lüfter im bad läuft immer, muss mieter strom zahle

unsere wohnung ist neu saniert und es sind 4 lüfter in bad, küche, HWR und gästebad eingebaut. die laufen permanent mit geringer last (ca. 10 watt)

bei anschalten des lichtes gehen sie an und lüften los.

muss ich als mieter akzeptieren, dass 4 lüfter in der wohnung permanent laufen und stromkosten in höhe von jähhrlich ca. 60-70 euro entstehen?

laut vermierter muss das so sein, damit die wohnung gut gelüftet wird und zirkulation der luft ist.

wir haben auch das gefühl, dass wärme über den lüfter im bad rausgezogen wird und viel staub ins bad gezogen wird. deshalb wollen wir versuchen das ändern zu lassen.
vermieter will das aber nicht und sagt es muss so sein.
wer kann helfen?

unsere wohnung ist neu saniert und es sind 4 lüfter in bad,
küche, HWR und gästebad eingebaut. die laufen permanent mit
geringer last (ca. 10 watt)

bei anschalten des lichtes gehen sie an und lüften los.

muss ich als mieter akzeptieren, dass 4 lüfter in der wohnung
permanent laufen und stromkosten in höhe von jähhrlich ca.
60-70 euro entstehen?
Sie sollten froh sein, dass Ihre innenliegenden Nassräume belüftet werden. Ansonsten würden Sie irgendwann die Miete kürzen wollen, weil Ihre Feuchträume vom Schimmelpilz befallen sind. Sie müssen sogar beobachten, ob die kurze Zeit der Nutzung - nämlich wenn Sie das Licht anschalten - ausrsicht, die Räume trocken und geruchfrei zu halten. Oft lässt man z.B.in Hotels die Lüfter auch noch 5 Minuten nachlaufen.

laut vermierter muss das so sein, damit die wohnung gut
gelüftet wird und zirkulation der luft ist.

wir haben auch das gefühl, dass wärme über den lüfter im bad
rausgezogen wird und viel staub ins bad gezogen wird. deshalb
wollen wir versuchen das ändern zu lassen.
vermieter will das aber nicht und sagt es muss so sein.
wer kann helfen?

Ihre Beobachtung ist richtig; aber die Luft, die rausbefördert wird, muss ja irgendwo auch reinkommen und wird dabei aufgeheizt.
wenn Sie die angessaugte Luft gezielt an einer Stelle eintreten lassen könnten, so könnten Sie mit einem Filter die angesaugte Luft entstauben. dann sind Sie aber schon bald an einer kompletten Lüftungsanlage. Sie sollten zufrieden sein. Ich hoffe, ich konnte helfen.

Hallo markus04157,

ich kann hierbei leider nicht weiter helfen.

Man kann diese Frage aber mal hier: http://www.haustechnikdialog.de/ im Forum stellen.

Hallo,
nach ENEV sanierte Wohnungen benötigen oftmals eine mechanische Lüftung zur Vermeidung von Schimmelbildung, was die Stromkosten betrifft, bitte einen Mietexperten fragen. Die Lüftung sollte mit Wärmerückgewinnung ausgestattet sein. Vom abschalten der Lüfter kann ich nur abraten.
LottaNDF

Hallo,

die Lüfter sind alle am Lichtschalter des jeweiligen Raumes verklemmt, einfach den stromführenden Draht
von Schalter zum Lüfter ausklemmen.

oder

Doppelschalter einbauen um den Lüfter manuell per Hand
einschalten zu können.

Bad und WC würde ich nochmals überdenken.

LG chuchu

hallo,
Wenn das Mietobjekt so gebaut oder saniert wurde das die Lüfter eine sogenannte Zwangslüftung ausführen, un das hört sich in diesem Fall so an ist das zwingend erfoderlich, dass die Lüfter so laufen damit ein Luftaustausch gewährleistet ist.
Der Staub wird nicht mehr durch die Lüfter, es nzentriert sich nur der Staub der sowieso in der Luft enthalten ist.

lg
oli

Hallo,
da bin ich fehl am Platze, aber nach meinem Gefühl, muß Du wohl den Vermieter kontakten, der schnellstens den Schaden beheben muß.
Gruß
didi

guten morgen,

sorry, aber ich bin kein rechtsanwalt und somit darf ich auch keine rechtsberatung geben.

gruss, haag

Hallo Markus,

wenn Du an der Lüftung Änderungen vornehmen lässt, kann Dein Vermieter gegebenenfalls Schadenersatz geltend machen!

Nach DIN EN 12 831 muss ein 0,5-facher, in Küche und Bad 1-2-facher Mindestluftwechsel eingehalten werden. Früher wurde das durch die Undichtheiten der Fenster sichergestellt. Da die heutigen Fenster auf Grund ihrer Dichtheit den Mindestluftwechsel nicht mehr ermöglichen, wird er zunehmend, wie bei Dir, über mechanische Lüftung realisiert.

Der Mindestluftwechsel ist nötig, dass Luftschadstoffe und Feuchtigkeit aus der Wohnung entfernt werden. Wenn Du die Ventilatoren abschaltest, kann es zu Schimmelbildung in den Räumen kommen. Dafür wärst Du dann Schadenersatzpflichtig.

Natürlich wird mit der Luft auch Wärme abgefahren. Wenn das verhindert werden soll, müsstest Du auf Lüftungssystme mit Wärmerückgewinnng umstellen. Ob sich das wirklich lohnt, ist zu bezweifeln. Dass könnte Dir nur ein Energieberater vor Ort beantworten.

Solltest Du noch Fragen haben, melde Dich.

Gruß Lothar

Danke für eure hinweise und Anmerkungen. Lüfter bleibt also und strom muss also mieter tragen. Danke und Gruss

Hallo.

Die Verpflichtung zur Zwangslüftung besteht seit Inkrafttreten der DIN1946-T6 tatsächlich unter bestimmten Voraussetzungen. Ob das auch in deinem speziellen Fall zutrifft, hängt von mehreren Faktoren ab, die mir aber leider nicht bekannt sind.
Schau dir mal die rel. leicht verständliche Zusammenfassung von Bruno Bosy an: http://www.bosy-online.de/DIN_1946-6-Wohnungslueftun…

Bei der Auswahl der Lüftung hat dein Vermieter wohl hauptsächlich die Kosten (seine Kosten :wink:) im Auge gehabt. Sonst hätte er Geräte mit Wärmerückgewinnung ins Auge gefasst.

Gruß
BN

Hallo,
Im Bad und in der Küche muss eine Luftzirkulation von 1 x dem Rauminhlt je Stunde gewährleistet sein.
Also ein Bad von einer Größe 2 m x 3m x 2,5mm (L,B,H)
zum Beispiel dan müssten es in einer Stunde mindestens 15m³ Luftleistung sein.
Dieses kann man durch Fenster ,Lüfter etc. erlangen.
Auch muß ein Unterdruck zu anderen Räumen gewährleistet sein damit die Gerüche aus dem Bad/WC nicht in das Wohnzimmer oder Kinderzimmer gelangen.
Hier gibt es dann die Möglich keit bei den Lufter ein "Nachlaufrelais ein zu bauen, Das bewirkt das nicht gleich bei jedem mal kurz Licht einschalten der Lüfter losläuft,

Aber ganz klar noch einmal zum Stromverbrauch. Ja müsst Ihr bezahlen.Das Gesetz Ihr könnt ja bei einem kurzen Badbesuch die Tür offen lassen , den Strom verbraucht Ihr.

Durch Demontage des Lüfters kann dem Haus ein Shaden durch zu hohe Luftfeuchtigkeit zu gefügt werden. Sollte man Euch das nachweisen, müßtet Ihr für Den Schaden (Schimmel etc,) aufkommen.

Bei einem Badbesuch von 1 h am Tag und das in 4 Räumen
seid Ihr bei 4h x 15 w = 60 Watt/h je Tag

60 Watt/h x 365 Tage im Jahr =21900watt/h im Jahr
= 21,9 KwH im Jahr
1 KwH = sehr hoch gerechnet 30 Cent
21,9 KwH x 30Cent = 675 Cent = 6,75 € im Jahr

Deshal den ganzen Ärger ???

Ich hoffe ich konnte euch helfen

danke für die antwort.
das die lüfter das sein müssen, ist gar keine frage.
die situation ist die, dass sie nicht 1 stunde pro tag laufen, sondern in grundlast alle 4 lüfter permanent. wenn licht an, dann fahren sie richtig hoch, licht aus, dann wieder in grundlast = permanente lüftung, aber halt nicht mit voller last. und das verbraucht schon enorm strom.

Hallo Markus
tatsache ist das belüftung vor allem in sanierten objekten notwendig ist.
lüftet man nicht kann es zu bauschäden durch schimmel kommen. staub anziehen macht der lüfter bedingt.
der staub wird vor allem durch uns erzeugt und
lässt sich nur durch putzen im zaum halten.
daher denke ich das diese einrichtung sinnvoll und auch notwendig ist.
da wird soweit nichts anderes übrig bleiben.

Hallo Markus,
ich würde die Lüfter einfach abklemmen. Der Vermieter hat m.E. kein Recht, die Lüfter auf deine Kosten zu betreiben. Man sollte dem Mieter selbst überlassen, wann er lüftet.
Grüße Andreas

Hallo markus04157
Das mit den Lüftern scheint mir OK zu sein. Vorausgesetzt wird dass die Leistung der Lüftung berechnet worden ist und dass diese nicht überdimensioniert wurde.
Ein Filter für die Aussenluft ist zwingend, dieser sollte die richtige Durchlässigkeit haben.
Wikipedia, „Monoblock“ beschreibt die Funktion einer Klimaanlage=Lüftung.
Ich hoffe Ihnen weitergeholfen zu haben.

… Sollte es zur Heizung gehören, dann muss der Vermieter das tragen.

Gehören sie nicht dazu und ist es auch nichts im Mietvertrag vermerkt, dann ist es eine Streitsache.

Klemm Sie doch einfach ab!!

MFG

… Sollte es zur Heizung gehören, dann muss der Vermieter das tragen.

Gehören sie nicht dazu und ist es auch nichts im Mietvertrag vermerkt, dann ist es eine Streitsache.

Klemm Sie doch einfach ab!!

MFG.

Hallo,

nein das müssen leider Sie zahlen, die Bedingungen haben Sie vor Mietbeginn gesehen.

mfg

http://www.bathforyou.de Team Jörg Oberkersch

Badezimmer ohne Fenster müssen mit Lüfter entlüftet werden…