Wenn das Zinsniveau in Zukunft gleich bleibt,
ist es egal, ob der Kreditnehmer die Vorf. Entschädigung ausübt oder nicht;
er steht sich dann plus minus Null, weil er nimmt ja die
Gegenposition zur Bank ein.
Zumindestens ist das eine Näherung des Problems.
Weil bei der Berechnung der Vorfälligkeit wird ja angenommen,
dass die Bank die Vorfälligkeit in Pfandbriefen der jeweiligen Restlaufzeit
anlegt.
Der Kreditnehmer braucht aber seine freien Gelder nicht in Pfandbriefen anzulegen,
sondern er kann tagesgeld, festgeld oder sonstwas wählen.
Das Problem bei Ausüben der Vorfälligkeit ist allerdings,
dass der Kreditnehmer in der Regel die Abrechnung mit der bank überprüfen
lassen muss;
dadurch entstehen Kosten;
dazu kommen noch die Risiken eines Rechtsstreites wegen der Höhe der Vorfälligkeit
Das gibt dann letztendlich den Ausschlag, die Vorfälligkeit nicht auszuüben.
Das Ausüben der Vorfälligkeit wäre demnach nur ein Beschäftigungsprogramm
für Berater und Rechtsanwälte.
Die Zinsen können demnächts natürlich auch steigen oder sinken.
Nimmt man mal,
dass sich die Wahrscheinlichkeiten dafür gegeneinander aufheben,
bleibt es bei dem obigen.