Folgendes Problem, der AG zahlt Zuschläge eher unregelmässig aus und verrechnet sie in manchen Monaten gar nicht, man ist dann gezwungen bis zur nächsten Abrechnung zu warten. Mit dem AG soll darüber gesprochen werden, jedoch nicht unvorbereitet. Bei Google bin ich bisher nur mäßig fündig geworden, ob es es irgendwelche Richtlinien oder gesetzliche Vorgaben gibt wann Zuschläge (insbesondere Nacht- & Spätschichtzuschläge) spätestens verrechnet werden müssen.
Servus,
dass variable Bestandteile des Lohns, die ab (z.B.) zwanzigsten eines Monats anfallen, erst in der Abrechnung für den Folgemonat berücksichtigt werden, ist vollkommen normal. Das hängt damit zusammen, dass man, egal wie krass man seine Abläufe „digitalisiert“ hat, eine Lohnabrechnung objektiv nicht „in Echtzeit“ machen kann.
Es gibt keine gesetzliche Vorgabe, die einem Arbeitgeber vorschreibt, Hexerei zu beherrschen oder anzuwenden.
Schöne Grüße
MM
Es geht auch um mehrere Monate, hier in dem aktuellen Fall Juni & Juli welche noch nicht verrechnet wurden.
Das Problem ist niemand fühlt sich zuständigt, die Hausleitung schiebt es auf Lohnabteilung und die sagen die entsprechnden Unterlagen (Dienstpläne) kommen zu spät an.
Hallo,
mangelhafte Organisation ist natürlich kein Argument.
Habt Ihr einen Betriebsrat?
&tschüß
Wolfgang
Ja, es gibt einen Betriebsrat doch zuerst soll dem AG nochmal in einem Gespräch auf dem Zahn gefühlt werden ehe dieser Schritt unternommen wird. Jedoch ist es schwer entsprechende Argumente zu finden, die den AG den nötigen Anstoß zu einer Klärung zu geben. Es kann ja nicht sein, dass man als AN keinerlei Einfluss auf die Verrechnungen/Auszahlungen hat wenn man seine Dienste macht, einspringt und einfach arbeitet.
Servus,
???
Das ist doch eine Sache, die alle Arbeitnehmer in diesem Betrieb, wenn nicht im Unternehmen gleichermaßen betrifft - zumindest die, die kein Festgehalt bekommen. Also eine ganz typische Angelegenheit für den Betriebsrat.
Übrigens ist es keine besondere Eskalationsstufe, so ein Anliegen dem Betriebsrat zu überlassen, die man sich erst „trauen kann“, wenn man vorher nochmal persönlich mit dem Arbeitgeber oder dessen Vertreter gesprochen hat. Im Gegenteil - der Betriebsrat hat hier nicht die Funktion einer Art „Artillerieunterstützung“, sondern es ist für beide Seiten und alle Beteiligten besser, wenn die Chose nicht in 75 Einzelgesprächen mit wechselndem Inhalt und schwankenden Ergebnissen, die den Betroffenen untereinander dann auch nicht alle bekannt sein werden, angegangen wird.
Offenbar geht es ja um einen vergleichsweise einfachen organisatorischen Ablauf, der verbessert werden muss. Ein Dienstplan für eine Woche kann am darauf folgenden Montag 7:30 h bestätigt bzw. ergänzt bei der Lohnabrechnung sein, d.h. regelmäßig können alle Zulagen bis mindestens 18. des laufenden Monats abgerechnet werden; mit drei Tagen Anstandspuffer meinetwegen bis 15., Monatsmitte, dann ist noch Platz dafür, dass zwei oder drei „leitende“ Nieten, die sonst nichts zu tun haben, noch ein Handzeichen oder ein „i.O.“ oder beides draufsetzen.
Wie dieser Ablauf (für alle Arbeitnehmer im Unternehmen, und nicht nur für ein paar Einzelne, die mit dem Chef gesprochen haben) grundsätzlich verbessert werden kann, ist klar eine Sache, die der Betriebsrat mit dem Chef und meinetwegen noch zwei oder drei Fachabteilungen zu diskutieren hat. Dass er verbessert werden kann, steht dabei gar nicht zur Debatte, das ist schlicht so.
Schöne Grüße
MM
Hallo,
was dieses „auf den Zahn fühlen“ durch einen einzelnen AN bringen soll, bleibt Dein Geheimnis.
Wenn es einen BR gibt, ist die Art und Weise der Entgeltauszahlung - und damit auch die notwendige Organisation der Berechnung - für die gesamte Belegschaft erzwingbar mitbestimmungspflichtig durch den BR gem. § 87 Abs. 1 Nr. 4 BetrVG:
§ 87 BetrVG - Einzelnorm (gesetze-im-internet.de)
Ein gutes Mittel, den BR hier ans Arbeiten zu bekommen, ist eine formale Beschwerde des AN gem. § 85 BetrVG
§ 85 BetrVG - Einzelnorm (gesetze-im-internet.de)
beim BR.
&tschüß
Wolfgang