Klare Sachlage und wie man damit umgeht
Hallo!
Meine Lebensgefährtin hat auch mal die Laufruhe und
Beschleunigungskraft meines Wagens verkannt und war ganz
schnell auf 140. Dabei wähnte sie, 100 zu fahren.
Kann passieren, wenn man mit nicht funktionierendem Tacho unterwegs ist oder der Mensch hinter dem Lenkrad nach Gefühl fährt und den laufend angezeigten Messwert ignoriert. Auf einer Landstraße kann man in einer noch so samtweich fahrenden Limousine 80 km/h nicht mit 140 km/h verwechseln. Mir ist von diversen Erdumrundungen durchaus geläufig, wie sich eine große 6-Zylinder-Sänfte anfühlt. Selbst wenn jemand nur nach Gefühl fährt, wird er/sie hoffentlich merken, wie Fahrbahnmarkierungen und Begrenzungsbaken an ihm/ihr vorbeisausen. Nicht auf den Tacho geachtet zu haben, ist kein Argument. Die Instrumente hat man wie das Verkehrsgeschehen und die Spiegel gefälligst permanent im Blick zu haben. Ist damit jemand überfordert, gehört er/sie nicht hinters Lenkrad. Manchmal hilft schon, sich nicht mit Handy, Zeitung, Getränk und BigMac zu beschäftigen und sich aufs Fahren zu konzentrieren.
90 statt 80 kann passieren. Wer aber mit Autobahngeschwindigkeit auf einer Landstraße unterwegs ist, macht das nicht versehentlich. Das sind Ausflüchte von Stümpern am Steuer, die sich irgendwas zurecht bleiern, die nicht willens oder zu dämlich sind, sich an simpelste Regeln zu halten. Hinterher wird nach Anwalt gekräht. Manno, was für ein Mist!
Aber vielleicht ist der Rat an den Fragesteller, einen Anwalt aufzusuchen, gar nicht verkehrt. Gerät er dabei an einen Advokaten, der dauernd Angst haben muss, seine Büromiete nicht bezahlen zu können, wird er trotz Aussichtslosigkeit alle Register ziehen, Kosten produzieren und die Sache vor Gericht gehen lassen. Das Organ der Rechtspflege gewinnt immer und für den Mandanten geht es richtig ins Geld.
Der Fragesteller bezweifelt nicht, zu schnell gewesen zu sein. In solchem Fall würde ein einsichtiger Mensch erkennen, dass er nicht versehentlich, sondern vorsätzlich zu schnell war. Wenn der vernünftig handelnde Mensch also weiß, nicht 80, sondern sehr deutlich schneller gefahren zu sein, wird er das Loch im Portemonnaie möglichst klein halten wollen, jedenfalls nicht das Messverfahren anzweifeln, keinen Rechtsanwalt beauftragen und natürlich nicht vor Gericht gehen. Ein Richter, der solche Kandidaten täglich im Halbstundenabstand vor sich hat und sich die immer gleichen Einwände bis zum Erbrechen anhören muss, wird ziemlich sicher dafür sorgen, dass sich der Versuch nicht rechnet.
Ein Fass macht man tunlichst nur auf, wenn man sich sicher ist, nicht oder nicht nennenswert zu schnell gewesen zu sein. Solche Fälle gibt es und dann sollte man über einen Anwalt zu Akteneinsicht kommen, ggf. das Messverfahren hinterfragen und die ganze Maschinerie mit Gutachten und Gericht in Gang bringen. Aber nur dann. Alles andere sind Zechbruderratschläge von Leuten, die mal irgendwo irgendwas gehört haben, vom Leder ziehen, aber die Folgen nicht zu tragen haben.
Gruß
Wolfgang