...lost in AOK space

Hallo,
hier solltest du in einem persönlichen Gespräch alles einmal in Ruhe mit der „freundlichen“ AOK bereden. Lass dir ggfs. einmal einen Abt.-Leiter geben. M. E. bist du nicht ganz schuldlos. Du hättest dich, nach dem der Fehler durch deinen „AG“ mit der falschen Anmeldung bekannt geworden ist, mit deiner freundlichen AOK zumindest über die weitere Versicherung beraten müssen. Die können ja nicht riechen, dass nach der Stornierung der Anmeldung der alte Sachverhalt weiter anzunehmen ist. Natürlich geht das auch nicht mit den Zahlungsfristen von Seiten der AOK. Das ist aber m.E. alles nicht so tragisch, als dass man dies nicht in einem vernünftigen Gespräch bereinigen könnte. Geht es nicht, muss man sich auch einmal über einen Krankenkassenwechsel Gedanken machen.

VG und viel Glück
ayro

Hallo Ayro
Danke für Deine Antwort.
Das mit der Fehlmeldung ist erst bei dem persönlichen Gespräch mit dem freundlichen Sachbearbeiter rausgekommen. Bis dahin war ich der Meinung freiwillig versichert (gewesen) zu sein…
Das mit dem persönlichen Gespräch dachte ich auch mal…
Schönes WE!!
LG

Hallo nochmal,

wurdest du nicht von deinem „AG“ über die erfolgte Anmeldung informiert ? Hast du dich dann nicht gewundert, dass die AOK keine Beiträge mehr abgebucht hat. Ich denke einmal, „den Schwanz brauchst du gegenüber der AOK nicht einzuziehen“ ! Säumniszuschläge oder evtl. Mahngebühren etc. würde ich an deiner Stelle auch ablehnen, sofern sie damit um die Ecke kommen. Du kannst dich immer zurücklehnen und denen sagen, dass sie eine Einzugsermächtigung hatten !!!
VG
ayro

Hallo Haluna,
Deine Frage gehört zum Thema „Haltearbeit“, dies ist (Gott sei Dank) in keiner Vorschrift geregelt. Meiner Meinung hat die AOK aber trotzdem geschlafen. Dir jetzt die Schuld für ihr Versäumnis zu geben finde ich etwas seltsam. Was wäre denn passiert, wenn Du die freiwillige Versicherung bei einer anderen Krankenkasse gemacht hättest - wäre die AOK dann einverstanden gewesen!!! Zum Thema „Selbstständigkeit“ hätte ich noch einen Tipp um vor hohen Nachrechnungen geschützt zu sein: Prüfe doch nach ca. 3 Monaten Deine Einstufung - wenn Dein Gewinn höher ist, dann erhöhe den Beitrag - denn der Beitrag richtet sich nach dem Einkommenssteuerbescheid und der kommt erst in ein paar Jahren…
MfG
Frankie

Hallo Haluna
das geht in Richtung Anwalt :smile:
ich empfinde es wie Sie, wenn jemand was verbockt hat dann der AG mit seiner falschen Meldung.
Trotzdem kommen Sie um die Nachzahlung der freiwilligen Versicherung nicht herrum.
Gruß