Ich habe ein Grundstück ersteigert mit einer
Grundbucheintragung aus dem Jahr 1900. Darin steht, dass ich für die
Instandhaltung einer Stützmauer neben meinem Grundstück auf meine Kosten
verantwortlich bin, damit das verbleibende Grundstück keinen Schaden nimmt. Um
1900 muss das Grundstück sehr groß gewesen sein, weswegen der Eigentümer sicher
gehen wollte, dass die Kosten für Instandhaltung von demjenigen getragen
werden, der ein Teil des großen Grundstücks erworben hat, um ein Haus darauf zu
errichten. 100 Jahre sind eine lange Zeit.
Das Grundstück auf dem jetzt noch dieser Grundbucheintrag
vorhanden ist, befindet sich nun ungefähr 300 Meter weit entfernt und
dazwischen liegen diverse Grundstücke mit Mehrfamilienhäusern. Sollte die
Stützmauer jetzt zusammenbrechen, ist das Grundstück durch diverse Häuser/
Grundstücke davor geschützt. Eine Beschädigung des Grundstücks und dem Haus mit
dem Grundbucheintrag ist ausgeschlossen.
Um herauszufinden wem die angrenzenden Grundstücke gehören,
war ich beim Grundbuchamt. Dort habe ich natürlich die Informationen bekommen.
Es wurde mir mitgeteilt, dass es keinen Grund gibt diesen Eintrag zu behalten
und ich einfach eine Anfrage für eine Löschungsbewilligung stellen sollte, mit
der ich dann die Einträge beim Grundbuchamt aus beiden Grundbüchern löschen
lassen kann.
Reicht es, einfach ein Anschreiben mit der Bitte mir
diese Löschungsbewilligung auszustellen an den Eigentümer zu senden? Muss ich
sonst noch was beachten? Was ist, wenn der Eigentümer diesen Eintrag nicht
löschen möchte? Hatte jemand von euch schon einmal so einen Fall?
Vielen Dank für Eure Informationen.
Grüße Opec