Lottoschein von dreijährigem ausgefüllt, unrecht?

Hallo.
Gestern wollte ich mit meinem dreijährigen Sohn Lotto spielen. Er freute sich schon sehr…
Wir gingen in einen Kiosk, nahmen einen Lottoschein, füllten den zusammen aus und wollten ihn abgeben.

„Den darf ich nicht annehmen, Jugendschutzgesetzt.“

Worauf ich meinte, dass ich 31 bin und gern diesen Lottoschein abgeben würde.

Der Verkäufer liess nicht locker und nahm den Schein nicht an. Schliesslich „hat ja der Kleine die Kreuze gemacht“. Erst als ich, exakt die gleichen Zahlen, selbst auf dem Schein ankreuzte, nahm er den Schein an.

Das kann doch so nicht wahr sein, oder ?

Vielen Dank für Eure Meinungen dazu.

Der Annahmestellenleiter ist bei der Annahme des Scheines dazu verpflichtet, die Volljährigkeit zu überprüfen. Also: wer gibt ihm den Schein, wer bezahlt ihn. Wie aber die Kreuzchen auf den Schein kamen, ist völlig unerheblich. Ob das ein Kleinkind, Schimpanse oder Drucker war, das ist egal. Die meisten Scheine werden sowieso nicht in der Annahmestelle ausgefüllt.

Ich würde dem Annahmestellenleiter Regress androhen und zwar für den Fall, dass die auf dem nicht angenommenen Spielschein aufgedruckte Spiel77/Super6-Nr(Superzahl) einen Gewinn erzielen würde! Am besten schriftlich geben lassen. Sie werden sehen, dass die Scheinabgabe auf einmal geht.

Hallo,
das ist meiner Meinung nach ein Witz. Solange der Junge nirgends unterschreibt (z.B. im Gewinnfall) und der evtl. Gewinn nicht auf sein Konto überwiesen wird, kann keiner etwas dagegen haben.
Er hätte ja den Lottoschein auch zu Hause ausfüllen können, dann hätte keiner gemerkt, dass es die Zahlen ihres 3jährigen Jungen sind.
Sie sind der gesetzliche Vertreter und es ist ihre Sache, ob Sie den Jungen den Schein ausfüllen lassen.
Sie waren ja schließlich dabei, als sie den Schein abgegeben haben. Anders wäre es, wenn der Junge den Schein alleine abgegeben hätte.
Viele Grüße
C.Frei

Ich denke, dass es entscheidend ist, wer den Lottoschein abgibt (ab 18 Jahren) - und nicht, wer ihn (als Minderjähriger) ausgefüllt hat.

LOTTOAGENDA 41849 Wassenberg Turmstrasse 8
eMail: [email protected] Telefax 02432-3602

Hallo,
denke mal, so wie ich das Gesetz verstehe, ist es egal wer den Lottoschein ausgefüllt hat, es kommt halt nur darauf an, wer den Lottoschein abgibt.

Ist wie mit dem Autofahren, jeder darf sich ein Auto kaufen, aber fahren darf man(n) nur mit Fahrerlaubniss.

VG,

Hallöchen…

Es ist ja nun keine Neuigkeit das man erst ab 18 Jahren einen Lottoschein abgeben darf. Der Lotto Kiosk Besitzer ist da auf Nummer Sicher gegangen. Ich hab von ähnlichen Ereignissen gehört wo es „nennen wir sie Beobachter“ geprüft haben wie der Ladenbesitzer reagiert.
Also man muss das von zwei Seiten sehen. So richtig Böse kann man dem Lottoscheinverkäufer nicht sein. oder?

Ganz liebe Grüsse

Nunja, abgegeben hätte ja Ich den Lottoschein. Nur die Kreuzchen hätte der Kleine gern gemacht… :frowning:

Ich persönlich finde die Haltung der AST übetrieben, ja bekannt ist das jugentliche keine Schein ausfüllen und erst recht nicht abgeben dürfen.
Auch bekannt ist das jugendliche unter 18Jahren keine Sofortlotterie (Rubbellose) kaufen und/oder ziehen dürfen.
Dieses wird auch mit Testkäufern 2x im Jahr überprüft.
Der Grund dahinter ist: Jugendliche (somit auch Ihren Sohn) vor der Spielsucht zu schützen.
Letzendlich ist es in Ihren Fall jedoch m.E. eine zu enge Auslegung der Vorschriften.
Waren andere Kunden im Laden?
In diesen Fall hätte ich es, natürlich mit o.g. Erklärung für den Kunden, dann auch genau so gemacht.

Es ist ja auch richtig, dass man vor der Spielsucht warnt…

ABER, rein vertraglich gesehen, kann doch wirklich JEDER die Kreuze machen - oder?

Nunja

Nein, denn das Material „Lottoschein“ und die Teilnahmebedingungen die in jeder Lotto Annahmestelle hängen (sollten) weisen darauf hin.

Wenn sie das Thema Spielteilnahme für Minderjährige inkl. Unterthemen interessiert, könnten sie sich von der Lotto Annahmestelle/Geschäftsstelle komplett die Teilnahmebedingungen zukommen lassen.
Sie haben einen gesetzlichen Anspruch darauf!
Man wird Ihnen diese sicherlich auch, ohne Probleme, aushändigen und/oder zusenden.

Es ist ja auch richtig, dass man vor der Spielsucht warnt…

ABER, rein vertraglich gesehen, kann doch wirklich JEDER die
Kreuze machen - oder?

Nunja

Hallo

Na das hat eigentlich mit Lotto wenig zu tun schon eher mit dem Deutschen Gesetz! Ist aber schon verrückt!

Gruss keymax

Sie werden es nicht glauben! Aber die Bedienung hat sich aus rechtlicher Seite korrekt verhalten. Wir sind durch das Gesetz gezwungen keine Lottoscheine von Minderjährigen anzunehmen. Ihr Kind soll und darf nicht mit unseren Produkten in Kontakt kommen. Zugegeben ist es eine sehr enge Auslegung. Aber… wir werden in der Regel bis zu 4-mal im Jahr geprüft. Die Annahmestellen (Inhaber) werden bei Verstößen Abgemahnt. Wie im richtigen Leben… alle guten Dinge sind 3. Nach der dritten Abmahnung verlieren die Inhaber ihre Zulassung und werden fristlos gekündigt.
Bei der zweiten Abmahnung kostet es eine volle Wochenprovision. Ich bitte also um Verständnis. Füllen Sie doch den Lottoschein mit Ihrem Kind außerhalb des Geschäftes aus. Andere Bundesländer haben andere Sanktionen. Das Gleiche gilt natürlich auch für Jugendliche bis zum Alter von 17 Jahren. (Sie sehen Gesetz ist Gesetz. Die Meinung des Inhabers spielt hier keine Rolle. Es liegt also nicht an dem Mitarbeiter oder Inhaber, sondern am Gesetz.

Mit freundlichen Grüßen

A. R.

OK. Dann werd ich demnächst den Schein zuhause ausfüllen „lassen“.

So müßte es doch OK sein?

Hallo,

leider ist es tatsächlich so, dass die Kioskbesitzer laut Glücksspielstaatsvertrag solch einen Schein nicht annehmen dürfen. Das ist eben Deutschland…

Beste Grüße!

Also ich würde da einfach nicht mehr hin gehen.
Der scheint einem ja nix zu gönnen.
Ein dreijähriger soll nicht dürfen, aber beim Quicktipp
eine Maschine darf das? Der hat sich echt blöd verhalten.

Gruß Peter