Lücken im Lebenslauf ?

Hallo,
schreibe gerade an Bewerbungen für ein Praktikum. Habe dazu noch ein paar Fragen:

Ist im Lebenslauf bei der Beschreibung der Studiendauer als Studienende das Zeugnisdatum oder das reguläre Semesterende (september) zu nehmen?
Muss die Lücke zwischen Zivildienst ( 5 Monate) und Studienbeginn erklärt werden?

Vielen dank für Ihre Hilfe,
mfg, Josef

Hallo,

zu 1.)
Das müsste in deiner Studienordnung oder Prüfungsordnung stehen. In der Regel am Tag des Ablegens des letzten Prüfungsteils, wenn man besteht und nicht erst, wenn man das Zeugnis bekommt (ohne Gewähr)

zu 2.)
5 Monate sind eine lange Zeit - sollte man erklären. In der Regel jobbt man ja in dieser Zeit

Hallo,
schreibe gerade an Bewerbungen für ein Praktikum. Habe dazu
noch ein paar Fragen:

Ist im Lebenslauf bei der Beschreibung der Studiendauer als
Studienende das Zeugnisdatum oder das reguläre Semesterende
(september) zu nehmen?

Die Zeit die du wirklich Studiert hast!

Muss die Lücke zwischen Zivildienst ( 5 Monate) und
Studienbeginn erklärt werden?

Nein, nein das ist nicht
so genau, ich denke mal das das jedem verständlich ist das es sich da um eine übergangspause handelt. Aber wenn du es unbedingt Kaschieren möchtest kannst du ja sprachurlaub oder ähnliches angeben.

Lg Tobias :wink:

Vielen dank für Ihre Hilfe,
mfg, Josef

Hallo Jonny,

das Semesterende. Die Lücke musst Du kommentieren. Vielleicht mit Orientierungsphase oder Arbeitssuchend oder Berufsfindung. Lässt Du dies weg, riskierst Du eine Absage.
Viele Grüße
wolfamarok

Hallo Jonny,

zunächst zu der Lücke, müssen tust Du gar nichts, aber es sieht immer besser aus, wenn man einen „lückelosen“ Lebenslauf hat. Allerdings kann man Dir für dieses Alter nicht vorwerfen, dass Du da eine 5 Monatige Lücke hast. Außerdem studierst Du schließlich und jeder weiß, dass man zwischen Zivildienst und Studium erst mal in der Luft hängt…

Vielleicht warst Du in der Zeit aber auch im Ausland, um Deine Sprachkenntnisse, zu verbessern, oder was hast Du 5 Monate lang gemacht :wink:

Nachdem man sich mit einer Bescheinigung über das bestehnen einer Prüfung arbeitslosmelden kann, würde ich darauf zurückschließen, dass Du das Datum des Zeugnisses als Enddatum nimmst.
Bin mir aber leider nicht 100 % sicher, würde mich da allerdings auch nicht dran aufhängen.

Kleiner Tip am Rande:
Ich rate Dir Deiner Bewerbung ein Tätigkeitsprofil bei zu legen, sodass man gleich erkennen kann, welche der nötigen Kenntnisse Du bereits mitbringst und was Du darüber hinaus kannst…
z.B.
Kaufmännische Kenntnisse: Allgemeiner Schriftverkehr, Auftragsbearbeitung, Kundenbetreuung, Kalkulation, Rechnungsstellen…
Buchhalterische Kenntnisse: …
Handwerkliche Kenntnisse: … So in der Art, weiß ja nicht für was Du Dich bewirbst…

LG
Sasfee

Danke für die Antwort !
Mfg, josef

Danke für die Antwort !Mfg, josef

Danke für die Antwort !Mfg, josef.

Danke für die umfangreiche Antwort !Mfg, josef

Ja, ich war tasächlich 2 monate im Ausland um mein englisch zu verbessern. Ausserdem hab ich ein paar IHK kurse belegt (gingen aber nur 2 wochen). Aber unter welche Kategorie fällt das? Ich hab den Lebenslauf amerikanisch gegliedert, angefangen beim studium, zivildienst,pratika, etc. und sonstiges.
Naja, so richtig tätig wurden wir während des Studiums gar nicht :wink:

Ja, ich war tasächlich 2 monate im Ausland um mein englisch zu
verbessern. Ausserdem hab ich ein paar IHK kurse belegt
(gingen aber nur 2 wochen). Aber unter welche Kategorie fällt
das?


Würde damit die Lücke füllen
von - bis
Auslandsaufenthalt zur Vertiefung meiner Englischkenntnisse

dann unter Fort- und Weiterbildung
von - bis
XY kurs …Name des Zertikats IHK

Ich hab den Lebenslauf amerikanisch gegliedert,

angefangen beim studium, zivildienst,pratika, etc. und
sonstiges.
Naja, so richtig tätig wurden wir während des Studiums gar
nicht :wink:


macht nichts, schau einfach was von den Anforderungen du kannst und bau es mit ins Profil oder mach einen Punkt sonstige Kenntniise /Fähigkeiten im CV

Sorry für späte und unformatierte Antwort, hab ein Baby seit Oktober…