Loss of License u. wieder flugdiensttauglich?

Hallo zusammen,

angenommen, ein Verkehrsflugzeugführer erhält nach Eintreten der Flugdienstuntauglichkeit eine Versicherungsleistung aus der „Loss of License“ in Form einer ansehnlichen 5-stelligen Summe als Einmalzahlung.

Nach etwa zwei Jahren wird dem Herrn Captain jedoch ein Leben mit festem Boden unter den Füßen zu fade und ein befreundeter Flugmediziner bescheinigt die volle Flugdiensttauglichkeit, welche auch nicht angezweifelt wird.

Im Anschluss wurde die ATPL-Lizenz neu ausgestellt, ein Arbeitgeber im Ausland war schnell gefunden und der gute Mann schwebte bis zum baldigen Eintritt des Rentenalters durch die Lüfte.

Ich meine, dass bei einer monatlichen Rente die Versicherungsleistung ausgesetzt wird, wenn die Flugtauglichkeit wiedererlangt wird.

Aber wie verhält es sich, wenn eine Einmalzahlung erfolgte?

Muss der ganze Betrag zurückgezahlt werden?

Vorab vielen Dank!

Hallo,

das ist eine juristisch gesehen sehr kniffelige Frage. Es kommt darauf an, … ist die Antwort.

  • was steht in den Versicherungsbedinungen und in der Anerkennung der Leistungspflicht? Steht dort etwas zur Wiederaufnahme einer gleichen oder ähnlichen beruflichen Tätigkeit / Verweisbarkeit?

  • man könnte es auch als abgeschlossenen und regulierten Leistungsfall ansehen.

Aber hierzu unter Vertragsunterlagen eine Ferndiagnose zu stellen ist nicht möglich.

Im Zweifel einen Fachanwalt befragen, die Investition scheint sich bei der Summe um die es geht hier durchaus zu lohnen.

Herzliche Grüße

Hallo,

es ist egal, ob eine Auszahlung monatlich oder als Einmalbetrag ausgezahlt wurde. Dass, was der Person zusteht, darf diese behalten, was nicht zusteht, geht zurück, egal wie zuvor ausbezahlt.

Viele Grüße

Hallo,

danke für deine Anfrage welche sehr speziell ist. Bei dem Unternehmen wo ich beschäftigt bin haben wir keine Deckung für dieses Risiko. Ich vermute aber das durch die Einmalzahlung die Versicherung beendet wurde und es keine Rückzahlung der Leistung erfolgen muss. Ausser es gibt in den Vertragsbedingungen eine Klausel welche diesen Fall regelt. Da ich nicht das Unternehmen und die Vertragsbedingungen kenne rate ich dir die Vertragsbedingungen genau anzuschauen.

Hallo,

Ich kann dir zu dieser speziellen Versicherung nicht sagen. Am besten du wendest dich an einen, der die auch vermittelt. Davon gibt es im Internet verschiedene.
Ansonsten kann ich dir noch einen Versicherungsmakler vermitteln, der dich gegen Gebühr hier verbindlich berät.

Da wird man wohl nicht umhinkommen die Versicherungsbedingungen einmal zur Gänze durchzulesen. Ist hier keine Rückzahlung erwähnt, dann gibt es keine. Es gilt schlicht und ergreifend der unterschriebene Vertrag; es sei denn, dass die Versicherung begründet annimmt, dass hier etwas wider unserer Gesetze „gedreht“ wurde.

Da wird man wohl nicht umhinkommen die
Versicherungsbedingungen einmal zur Gänze durchzulesen. …

Danke @B.S. Wenn die Bedingungen vorlägen, wäre es einfacher. Dann hätte ich mir die Frage hier sparen können.