Lohnt eine Anzeige

ein Jugendlicher hat mit Tritten den Kotflügel meines Autos zerbeult. Ca 750 EUR Schaden.
Im Auto saß mein Kind, nicht ich. Ein Zeuge saß auch drin.
Der Jugendliche möchte dass ich die Anzeige zurück ziehe weil er vorbestraft ist und befürchtet wieder in den Bau zu müssen.
Ich möchte nicht sein Leben zerstören aber ohne Anzeige bekomme ich sicherlich auf keinen Fall den Schaden ersetzt.
Lohnt ein Gespräch mit dem Bewährungshelfer ?
Bekomme ich von der Polizei dessen Nummer um mit ihm über den Jungen zu reden ?
(sehe ich vielleicht zuviel fern)
Wenn ich nachgebe lernt er nie mit fremden Eigentum ordentlich umzugehen.
Wahrscheinlich werde ich es als Erfahrung abbuchen weil Null Kohle zu holen ist ?
Eine Rechtschutzversicherung habe ich aber wo nichts zu holen ist…
Wie ist Ihre Meinung bitte ?
danke sweetsour

Guten Morgen,

der größte und vorrangige Erfolg wäre also der „Erziehungserfolg für die Zukunft“, der Blechschaden demnach relativ weniger wichtig ?
Also würde ich bei der Polizei anfangen, eine Anzeige liegt ja schon vor? Mindestens eine Meldung und es kommt darauf an, was man daraus macht. Wenn der vernehmende Beamte auch zu dem Schluss kommt, daß man mit dem Bewährungshelfer reden sollte, dann würde ich diesen Weg wählen und die Frage der Kostenregulierung einbauen. Verzichten kann man später immer noch, der Weg ist das Ziel.
Parallel dazu würde ich mit dem Schadensdienst meiner Versicherung reden und ggf. einen Gutachter anfordern, damit die Sache objektiv bewertet wird. Ob man einen Kaskoschaden daraus machen kann/will oder im Rahmen von Eigendeckung usw. die Klärung herbeiführt, können die Experten dann beraten. Dazu fehlen mir hier die Angaben, es kommt immer darauf an, wie man mit der Kfz-Vers. steht.
Die wichtigste Frage ist wohl die Motivation des Täters, die sollte geklärt sein.

Hoffe mit auf guten Ausgang, Glück gehört dazu!
Quember

Hallo sweetsour,
das mal vorneweg: Bewährung wird vom Rechtsbrecher grundsätzlich als Freispruch gewertet, da ja die von ihm selber gefürchtete Strafe ausgeblieben ist.
Auch für seine „Kumpels“ ist sowas kein Grund, nicht gleichgelagerte oder noch schlimmere Taten zu begehen.
Selbst die vorherige Haftzeit hat offensichtlich nicht ausgereicht, hinreichend Einsicht zu gewinnen.
Du hast selber ein Kind und weist, wie ein solches zu erziehen ist.
Jugendstrafrecht ist als Erziehungsstrafe gedacht, Bewährung dient heutzutage vorrangig dem Zweck, die Überfüllung der Haftanstalten zu unterbinden.
In Deinem Fall rege ich aber an, mithilfe Deiner Rechtschutzversicherung zivilrechtlich Schadenersatz zu verlangen. Strafrechtlich wird eine Verurteilung zu einer Geldstrafe nicht dem Opfer, sondern ausschließlich der Staatskasse zufließen, so daß dem Opfer -da vom Täter inzwischen pleite- nichts mehr geleistet werden kann. Hast Du das auch Deiner KFZ-Versicherung gemeldet (Kasko-Versicherung)? Die würden sich nach Vorleistung das Geld schon vom Schädiger holen.
Wenn es sich bei dem Verursacher nicht um einen Angehörigen einer arabischen Großfamilie handeln sollte, käme auch ein „freundlicher Dreizeiler“ an die Staatsanwaltschaft infrage, in dem Du ja auf das Bewährungsversagen hinweist. Das wäre dann keine Anzeige, die Bewährungsstelle erhielte auf diese Weise dann auch Kenntnis und Du brauchtest nicht zu befürchten, daß Dich die Familie „belehrt“.
Hoffe, Dir erst einmal Hinweise aufgezeigt zu haben.
Freundlich
Schiebedach
(Klaus)

Hi,
ich gehe davon aus, dass der Verursacher vorbestraft ist. Deshalb rate ich Ihnen dringend, sich an den Bewährungshelfer zu wenden. Jeder Mensch macht Fehler. Die meisten lernen daraus. Wer nicht hören kann, muss fühlen. Schließlich hätte das auch noch viel schlimmer ausgehen können. Es gibt keinen Grund, den Mann in Watte zu packen. Aber wahrscheinlich weiß er, dass er Sie um den Finger wickeln kann. Entscheiden Sie sich!
Viel Glück!
LG Katja

Erstmal um dein Gewissen zu beruhigen. Wenn er ne Straftat begeht und sie dann bereut ist das schön. Doch nicht ohne Grund ist er jetzt da wo er ist. Er alleine kann steuern, ob er daraus kommt. Schließlich hat ers gemacht und du sitzt auf den Schaden. Ich mein würde er dir die Kohle in die Hand drücken hast du dein Geld und die Sache wär was das angeht aus der Welt. Die Judikative kann nun immernoch entscheiden, ob sie die Straftat verfolgt oder nicht.
Es gibt dabei so einen schönen Satz. Der Steinadler der das kleine Mäuschen zerhakt würde sagen: „Ich hab die Gesetze nicht gemacht mache ich mich schuldig nur weil ich sie genieße?“.

hallo,

doch, du bekommst den schaden auch ohne polizeiliche aufnahme ersetzt. über die Privathaftpflicht des verursachers oder dessen Eltern.

gut, die polizei müsste dir eigentlich die adresse des bewährungshelfers geben, im zuge eier außergerichtlichen, einvernehmlichen schadenbegleichung, wenn nicht, wende dich an das zuständige amtsgericht.
sprich einmal , darüber wie sie sich die schadenregulierung vorstellen mit den eltern im beisein des jungen, lass dir aber dann, wenn es positiv verläuft, ein schuldanerkenntnis mit den zahlungsvorschlägen zur begleichung des schadens unterschreiben. es wäre auch angebracht die rechnung über die reparatur dem verursacher mit zahlungsfrist zuzustellen, dann eine mahnbescheid zu beantragen um dir die schuld (Titel) zu sichern, dann vollstreckungsbescheid beantragen !!!

nach eigener erfahrung lohnt sich kein gespräch, egal mit wem. diese typen sind meist uneinsichtig und haben kei geld. bring die sache - mahnbescheid auf den weg. alles andere meist sinnlos !!

Grüße hook