X kommt aus dem EU-Ausland, und hat neulich erfahren, dass er in seinem Heimatland nicht versichert ist. Er ist seit 2006 Student in Deutschland, hatte aber bis 2010 eine staatliche Studienfinanzierung aus seinem Heimatland, und war daher automatisch Mitglied der staatlichen Krankenkasse in dem Heimatland. 2010 hat er jedoch ein deutsches Stipendium bekommen, und X hat daraufhin die staatliche Studienfinanzierung aus dem Heimatland eingestellt.
Mit der Einstellung der Studienfinanzierung aus dem Heimatland wurde X automatisch, ohne seines Wissens, aus der staatlichen Krankenversicherung in dem Heimatland ausgemeldet. Da er aber keine Benachrichtigung bekommen hat (ist so üblich, laut dem zuständigen Amt in dem Land), ist X aber wie bis dahin weiter zum Arzt gegangen in Deutschland, wo X einfach seine Europäische Versicherungskarte (die eine längere Gültigkeit hatte) und sein Pass vorgezeigt hat. Diese Arztbesuche wurden alle von der staatlichen Krankenversicherung in dem Heimatland übernommen, abgerechnet und bezahlt. Durch einen Kommunikationsfehler zwischen der Registerstelle der staatlichen Krankenkasse und die Abrechnungsstelle wurde Xs Nicht-Mitgliedschaft nicht bemerkt…es wurde also weiter für Xs Leistungen in Deutschland bezahlt. Formal war X aber nicht Mitglied in der Krankenkasse seines Heimatlandes.
Letzte Woche hat dann X (und die staatliche Krankenkasse) diesen Fehler entdeckt, da X seine europäische Versicherungskarte erneuern wollte. Jetzt muss X sich bei einer deutschen Krankenkasse anmelden…ABER das Problem ist, die staatliche Versicherung in Xs Heimatland will X nur eine Bescheingung ausstellen, wo darauf steht, dass X bis september 2010 (Ende der staatlichen Studienfinanzierung in seinem Heimatland) Mitglied der Versicherung in seinem Heimatland war. Das hiesse, wenn X sich hier in der Krankenkasse anmeldet, bestünde eine Lücke von fast drei Jahren, die ja dann wohl nachbezahlt werden müssten?
Muss X für diese Jahre nicht-Mitgliedschaft nachzahlen, selbst wenn die Krankenkasse im Heimatland bis dahin die Kosten (fälschlicherweise) übernommen hat? In welcher Höhe wäre eine solche Nachzahlung? Kann man da mit einer deutschen Krankenkasse verhandeln?