Hallo zusammen,
angenommen, ein Verkehrsflugzeugführer erhält nach Eintreten der Flugdienstuntauglichkeit eine Versicherungsleistung aus der „Loss of License“ in Form einer ansehnlichen 5-stelligen Summe als Einmalzahlung.
Nach etwa zwei Jahren wird dem Herrn Captain jedoch ein Leben mit festem Boden unter den Füßen zu fade und ein befreundeter Flugmediziner bescheinigt die volle Flugdiensttauglichkeit, welche auch nicht angezweifelt wird.
Im Anschluss wurde die ATPL-Lizenz neu ausgestellt, ein Arbeitgeber im Ausland war schnell gefunden und der gute Mann schwebte bis zum baldigen Eintritt des Rentenalters durch die Lüfte.
Ich meine, dass bei einer monatlichen Rente die Versicherungsleistung ausgesetzt wird, wenn die Flugtauglichkeit wiedererlangt wird.
Aber wie verhält es sich, wenn eine Einmalzahlung erfolgte?
Muss der ganze Betrag zurückgezahlt werden?
Vorab vielen Dank!