Hallo, das Unternehmen für das ich arbeite bietet eine Berufsunfähigkeitsversicherung über einen Versicherungsdienstleister an, damit ich 1500 Euro im Notfall bekäme , müsste ich monatlich 128 Euro zahlen, ich finde das zu hoch?! Klar, ich bin schon älter, aber das ist schon happig, immerhin ist das Geld ja weg im Falle dass man die Vers. hoffentlich nicht braucht. Wer weiss was ? ich freue mich über Eure Erfahrungen und Tipps.
Mache doch einen Vergleich, was eine Berufsunfähigkeitsversicherung dich sonst kosten würde.
Achtung, die unterscheiden sich ganz erheblich in den Bedingungen!
Eine BU gehört neben einer Privathaftpflichtversicherung zu den Versicherungen, die zwar freiwillig sind, aber dringend empfohlen werden.
Schau doch mal in deinen Unterlagen nach, wie hoch aktuell deine Erwerbsminderungsrente ausfallen würde. Wenn ICH da nachschaue, muss ich heulen. Bei der Altersrente aber auch…
Hallo Cerise,
der Beitrag für die Berufsunfähigkeitsversicherung richtet sich nach Alter und Beruf. Von daher ist es für mich schwierig zu beurteilen ob 128,- für 1.500,- Rente zu hoch ist. Du schreibst, dass diese Versicherung über den Arbeitgeber angeboten wird? Dann handelt es sich vermutlich um eine Berufsunfähigkeitsversicherung im Rahmen einer bAV. Der Beitrag würde also vom Bruttolohn weg gehen. Das bedeutet: Für die 128,- € fällt keine Lohnsteuer und keine Sozialabgaben an. Je nach persönlichem Steuersatz entsprechen die 128,- Brutto also vermutlich irgendwas zwischen 60,- und 90,- € Netto.
Mal abgesehen davon, was solch eine Versicherung kostet…,: spätestens dann, wenn es darum geht, ob man mit einer Erkrankung/Behinderung wirklich BERUFSUNFÄHIG ist, also seinen erlernten Beruf nicht mehr ausüben kann, geht das Gezerfe los, ob ein Versicherer in der Leistungspflicht ist oder nicht.
Meine Frau hat das gemacht, wurde dann (chronisch) krank, wodurch sie nicht mehr vollumfänglich ihrer Arbeit nachgehen konnte.
Leistungspflicht? Weit gefehlt!
Hört man so manche Begründung der Ärzte, die die Versicherer einem auf den Hals hetzen, um Leistungspflicht möglichst zu negieren, dann ist selbst Jesus am Kreuz noch nicht berufsunfähig, denn er kann ja noch eine Weile predigen.
Spar Dir das Geld lieber.
Tolle Anekdote - und so hilfreich. Noch ein kleines bißchen hilfreicher wäre vielleicht der Hinweis gewesen, daß es Krankenversicherungen und BU-Versicherungen gibt, die untereinander ausschließen, daß sie sich den schwarzen Peter hin- und herschieben - was letztlich eines der Hauptprobleme ist, was man als Versicherter im Schadensfall haben kann und im Zweifel normalerweise auch wird.
Man kann auch vor dem Unterschreiben lesen, was man da unterschreibt.
Berufsunfähigkeitsversicherungen dienen bei Arbeitnehmern dafür, dass das Risiko abgedeckt wird, das die Rentenversicherung hinterlassen hat, die nicht mehr leistet, wenn lediglich der erlernte oder zuletzt ausgeübte Beruf nicht mehr ausgeübt werden kann. Ob die privat abgeschlossene Versicherung leistet, hängt nich von einem „Gezerfe“ ab, sondern davon, was vereinbart war.
Schöne Grüße
MM
Au WEIA!
Diese Art von Reklame für Versicherungen war schon vor zwanzig Jahren verkehrt, mittlerweile ist sie so falsch, dass es schwer fällt, keine betrügerische Absicht zu unterstellen.
Sozialabgaben für bezahlte Vorsorgeaufwendungen fallen auf Lohn nur dann nicht an, wenn eine Lohnumwandlung zulässig ist und wenn die Beiträge durch den Arbeitgeber an den Versicherer bezahlt werden >> Knicken!
Und beschränkt abziehbare Vorsorgeaufwendungen gem. § 10 Abs 1 Nr. 2a EStG wirken nur dann steuermindernd (abgesehen davon, dass hier nicht etwa weniger Lohnsteuer einzubehalten ist, sondern der Arbeitnehmer sich um eine ESt-Erklärung kümmern muss), wenn der Höchstbetrag noch nicht ausgeschöpft ist. Das dürfte bei etwa zwei Prozent der Kunden der Fall sein, die Du mit solchen windigen Versprechungen aufs Glatteis und zur Unterschrift führst.
Sehr, sehr unangenehm, so ein Zeug zu lesen. Und dann noch die Unterstellung von Grenzsteuersätzen wie hier:
Das ist Bauernfängerei.
Schöne Grüße
MM
Ja, nur steht nicht jede Erkrankung/Behinderung mit allen Varianten und Schattierungen einzeln im Kleingedruckten. Und selbst dann wäre noch die Frage offen, wie man die individuelle Beeinträchtigung als berufsbehindernd interpretiert.
Kein Augenoptik-Unternehmer würde einen beidseits armamputierten Bewerber einstellen, aber als berufsunfähig gilt er höchstwahrscheinlich nicht. Er kann ja schließlich noch beratend tätig sein.
Das lässt sich eindeutig entscheiden, aber ob eine Berufsunfähigkeitsversicherung leistet oder nicht, hängt davon ab, was für die Leistung vereinbart ist.
Eine Berufsunfähigkeitsversicherung, die wie die gesetzliche RV nur leistet, wenn keinerlei Berufstätigkeit mehr ausgeübt werden kann, kann man vergessen.
Eine, die sich ausschließlich auf den erlernten Beruf und nicht auf die zuletzt tatsächlich ausgeübte Tätigkeit bezieht, auch.
Nach Ausschluss dieser beiden Kriterien dürften herzlich wenige Anbieter übrig bleiben - die gilt es im Zweifelsfall zu finden; ich glaube schon, dass es sie gibt.
Schöne Grüße
MM
Genau diese Unterschiede gilt es zu finden.
Seriöse Versicherungsmakler (ja, das ist ein Seitenhieb!) wissen, worauf sie schauen müssen.
Ein Stichwort (unter vielen anderen) ist zum Beispiel das „Verweisungsrecht“.
Da gibt es halt welche, die vom Versicherten verlangen, jeden anderen, zumutbaren Beruf auszuüben - und dabei spielt es dann mitunter gar keine Rolle, ob es da überhaupt freie Stellen gibt.
… ich kenne einen einzigen Fall, da eine BU bezahlt hat: Frühpensionierter Lehrer, der mit 34 als psychisch gestört gilt und mit einem Segelboot die Riviera unsicher erkundet hat.
Ich kenne 3 weitere Fälle, da werden Leistungen aufgrund des Kleingedruckten nicht gewährt… sorry, aber wer hat schon Jura und Medizin studiert und steht dann in einem Autohaus rum?
Wenn ich mir anschaue, wie die „doch noch Erwerbsfähigen“ bei den staatlichen Institutionen aussehen (war mal Arbeitsamt und Sozialamt sowie irgendwas mit Integration) - das hat dann schon was mit Zombies gemein.
Noch was: jedes erdenkliches Einkommen wird dann von allen Seiten abgegriffen. Zahlt z.B. eine Reha die Berufsgenossenschaft (also die Arbeitgeber) ist alles für Umme und all inclusive. Als Selbstzahler darf man sogar für das Frühstücksbuffet in die Tasche greifen.
Gut, das war so vor 15 Jahren - kann mir schon vorstellen, dass „die Armen“ jetzt auch nimmer aus dem Vollen schöpfen können (kein aktueller Fall derzeit), aber eine BUV oder Erwerbsunfähigkeitsversicherung ohne Rechtschutz ist wie Brei ohne Löffel…
Servus,
dafür gibt es Versicherungsmakler. Die wesentlichen Ansprüche an eine BU-Versicherung sind in diesem Thread bereits aufgetaucht.
Nein. Es war mal das Versorgungsamt, inzwischen ist das die Deutsche Rentenversicherung, die sich mit der gesetzlichen BU-Rente befasst. Dort ist Berufsunfähigkeit ohne wenn und aber und ohne Kleingedrucktes so definiert:
Als berufsunfähig gelten Versicherte, die aus gesundheitlichen Gründen in ihrem oder einem anderen ihnen zumutbaren Beruf weniger als sechs Stunden täglich leisten können wie vergleichbare gesunde in diesem Beruf Tätige. (tut mir leid, das „wie“ an dieser Stelle habe ich nicht erfunden.)
Nein. Nicht bei Bezug einer EU-Rente. Nur Sozialhilfe / Grundsicherung sind subsidiär, bei Versicherungsleistungen (egal ob gesetzlich oder frei) werden keine anderen Bezüge oder Vermögen geschmälert.
Schöne Grüße
MM
Bitte genau lesen: "…vermutlich um eine Berufsunfähigkeitsversicherung im Rahmen einer bAV. "
Und wenn es so ist, dann ist der Beitrag tatsächlich Steuer- und sozialabgabenfrei!
Das hat nichts mit Reklame zu tun und schon gar nicht mit Bauernfängerei. Sondern mit dem BRSG (Betriebsrentenstärkungsgesetz).
Und inwieweit diese Möglichkeit für Cerise sinnvoll ist oder nicht, kann nicht in einem Chat beurteilt werden.