LStVG - Verhüten von Bränden Art. 38 LStVG

Hallo,

ich habe nun ein kleines Problemchen und da ein guter Freund mir dieses Forum empfohlen hat, dachte ich mir, ich frage mal hier nach.

Folgendes ist passiert:
Ich hatte kürzlich den ersten Urlaubstag, war bei meinem besten Freund, schaute mit ihm einen Film und trank genüsslich ein Glas Wein.
Es war irgendwann mal 3 Uhr nachts und ich ging nach Hause (Wohnung).
Da ich noch Hunger hatte, wollte ich mir ein paar Wienerle (Würstchen) machen.
Also Topf her, Wasser rein und hinein mit den Wiener Würstchen.
Das ganze auf den Herd gestellt und in mein Zimmer gegangen (wohne noch daheim bei meinen Eltern -> Eltern waren nicht daheim -> ich bin Volljährig).
Nun denn, ich machte den TV an, Licht aus, MP3-Player an und fantasierte so vor mich hin.
4:30 Uhr hämmerte irgendwann jemand an mein Balkon, dass sogar ich das hören konnte, obwohl mein MP3-Player an war.
Ich also rüber zum Balkon und die Polizisten standen auf/in meinem Balkon (wohl hochgeklettert -> Wohne ja gleich im ersten Stock).
Ich dann ganz verdutzt „Äh, ja bitte“ und er „Uns wurde von der Nachbarschaft gemeldet das hier Rauch aus der Wohnung kommt“ etc.
Ich dann „aha, ich kann mir denken was hier los ist“ und ging Richtung Küche und sah den Topf auf dem Herd. Die Wienerle waren schon gar nicht mehr da sondert im Topf war nur noch ein schwarzer Satz. Die armen Wienerle haben sich wohl im heisen Topf aufgelöst, nachdem kein Wasser mehr drinne war.
Jedenfalls stank es ziemlich. Die Polizei dann „So, jetzt bitte mal die Wohung verlassen“… ich dann raus und ging an die Straße und da stand schon die „Feuerwehr“ und der Krankenwagen kam auch schon angefahren…! Ich nur noch „also bitte ja, man kanns auch übertreiben. Hier gehts nur um ein Topf mit angebrandtem Essen“. Jedenfalls wollte der Polizist noch das ich in den Krankenwagen geh und man mich da untersucht. Vorher noch pusten lassen, wegs Alkoholtest (0,4 Promille). Ich ging rein, wurde untersucht, ich sagte das alles toll ist und ich konnte wieder zurück in meine Wohung. Auf dem Weg dorthin sah ich noch wie die Feuerwehr eine brummende Maschine im Hausgang hatte und grad ausmachte. Das Teil sollte wohl den „Rauch“ absaugen". Dabei war nicht wirklich großartig Rauch vorhanden, es stank nur verbrannt.

Tja, nach den ganzen ca. 20 Minuten Action durfte ich wieder rein in meine Wohung, alle gingen und das Thema war endlich vorbei.

Nun denn… heute, 5 Tage später, habe ich nun diesen Brief von der Polizeiinspektion in meinem Briefkasten liegen.
LStVG - Verhüten von Bränden (Art. 38 LStVG)
Ich soll eine „Schriftliche Äußerung“ zusammenstellen „…innerhalb einer Woche“.
etc. etc. „…ohne weitere Anhörung oder Vorladung ein Bußgeldbescheid gegen Sie erlassen wird…“ etc.

Da ich nun Horrorgeshichten höre, wie „Feuerwehr, Polizei, Krankenwagen waren da? Da darfst du dich jetzt dumm und dämlich zahlen“ etc. … dachte ich mir, ich frage hier mal nach, was ich denn nun am besten zusammenschreibe, bei dieser „schriftlichen Äußerung“.
Natürlich wohl das was auch passiert ist, aber… irgendwelche Tipps, oder muss ich was beachten? Kann mir wer ein wenig helfen?
Nicht das ich irgendwas zusammenschreibe was mich um Kopf und Kragen bringt und ich dann ein rießen Bußgeld zahlen muss (Geld, das ich nicht wirklich habe)

Vielen Dank schon Mal für die Hilfe

Hallo Belazur,

erst mal: Hab’ keine Angst; Einsätze der Feuerwehr/Polizei zur GEFAHREN-Abwehr sind kostenlos.

Du hast ja nicht VORSÄTZLICH gehandelt (so mal aus Jux die Feuerwehr alarmieren).
Oder GROB FAHRLÄSSIG (wenn abzusehen ist, dass die Sache „schiefgeht“.
Bestenfalls FAHRLÄSSIG. Und das ist kein Strafbestand.

Also: Gib alles so an, wie es gewesen ist. ==>Du wolltest Dir Essen warm machen und bist eingeschlafen. Das passiert in Deutschland zig Mal am Tag und gehört sozusagen zum Alltagsgeschäft der Feuerwehr. In meiner Zeit bei der Hamburger Feuerehr gab es dafür das Stichwort BEIT (brennt Essen im Topf).

Wünsche Dir alles Gute.
Ein Tip: Kauf Dir für 5 Euro einen Rauchmelder im Baumerkt und klebe ihn mit doppelseitigem Klebeband an die Zimmerdecke der Küche. Oder lege ihn oben auf den höchsten Schrank. Dann wirst Du geweckt, wenn Dir das nochmal passiert. Kannst ja auch sterben, wenn mal eine Kippe im Mülleimer nach Stunden zündet.
Gruß,
Helmuth

Hallo,

ah,also Bayern… Das Feuerlöschwesen ist Ländersache und ich komme aus NRW, da ticken die Uhren ganz anders.

Ich habe mir aber mal eben den Gesetzestext LStVG Art. 38 angesehen. Du solltest Dir eine gute Ausrede einfallen lassen, da bei einer schlechten Ausrede, auf jeden Fall ein Bußgeld, allerdings in ungenannter Höhe, fällig wird.

Man siehe Absatz 4
(4) Mit Geldbuße kann belegt werden, wer einer auf Grund der Absätze 1 bis 3 erlassenen Verordnung oder einer vollziehbaren Anordnung, die auf Grund einer solchen Verordnung getroffen wurde, vorsätzlich oder fahrlässig zuwiderhandelt.

Da das „Rauchereignis“ fahrlässig herbeigeführt wurde (neben einem in Betrieb befindlichen Herd muss man stehen bleiben), wird es wohl zumindest ein Bußgeld geben.

Weil in Art3. ist zu lesen:

(3) Zur Verhütung von Gefahren für Leben, Gesundheit, Eigentum oder Besitz durch Brand können ferner, soweit nicht bundesrechtliche oder besondere landesrechtliche Vorschriften bestehen, die Gemeinden und das Staatsministerium des Innern Verordnungen erlassen über

die Verwendung von Feuer und offenem Licht in Gebäuden oder in der Nähe von Gebäuden oder brandgefährlichen Stoffen,

Also klar gegen Art3 verstoßen und dann nach Art4 bestraft.

Ob Du jetzt den Einsatz der Feuerwehr noch zusätzlich bezahlen musst, kann ich Dir auch nicht sagen. Bei uns hier (Großstadt) wäre der Einsatz zu „Essen auf Herd“ nicht unbedingt kostenpflichtig.

Die Untersuchung im Fahrzeugs des Rettungsdienstes ist auch in Ordnung. Wenn man denn etwas Rauch eingeatmet hat, dann kann es in den nächsten Stunden zu einem toxischen Lungenödem kommen, welches dann, bei Nichtbehandlung, zum Tode führt. Daher der „Aufwand“.

Der große Ventilator dient dazu den Rauch aus dem Haus zu blasen. Da die Feuerwehr den eingesetzt hat, ist davon auszugehen, dass der Rauch doch schon etwas mehr war. Es kann natürlich sein, dass Du davon nichts mitbekommen hast.

Gruß
Kephas Gatzen

Hallo,

das ist natürlich eine „dumme Geschichte“ und die Busßgelder im Bereich fahrlässige Brandstiftung und alles was in die Richtung geht sind nicht ohne.
Allerdings bin ich vorsichtig mit Aussagen über die Formulierung oder die Höhe des Bußgeldes da ich kein Jurist bin und dies die zuständige Behörde entscheidet.
Das LStVG ist ein Landesgesetz. In welchen Bundesland lebst du denn?
Ich kann mal schauen ob ich was finde was dir helfen könnte.
Du kannst die Aussage doch sicherlich verweigern oder? dann kannst du immerhin nichts falsches sagen.

Hallo,

ich wohne in Bayern. Hm, ich bin am überlegen was ich da jetzt genau schreiben soll in der Stellungnahme ;(
Oh mann, oh mann… :frowning:

also ich schau mal ob ich was finde, was dir helfen könnte.
Bis wann muss die Stellungnahme denn bei der Polizei sein?

Hallo Belazur,

ich kann dir nur empfehlen, die Wahrheit zu schreiben und nicht irgendetwas dazuzudichten. In der Regel wirst du kein Bußgeld bekommen, da du nicht vorsätzlich gehandelt hast. Es kommt öfter vor das Personen ihr Essen vergessen und die Feuerwehr ausrücken muß. Wenn du wirklich nur eingeschlafen bist, kann dir eigentlich höchstens nur eine Ordnungswierigkeitsstrafe angedroht werden. Die Kosten für den Einsatz der Feuerwehr auf keinen Fall. Ich würde mir daher nicht so große Gedanken machen und schreiben das ich den Topf auf dem Herd vergessen habe und dann eingeschlafen bin.
Personen machen nun einmal Fehler.

Gruß
Thorsten

Also hier ist mal der Auszug aus dem LstVG Art. 38:

(4) Mit Geldbuße kann belegt werden, wer einer auf Grund der Absätze 1 bis 3 erlassenen Verordnung oder einer vollziehbaren Anordnung, die auf Grund einer solchen Verordnung getroffen wurde, vorsätzlich oder fahrlässig zuwiderhandelt.

Das heisst aber, dass es noch irgend eine Verordnung geben muss in der genaueres beschrieben ist.

Auf jeden Fall wollen die dir natürlich Fahrlässigkeit anhängen, was ja auch gerechtfertigt ist, jetz musst du nur aufpassen, dass man dir aufgrund deiner Stellungnahme kein Vorsatz unterstellen kann.

d.h. schreib so wenig wie möglich, nur kurz: " ich wollte Würstchen warm machen und bin versehentlich eingeschlafen" oder so.
Der Mp3 Player könnte schon wieder als Vorsatz gewertet werden, da du ja dadurch abgelenkt bist nichts mitbekommst.
Ich glaube ganz kurz halten, dann kannst du am wenigsten falsch machen.

Ein Bußgeld wegen Fahrlässigkeit wird es sicher geben, aber das dürfte sich in Grenzen halten da die hier ja nicht mit Straftat usw. kommen. Hier gehts ja nur um ein Busßgeld aufgrund eines Verstoßes gegen irgend eine Komunale Verordnung (die ich nicht kenne).

So jetzt hab ich ne Menge gelabert:smile: ich hoffe du kannst damit ein bisschen was anfangen.
Kannst dich ja mal melden um mitzuteilen wie es ausgegangen ist:smile:

Grüße und nen guten Rutsch wünsche ich.

Huhu :smile:
Leider kann ich dir bei deinem Fall nicht weiterhelfen, denn in diesem Gebiet bin ich wirklich kein Experte…
Aber das Polizei Krankenwagen etc da war, ist reine Vorsichtsmaßnahme, immerhin wusste ja keiner ob dir was passiert ist :wink:
Schuldigung das ich nicht helfen konnte…
Liebe Grüße

Ich bin unsicher dir einen Rat zu geben, ich würde mich mit einen Rechtsanwalt beraten.

MFG
Jürgen

also ich schau mal ob ich was finde, was dir helfen könnte.
Bis wann muss die Stellungnahme denn bei der Polizei sein?

Hallo,
nun ich sollte es spätestens übermorgen abgeben :smile:
Hm, bin echt mal gespannt was da auf mich zukommt :confused:

Danke für die Infos.
Ja, ich werde ja bald sehen wie das ausgeht und es hier dann auch posten :smile:

Hallo,

LStVG ist eine länderspezifische Angelegenheit, ich weiss nicht in welchem Bundesland Du wohnst, wahrscheinlich will die Polizeibehörde mit Deiner Aussage schauen, ob eine grobe Fahrlässigkeit vorliegt, deshalb kann ich Dir in Deinem Fall nicht weiterhelfen. Auf jeden Fall möchte ich Dir einen guten Verlauf zu der Geschichte wünschen, das Du straffrei wegkommst…dazu ein gutes neues Jahr 2011 und sorry, das ich Dir nicht viel helfen konnte…schau mal nach ob im „Wer weiss was“ irgendwelche Rechtsexperten eingetragen sind…

Moin,

wenn Sie LStVG schreiben, müssten Sie afaik aus Bayern kommen, richtig?
Da Brandschutzgesetze Landessache sind, kann ich als NRW’ler leider keine qualifizierten Aussagen treffen.

Bei uns passieren, liefe das Ganze als „Alarm in guter Absicht“, ein wenig belehren und mündlich „verwarnen“ und die Sache wäre gegessen.
Aber wie geschrieben - andere (Bundes-)länder, andere Gesetze… leider.

Gruß
André

Hallo,

nun sowas passiert. Das Brandwesen ist u.a. in Landes Brand- und KatS-Gesetzten und als kommunale Pflichtaufgabe in den jeweiligen Gemeindeordnungen geregelt. Somit ist Brandwesen / Feuerwehr u. dergl. Ländersache. Kostenträger der Fw. ist die Gemeinde / Stadt. Das die das LStVG zitierst weißt evtl. darauf hin, dass du aus Bayern kommst?

Ich komme aus Rheinland-Pfalz, daher kann ich evtl. keine richtige Anwort geben.

Hier in RLP werden im Regelfall keine Kostenerstattung bei Brandeinsätzen der Fw. verlangt. Es sei denn es geht um grobe Fahrlässigkeit bzw. Vorsatz. Und dann gibt es eine Verwarnungsgeld, Ordnungswidrigkeitenanzeige oder ein Strafverfahren.

Falls die Polizei meint du hättest eben so gehandelt, muss sie was tun. Daher wohl der Anhörungsbogen (so habe ich das verstanden.) Antwort am Besten wahrheitsgemäß!!
Meiner Meinung nach kommst du mit einem blauen Auge davon. Einsatz Fw. + Rettungsdienst + Polizei kosten nix. Max. Owi-Verfahren inkl. Bußgeld…ABER DAS IST NUR EINE VERMUTUNG. Ein Frikadellenbrand, ähnlich deinen Wienern ging für die Beteiligten hier völlig kostenfrei ab. Aber ich wohne 1. in RLP und in einem kleinen Dorf. Da geht das oft anders ab.

Die Maschine, die du erwähntest war ein Lüfter. Damit wird die Wohnung durchlüftet und frische Luft unten reingeblasen und durch ein offenes Fenster bei euch in der Wohnung die dreckige Luft / Rauch hinaus befördert. Das ist schon ok und angemessen.

Die Fw. muss auch bei so einem Einsatz tätig werden. Stell dir vor du kommst bei der Fw. Anfahrt aus der Wohnung „Hey, alles ok!“ und die Fw. dreht ab. Wenn dann doch was passiert ist, kriegt der Einsatzleiter den Ärger. Die müssen also kucken. Rettungsdienst rückt automatisch mit aus. Immerhin es ist nachts, es ist eine Wohnung. Da sind normalerweise Menschen in Gefahr.

Ich glaube, du musst Kostenerstattung von einer evtl. Anzeige trennen. Kosten für die fw. kommen meiner Meinung nach nicht auf dich zu.

Also, immer ruhig. Antwort der Wahrheit entsprechend. Sooo schlimm wird das nicht. Frag doch mal nach! Bei Feuerwehr oder Polizei bzw. beim Absender des Schreibens. Fragen kostet nix.

Gruß Ralf=====
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Hallo Belazur,

erstmal herzliches Beileid zu der ganzen Geschichte. Allerdings würde ich dir raten, dir hier bei „wer-weiss-was“ vielleicht eher Rat von einem Juristen zu holen. Weil: wir als Feuerwehr kommen zwar zum Löschen, was danach passiert ist aber Sache der Kommune, wie und ob sie den Einsatz in Rechnung stellt. Daher kann ich dir leider nicht viel dazu sagen, was du am besten schreibst.
Wenn deine Nachbarn bei der Leitstelle anrufen und des nachts Rauch aus einem Wohnhaus melden ist es halt wahrscheinlich, dass sich noch Personen im Gebäude befinden. Darum so viel Feuerwehr und auch der Rettungswagen. Das es am Ende ein typischer „Essen auf dem Herd“-Einsatz ist, kann beim Anruf ja leider keiner ahnen. Natürlich muss man sich um seine Würstchen kümmern, wenn man sie auf den Herd stellt. Mir fällt halt keine Ausrede ein, mit der du aus der Nummer raus kämst. Ich habe aber keine Ahnung, in wieweit man da Fahrlässigkeit unterstellen kann, wenn man sie auf dem Herd vergisst.
Falls deine Gemeinde Geld von dir haben will solltest du dich aber auf jeden Fall mal schlau machen, wie viele Fahrzeug und Einsatzkräfte sie dir für wie viele Stunden in Rechnung stellen.
Sorry, dass ich dir nicht mehr sagen kann. Wie gesagt: Vielleicht mal bei Juristen erkundigen.

Da müsstest du mal einen Juristen fragen… ich bin nur für das Feuerlöschwesen zuständig.

Viele Grüße!

Wie ging das damals bei dir aus ?

1 Like

Servus,

Belazur hat vor über zwölf Jahren das letzte Mal hier reingeschaut.

Es ist nicht immer sinnvoll, hundert Jahre alte Threads wieder aufzuwärmen.

Schöne Grüße

MM