LSI-R - Test ... Wer kennt sich damit aus?

Hallo.

Wer kennt den LSI-R Test?
Mir geht es um die Berechnung der Score Werte … Wie erfolgt das?
Und die sog. Fragen und Antworten wären auch sehr wichtig. Wo bekommt man die her?

Einsatzbereich

Das LSI-R™ ist ein psychometrisches Verfahren zur standardisierten Einschätzung des Rückfallrisikos, zur Erfassung der hierfür bedeutsamen Risikofaktoren sowie zur Erhebung des Behandlungsbedarfs bei männlichen erwachsenen Rechtsbrechern. Es kann von Psychologen, Psychiatern und Sozialpädagogen eingesetzt werden, die über fundierte Erfahrungen mit der Zielgruppe und über Kenntnisse im Umgang mit psychometrischen Instrumenten verfügen. Die Hauptanwendungsbereiche des Verfahrens liegen in der Arbeit mit Gefangenen des Strafvollzugs, in der Bewährungshilfe und der Führungsaufsicht. Darüber hinaus wird das Verfahren im Rahmen gutachterlicher Fragestellungen zur Prognose, Lockerungseignung im Vollzug und zur Behandlungsplanung eingesetzt.

Hintergrund

Ein lieber Freund von mir wurde unschuldig verurteilt und sitzt derzeit zu Unrecht im Gefängnis. Für die bedingte Entlassung wurde eine Gutachterin beauftragt, die eine Einschätzung und Bewertung nach diesem LSI-R Verfahren vornimmt.

Dazu muss man sagen, wer unschuldig im Gefängnis sitzt und ein Wiederaufnahmeverfahren anstrebt, der wird von der Anstaltsleitung mit allen Mitteln schikaniert und gedemütigt und Gericht, Psychologen und Gutachter arbeiten da Hand in Hand. Leider traurige Realität. Wer das nicht selber miterlebt, der glaubt das auch nicht.

Deswegen hoffe ich, dass hier ein paar Experten helfen können und mir mehr Infos zu diesem LSI-R Verfahren sagen können. Mir wären die Fragen / Antworten und die Berechnung der Score Werte wichtig. Danke.

Hallo olipuhh,

Da es sich um spezielle Tests handelt, sind sie vermutlich nicht für alle und jeden erhältlich, auch wenn der Verlag, der sie vertreibt, bekannt ist.
Ich kenne das aus dem Schulbereich, wo spezielle Tests nur durch die Schulleitung mit Unterschrift und Stempel zu bestellen sind und dann Verschwiegenheitspflicht über den Inhalt (Aufgaben, Fragen, Auswertungskriterien,…) nicht direkt damit befassten Personen gegenüber besteht. Eine Weitergabe der Inhalte wäre strafbar.
Das ist ja auch logisch, denn wenn die Fragen und Antworten der zu testenden Person bereits bekannt sind, ist das Ergebnis nicht mehr aussagekräftig, abgesehen davon, dass das eine Bevorzugung gegenüber anderen zu Testenden darstellt.

Gruß

dafy

So schlau bin ich auch …

Letztendlich geht es darum, einer Gutachterin den Missbrauch und unsachgemäße Anwendung des Fragenkataloges in einem Schadensersatz-Prozess nachzuweisen. Deswegen1

Hallo olipuhh,
deinen Wunsch, Hilfe anzubieten kann ich durchaus nachvollziehen.

Selbst wenn es hier Personen mit diesem Fachwissen gäbe, das du haben möchtest - schon einmal von Geheimhaltungspflicht gehört?
Ich habe versucht, dir das anhand des sehr ähnlichen Bereichs Schule zu erklären.
Schade, wenn du das nicht akzeptieren kannst.

Gruß

dafy

Hallo,

das muss man sich mal so richtig auf der Zunge zergehen lassen:

Das ist natürlich Material das ganz dringender Verbreitung in der breiten Öffentlichkeit bedarf. Man am besten auch gleich in die Büchereien von JVAen, Forensiken, … stellt, damit jeder - selbstverständlich vollkommen unschuldig - dort Einsitzende die „faire“ Möglichkeit hat, sich angemessen auf solche Tests vorzubereiten, um vollkommen unabhängig von Therapieerfolg und tatsächlich vorhandenen Störungen die schnellstmögliche Entlassung erreicht werden kann. Wir sind ja auch alle ganz scharf darauf, dass diese Leute möglichst schnell wieder nicht ausreichend therapiert/therapierbar in Freiheit gelangen und vermeidbar rückfällig werden.

Und nein, ich gehöre nicht zu den Leuten, die ein dauerhaftes Wegschließen und Schlimmeres für jeden verlangen, der die ein oder anderen (möglicherweise gut therapierbare) Macke hat, die (mit)ursächlich für Straftaten geworden ist, sondern rede mir - ganz im Gegenteil - oft genug den Mund fusselig, wenn es darum geht Stammtischsprüchen fundiertes kriminologisches Wissen zur Therapierbarkeit und Therapieerfolgen/Rückfallquoten entgegen zu setzen.

BTW: Als Laie wird man solche Tests und deren Anwendung nicht ansatzweise verstehen und beurteilen können, und sich nur lächerlich machen, mit entsprechenden Aussagen vor Gericht zu gehen. Was man machen kann, ist ein privates Gegengutachten von einem anderen anerkannten Fachmenschen erstellen zu lassen, der auch Zugang und Wissen bzgl. solcher Tests hat, und tatsächlich in der Lage ist, ggf. gemachte Fehler fundiert aufzuzeigen.

Hallo Wiz,

keine Sorge, solche Tests, wie btw. sämtliche psychologischen Testverfahren, die diagnostisch relevant sind, und erst recht solche, die forensisch gutachtensrelevant sind, werden nur an bezugsberechtige Personen bzw. Berufsgruppen ausgeliefert. Die kann nicht jeder im Buchladen einfach so kaufen. Und die Berechtigung muß jeweils mit entsprechenden Dokumenten nachgewiesen werden.

Schönen Gruß
Metapher

Hallo,

Das bedeutet, du möchtest ein Gegengutachten erstellen lassen.

Das kann aber nur von einem gerichtlich zugelassenen Gutachter geschehen, der wiederum von deinem RA damit beauftragt werden müßte. Ganz abgesehen von der Kostenfrage. Ohne deinen RA hätte ja ein externer Gutachter auch gar keine Akteneinsicht, so dass er zu deinem Fall eh nichts sagen könnte.

Der LSI-R befindet sich ausschließlich in der Hand von dafür berechtigten (und natürlich eh in den Auswertungsverfahren geschulten) Personen. Und die sind nicht berechtigt, Informationen über Inhalte, Auswertungsverfahren, Scores usw. extern an Unberechtigte weiterzugeben, bzw. darüber Auskunft zu geben. Sie würden sich strafbar machen.

Gruß
Metapher

Wen interessiert denn die Geheimhaltungspflicht über die Allgemeinen Fragen zu dem Thema. Also das ist Bullshit

Man sieht eben das Du keine Ahnung hast worum es hier geht.
Das was Du da schreibst ist Müll. Entschuldigung.

Ein paar Fragen habe ich bereits.
Das Gutachten ist bereits fertig und zwischenzeitlich liegen auch mehrere Gutachten von der selben Gutachterin vor.

Es geht auch nicht um ein Gegengutachten. Bei 5 Gutachtern hast Du 5 verschiedene Gutachten vorliegen. Das ist auch bekannt.

Wenn man nichts sinnvolles beizutragen hat, sollte man es besser lassen. Neunmalkluge Ratschläge werden ganz sicher nicht gebraucht und diese hämische Schreiberei kannst Du Dir sparen.

Setz doch Du Dich mal unschuldig ins Gefängnis und lass Dich so begutachten. Dann kannst Du mitreden und eine objektive und qualifizierte Antwort geben.

Der wo so einen Scheiss zusammenschreibt, der hat wirklich keine Ahnung, worum es hier eigentlich geht. Sorry. Das ist reine Wichtigtuerei.

Hier geht es ganz sicher nicht um eine schnelle Entlassung. Hier geht es darum, einer Gutachterin Fehler nachzuweisen und ein „krankes“ Justizsystem aus Filz aufzudecken.

Hi,

falls deine so überaus freundliche Replik sich auf meine Hinweise, die ich dir gab, bezieht: Wo liest du da etwas von

hämische schreiberei ?

Du hast oben getextet:

und ich ließ dich wissen, dass die hiesigen Experten, die

  1. den LSI-R besitzen (das sind nur Personen mit Berechtoigungsnachweisen)
  2. in dem recht komplexen Auswertungsverfarhren gerade dieses Testes geschult sind

einer externen unberechtigten Person über den Test keine Auskunft geben dürfen! Und somit erst recht nicht über die Scores usw.! Sie würden ihre Zugangsberechtigung für solche Tests aufs Spiel setzen und ggf. ihre Lizenz, falls vorhanden, als gerichtlich bestellte Gutachter. Auch gerade wenn und weil sie in deinen Fall gar nicht involviert sind.

Jetzt verstanden?

Mit freundlichem Gruß
Metapher

Dieses Thema ist nun geschlossen, da mit einer Antwort auf die ursprüngliche Frage zum LSI-R-Verfahren (aus inzwischen mehrfach dargelegten Gründen) nicht zu rechnen ist und es dem Fragesteller laut

offenbar mehr um eine juristische als um eine psychologische Problematik geht.

Mod Kreszentia