet.

Petri Heil

To.i

Hallo,

wenn er auf die Frage „Wieso wir sie anhalten“ schon mit „ich war ein bissl schnell“ geantwortet hat, war das schon mit der Fahrlässigkeit. Das ich gebs zu und will schnell heim kann auch schnell teuer werden

hth

Hi,

aber wenn Gutmenschen was zum Austoben haben wollen, nehmen
sie den Autofahrer her.

Genau darum sind Autofahrer trotzdem ein ziemlich willkommenes
Ziel für Prügel. Sie stellen sich als Widerstandskämpfer a la
weiße Rose dar und beschimpfen jeden der sich einigermassen an
die Regeln hält als Arschkriecher, obrigkeitshörig und so
weiter.

Ich bin Autofahrer und Fußgänger. Trotzdem mecker ich weder in der einen oder anderen Rolle als Verkehrsteilnehmer über die jeweils andere Gruppe. Auch meine Eigenwahrnehmung als Widerstandskämpfer lässt zu wünschen übrig.

Kämme sind zum kämmen und nicht um alles darüber zu scheren :wink:.

Gruß
vdmaster

I. es ist nachts auf einer Landstraße passiert und nicht früh
halb Acht vor der Grundschule

genau, Nachts passieren keine Unfälle, wenn man viel zu schnell 2 Tonnen Stahl bei sehr geringer Sicht bewegt. Auf den deutschen Landstrassen sind die Tempolimits nur zum Abzocken!

II. jedem Dieb, Kinderschänder, Drogenhändler, Gauner,
kriminellen Asylbetrüger und Arbeitsscheuen wird zugestanden,
die verfügbaren rechtlichen Mittel bis zum Anschlag
auszunutzen und das womöglich auch noch auf Kosten der
Allgemeinheit und die Unschuldsvermutung als die höchste
demokratische Errungenschaft wird bis auf’s Messer verteidigt,

genau, gerade wenn man jemand mit 140 auf frischer Tat ertappt steht im die Unschuldsvermutung zu. Schon eine Frechheit, das man gegen sowas wie einen Bescheid nicht vorgehen kann! Und was noch viel schlimmer ist, diese Kinderschänder werden immer direkt mit dem Vorsatz belegt, die Fahrlässigkeit prüft man bei denen erst gar nicht

aber wenn Gutmenschen was zum Austoben haben wollen, nehmen
sie den Autofahrer her.

das kann JEDEM passieren, der Nachts aus versehen 140 in einer 80er Zone fährt, das passiert manchen menschen STÄNDIG. Und diese drecks Ding im Auto, was mit einem Zeiger auf einer Skala von 0-250 einen Wert angibt, hat mir NIE jemand erklärt. das hab ich sicherheitshalber mit einem Bild von meinem Auto überklebt.

Aber mal ersthaft, du hörst dich an, wie ein kleines Kind, dem man das Spielzeug weg genommen hat. Ersten wirfst du alle durcheinander und zweitens hat du von der Materie keine Ahnung

Mir kann niemand erzählen, das man Nachts aus versehen 140 auf einer Landstraße fährt. Und ganz ehrlich, wer so schlecht fährt, das er nicht merkt, das er fast doppelt so schnell ist wie erlaubt und selbst das 1,4 fache über dem maximalen Limit liegt, dem gehört der Führschein weggenommen. Gerade der oft genannte „gute und erfahrene“ Fahrer, muss sowas erkennen.

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