Lohnt es sich ein Kleingewerbe neben der Festanstellung anzumelden?

In 19 Jahren Selbständigkeit bin ich mit ziemlich genau diesem Thema halt nur in der Praxis konfrontiert.

Für jemanden der scheinbar als Kleinunternehmer anfangen will, erschien mir wichtig zu wissen, dass er

  • durch Zusatzverdienst als Angestellter nicht umsatzsteuerflichtig (diese nicht zwingend erhoben) wird und dass er
  • seinen (begrifflich nicht existierenden) Einkommenssteuerfreibetrag für Kleinunternehmer (?) b.z.w. Grundfreibetrag nur einmal hat.
    Die Gewerbesteuer ist lt. UP-Angaben vielleicht doch erstmal nicht so wichtig.

Durch die unwissentliche Vermengung von Einkommens- und Umsatzsteuerrecht ist der praktische Sachverhalt oftmals Leuten nicht klar und zudem schwer irgendwo zuverlässig nachlesbar.
Es wäre interessant für mich, wenn du (oder andere) mir abschließend zu den genannten Punkten verlässliche (Gesetzes)quellen nennen könntet, damit ich mich da zusätzlich nochmal einlesen kann.

Gruß
Heidi

Auch in der Praxis existiert nichts von dem, was du ihm hier mitteilst.

Da ist wieder dieses böse Wort: Wissen.

Dir fehlt jegliche Basiskompetenz zur Thematik, was dir eindrucksvoll von mindestens zwei Leuten, die als Steuerberater tätig sind (und nein, ich gehöre nicht dazu - ich kenne mich beruflich bedingt nur ein wenig (!) mit den Bereichen Einkommensteuer, Umsatzsteuer und Gewerbesteuer aus), erklärt wurde.

Ich sage es mal sehr zurückhaltend mit einem sehr alten Zitat:
Si tacuisses, philosophus mansisses.

Wie man and dir erkennen kann …

Überlasse das Ganze deinem Steuerberater!

Ansonsten, gerne:

https://www.gesetze-im-internet.de/estg/
https://dejure.org/gesetze/UStG
https://dejure.org/gesetze/GewStG

Gruß
Guido