In 19 Jahren Selbständigkeit bin ich mit ziemlich genau diesem Thema halt nur in der Praxis konfrontiert.
Für jemanden der scheinbar als Kleinunternehmer anfangen will, erschien mir wichtig zu wissen, dass er
- durch Zusatzverdienst als Angestellter nicht
umsatzsteuerflichtig(diese nicht zwingend erhoben) wird und dass er - seinen (begrifflich nicht existierenden) Einkommenssteuerfreibetrag für Kleinunternehmer (?) b.z.w. Grundfreibetrag nur einmal hat.
Die Gewerbesteuer ist lt. UP-Angaben vielleicht doch erstmal nicht so wichtig.
Durch die unwissentliche Vermengung von Einkommens- und Umsatzsteuerrecht ist der praktische Sachverhalt oftmals Leuten nicht klar und zudem schwer irgendwo zuverlässig nachlesbar.
Es wäre interessant für mich, wenn du (oder andere) mir abschließend zu den genannten Punkten verlässliche (Gesetzes)quellen nennen könntet, damit ich mich da zusätzlich nochmal einlesen kann.
Gruß
Heidi