Hallo!
Bis heute konnte noch niemand einen vernünftigen Grund nennen, der für eine Tätigkeit in D die Gründung einer Gesellschaft nach ausländischem Recht sinnvoll erscheinen lässt. Wer meint, mit wenig Geld eine Kapitalgesellschaft gründen zu wollen/müssen, wählt eine UG und ist dabei weder auf Agenturen noch Strohmänner angewiesen. Billiger ist’s zudem auch noch.
Das Ganze ist eine Schnapsidee, die von vornherein zu miserablem Ruf führt, allenfalls ein Notnagel für Leute, die sich aufgrund von Unzuverlässigkeit mit hartnäckiger Vernachlässigung kaufmännischer Obliegenheiten ein Gewerbeverbot des Finanzamts einhandelten und/oder für von Gläubigern gejagte Leute, die statt Regelung ihrer Verhältnisse lieber den nächsten dubiosen Schritt gehen. Allen anderen muss man dringend abraten, Ltd-Agenturen zu füttern. Statt dessen geht man zum Notar und gründet für kleines Geld eine UG - fertig.
Glaub ich Dir auf 's Wort. Was Du allerdings verschweigst ist der Sachverhalt, dass Dein Bekannter nicht die geringste Ahnung hatte, was für einen kostspieligen und aufwendigen Unfug er verzapfte. Oder was machte ihn so scharf darauf, Jahresabschlüsse nach HGB und zusätzlich nach dem Recht des Landes aufstellen zu müssen, in dem die Ltd. ihren Sitz hat?
Aber ich erkenne Dein Problem: Du möchtest für einen Dienstleister werben, dessen Dienste keiner braucht, für die nur unbedarfte Leute in Betracht kommen. Seit es Unternehmergesellschaften gibt, gibt es keinen Grund mehr, für Tätigkeiten in D eine Ltd zu gründen. Ohnehin war es schon immer unsinnig, mit einem britischen Pfund ein Unternehmen gründen zu wollen, das nach dem Kauf der ersten Briefmarke überschuldet ist und dann nach deutschem Insolvenzrecht behandelt werden muss.
Gruß
Wolfgang