...lost in AOK space

Hallo,
ich habe ein Problem mit der freundlichen AOK.

Ich bin bei der AOK freiwillig versichert. Letztes Jahr habe ich ein Praktikum bei einem Träger des Öffentlichen Dienstes von 04 -06.12 absolviert. ES handelte sich dabei um ein freiwilliges Praktikum ( 300 EUR / Monat)

So. Als ich dieses Jahr meine Mitteilung bekam, was ich letztes Jahr an Beiträgen gezahlt habe staunte ich sehr, dass ich nur bis 03.12 Beitragszahlungen fand.

Habe mich mit der AOK in Verbindung gesetzt und nachgefragt…

Da der AG mit falsch angemeldet hat ( als Arbeitnehmer) bin ich wegen Vorrangversicherung aus der freiwilligen ausgeschieden. DAs ist dem AG im Mai aufgefallen und hat diese Meldung storniert. Dann ist nichts mehr passiert.
Da ich das alles nicht wusste bin ich davon ausgegangen, dass ich weiterhin freiwillig versichert bin.

Mir wurde natürlich von seiten der Versicherung vorgeworfen, ich hätte mein Konto kontrollieren müssen und hätte auch meine Meldepflicht verletzt. Aber:

Erstens lag eine Einzugsermächtigung vor, die aus der Bring- eine Holschuld macht und ich lediglich für Kontodeckung sorgen muss, und zweitens das Praktikum durch den AG gemeldet wurde…

Ich weiß mittlerweile, dass ich die 11 fehlenden Monatsbeiträge bezahlen muss. Aber:
Darf die KV erst am 26.03 abbuchen (Gesamtbetrag), den Bescheid am 27.03 ausstellen und als Zahlungsziel den 28.03 nehmen?
Ich denke nicht…

Meine konkrete Frage ist:
Hätte ICH nach dem Wechsel in die Pflicht KV erneut einen Antrag auf freiwillige VERsicherung stellen müssen?
Das setzt ja vorraus, dass mich irgendjemand über einen STatuswechsel informiert hätte…
Hätte die KV mich informieren müssen?

Es wäre schön, wenn mir jemand diese Fragen (möglichst mit Links zum Nachlesen) beantworten könnte…

LG

Hallo,
die Frage habe ich bereits in einem anderen Forum heute beantwortet.
Gruss
Czauderna

Es ist nun mal so, dass Versicherungspflicht herrscht. Und natürlich müsste dir auffallen, dass über 11 Monate kein Beitrag abgebucht wird.

Hallo,

ich denke, dass alle Beteiligten (AG,Kasse und auch Du) ein wenig geschlafen haben. Das ändert aber nichts an der Rechtslage, dass Beiträge fällig sind. Durch bestimmte Versäumnisse wird der Versicherungsnehmer rückwirkend nicht besser gestellt. Wer wann welche Hinweise hätte geben müssen und wann rückständige Beiträge abgebucht werden, ist nicht in einem Gesetzestext zu finden. Nur, dass Du Beitragsschulder bist und für jeden Tag im Jahr versichert sein musst und auch Beiträge zahlen musst.
Sofern eine Nachzahlung nicht möglich ist, bitte doch einfach die AOK um Ratenzahlung. Das müsste i.d.R. gehen.
VG OM

Hallo ja - das zeigt wieder, dass Unwissenheit vor Strafe nicht schützt. Der AG hat Fehler gemacht aber DU bist der Dumme - weil Du nicht hinterfragt / kontrolliert hast - die AOK macht sich das einfach.
Aber willst du den AG verklagen - Rechtanwalt einschalten (die machen nichs umsonst) - einfach dumm gelaufen !!!
rudi 44

m.E. hätte die GKV informieren müssen. rechtssichere Auskunft kann und muss der GKV-Spitzenverband geben (www.gkv-spitzenverband.de)
mfG
Dr. Schamberger

Hallo, dass man sich 1 Jahr nicht ums Konto kümmert, ist natürlich nicht korrekt.

Und natürlich muss eine freiwillige Versicherung nach Ausscheiden aus der Pflichtversicherung neu beantragt werden. Wieso soll denn überhaupt die Pflichtversicherung bei einem freiwiligen Praktikum falsch gewesen sein ? Wurde daraus ein Minijob gemacht ?

Hier allerdings haben alle Beteiligten geschlafen. Denn nachdem die Pflichtvertsicherung rückwirkend storniert wurde, hätte die freiwillige auch so wiederaufleben müssen. Das sollte auch die AOK einsehen.

Da der Arbeitgeber den Fehler (oder nicht) gemacht hat, hatte auch er Dich informieren müssen, aber das ist leicht gesagt.

Warum geht es jetzt genau ?

Die Beiträge sind nachzuzahlen, entweder ab 4.12. oder ab 7.12., je nachdem, ob nicht doch Pflichtversicherung vorlag.

Da die Beiträge rückständig sind und eine Einzugsermächtigung vorlag, würde ich nicht mit dem Bescheid argumentieren.

Wenn der Betrag nicht eingelöst werden kpnnte, würde ich über Ratenzahlung verhandelm. Da die AOK die laufende Beitragszahlung verpennt hat, sollte sie darauf eingehen.

Viel Glück

Barmer

HAllo,

das ist leider ein Problem des Systems, dass durch die Meldung des AGs die FM geschlossen wird. Wenn der AG wieder storniert, sollte eigentlich eine Meldung bei einem Sachbearbeiter kommen, dass die Mitgliedschaft geklärt werden muss, dann hätte man also die FM wieder öffnen sollen. Ein neuer Antrag ist dann nicht notwendig, weil die FM ja eigentlich nicht endete (im nachhinein festgestellt).

Leider ist auch bei einer Einzugsermächtigung man als Vers. verpflichtet, die Abführung der Beiträge zu kontrollieren. Passiert aber in der Regel nicht. Einen richtigen Vorwurf kann man da auch nicht wirklich machen. Trotzdem müssen die Beiträge nachgezahlt werden.
Jedoch muss einem schon eine Frist eingeräumt werden, also nicht innerhalb von 2 Tagen, sondern mind. 10 Tage, damit man auch reagieren kann.

Da es vorrangig die Schuld der AOK ist (der AG hat zwar falsch gemeldet, aber es ja wieder korrigiert, somit hätte die AOK die Mitgliedshaft nacht der Storno klären müssen) sollte die AOK Ihnen aber zumindest eine vernünftige Ratenzahlung anbieten.

Klären Sie das doch mal.

Grüße
Andreas

ja, du hättest einen neuen Antrag stellen müssen und nein, nicht die KK sondern dein AG (Praktikum) hätte dich über die Pflichtanmeldung informieren müssen.
sehr verworren

Lieber Andreas,
vielen Dank für Deine Antwort.

Ich weiß, dass ich die 11 Beiträge nachträglich zurückbezahlen muss. Gut finden muss ich das trotzdem nicht, da der Fehler nicht bei mir lag. Zur Kontrolle der Abbuchung gibt es ein BGH Urteil:

Bei der Vereinbarung des Lastschriftverfahrens hat der Gläubiger selbst für den Einzug der Forderung zu sorgen, die Schuld ist nicht mehr Schick- sondern Holschuld (BGH Betriebsberater 85, 1022). Für die Rechtzeitigkeit der Leistung ist grundsätzlich der Gläubiger verantwortlich (BGH 69, 366). Der Schuldner hat das seinerseits Erforderliche getan, wenn auf seinem Konto die Deckung für die Lastschrift vorhanden ist.
Mich ärgert mehr der Umgang der zuständigen Abteilung. Da wird jegliche „Schuld“ auf mich abgewälzt, mir falsche Informationen gegeben etc. Einer Ratenzahlungsvereinbarung habe ich schon zugestimmt, dass läuft.
…danke dir nochmal für deine Antwort.
LG
Marion

Hallo,
danke für deine Antwort.
…das mit der Unwissenheit hole ich ja jetzt nach :wink:
Verklagen bringt hier nichts, weil die Rechtssprechung eindeutig auf Seiten der KV ist…egal wie es gelaufen ist…
LG

ja, du hättest einen neuen Antrag stellen müssen und nein,
nicht die KK sondern dein AG (Praktikum) hätte dich über die
Pflichtanmeldung informieren müssen.
sehr verworren

Lieber Nils,
danke für deine Antwort.
Wie du hier vielleicht sehen kannst, gibt es dazu ganz viele unterschiedliche Meinungen.
Daher suche ich ja eine rechtsgültige Verordnung oder Gesetz o.ä.
LG

Vielen Dank für Ihre Antwort.
Vielleicht ist es eine gute Idee dort direkt nachzufragen.
LG

Hallo,
danke für Deine Antwort.
Der AG hat mich als Arbeitnehmer gemeldet, erst 4 Wochen später dann als geringfügig Beschäftigte (Minijob). Da ich das Praktikum außerhalb meines Studiums gemacht habe, zählt nur, dass ich weniger als 20 std 400 EUR verdient habe.
Es geht hier nicht um die Beiträge ( Ratenzahlungsvereinbarung läuft), sondern um das Verhalten der AOK Mitarbeiter nachdem mir vor ein paar Tagen aufgefallen ist, dass ich die letzten 11 Monate nicht versichert war…
Dass Fehler passieren können ist normal, die Frage ist wie man dann damit umgeht.
Die Schuld mir unterzuschieben ist m.E. nicht ok.
Daher denke ich über ein Amtsverfahren nach. Natürlich kann ich besser argumentieren, wenn ich die Abläufe richtig verstehe, das ist nicht unbedingt mein Fachgebiet…

Hallo Olaf,
danke für Deine Antwort.
Das mit der Ratenzahlung läuft schon. Es stimmt wahrscheinlich dass ich nicht besser gestellt werden darf. Aber schlechter auch nicht?!
LG

kann ich dir ad hoc nicht benennen…müsste die rechtsabteilung deiner kk aber tun können

Also, wenn für die AOK tatsächlich 1 Monat Versicherungspflicht bestand (weil gemeldet), braucht die AOK formal einen Antrag auf freiwillige Weiterversicherung.

Von daher schwierig, einen echten Fehler zu konstruieren, nur mangelndes Mitdenken.

Gruss

barmer

Hallo, eine freiwillige Versicherung kommt durch eine Willenserklärung durch den Versicherten zustande. Durch eine Vorrangversicherung (Versicherungspflicht) wird diese automatisch beendet. Dass diese durch einen Arbeitgeberfehler gemeldet wurde, kann die Krankenkasse nicht wissen. Aber nach der Stornierung der Versicherungspflicht hätte man meiner Meinung schon mal Kontakt mit Dir aufnehmen müssen - aber - nicht alle Krankenkassen sind gleich ;o)
Zur Begleichung Deines Beitragsrückstandes würde ich Dir Ratenzahlung empfehlen (=normaler Monatsbeitrag + anteilmäßige Forderungstilgung) - hier einfach mal mit Deiner Krankenkasse sprechen - das sind ja auch keine Unmenschen. Vor allem, Du kannst ja eigentlich nichts dafür…
MfG
Frankie

Tut mir leid. Ich bin Krank-zu nichts zu gebrauchen!

LG Leo !

Hallo Frankie,
vielen Dank für Deine Antwort.
Irgendwie ist alles blöd gelaufen…kommt wie mir gesagt wurde wohl aufgrund dieser maschinellen Meldungsgeschichten häufiger vor und soll auch geändert werden…nützt mir aber nichts (mehr)…
Das mit der Ratenzahlung läuft schon. Es geht aber darum, dass ich aufgrund meiner Selbstständigkeit noch nicht abschätzen kann, ob mir ein Schaden durch diese Gechichte entstanden ist…
Deshalb versuche ich die Abläufe zu verstehen um Argumentieren zu können. Mir wurde mehrmals signalisiert, dass ich an der Misere schuld sei. Dabei ist doch das ARgument für die Rückforderung, dass niemand unversichert sein darf. Wenn mein Status hier zumindest „ungeklärt“ war, hätte die KK doch reagieren müssen?
Soweit ich jetzt überblicken kann, scheint jede KK dies anders zu handhaben…gibt es keine Verwaltungsvorschrift die dies regelt?
Schönes WE!!
LG