Lyrik, copyright

Hallo!
Im Zusammenhang mit hier:
https://www.wer-weiss-was.de/t/das-gedicht-der-woche/9474371
habe ich mich etwas schlau gemacht und weiß nun, selbst das Vortragen ohne Gewinnabsicht stellt eine Copyrightverletzung dar, sofern es sich nicht um ein gemeinfreies Werk handelt.
Was ich nicht herausfinden kann: Wenn ich jetzt z.B. von Ricarda Huch ein Gedicht vortragen möchte, an wen wende ich mich, um evtl. die Genehmigung zu erhalten? Rechtsnachfolger - wie findet man den heraus?
Ich bin selber im Bereich Literatur tätig und deshalb mit dem Urheberrecht durchaus einverstanden, aber wenn man z.B. einen Gedichteabend veranstalten möchte, um Lyrik überhaupt mal wieder „unters Volk zu bringen“ - was ist das für ein Aufwand, für jedes einzelne Gedicht herumsuchen zu müssen, wer zuständig für die Genehmigung ist. Grade Gedichte sind oft in verschiedenen Sammlungen in verschiedenen Verlagen erschienen - ich wäre da wirklich ratlos.
Vielleicht verstehe ich das aber auch ganz falsch und es gibt eine Zentralstelle für Regelungen des Urheberrechts.
Klärt mich auf!
Gruß,
Eva

Nachsatz:
Bei der o.a. Dichterin könnte ich Glück haben. Sie ist 1947 gestorben (das hatte ich anders im Kopf, deshalb hatte ich sie als Beispiel erwähnt) und ihre Gedicht sind im Projekt Gutenberg verfügbar. Also dürfte ich es - nehme ich an - vorlesen, ohne eine Urheberrechtsverletzung zu begehen.

ist gerade lange genug her. Bei anderen Dichtern wird es aber schwierig werden:
https://dejure.org/gesetze/UrhG/64.html
sagt ganz eindeutig:

„Das Urheberrecht erlischt siebzig Jahre nach dem Tode des Urhebers.“

Und ein Gedicht gehört wohl eindeutig zu den geschützten Werken:
https://dejure.org/gesetze/UrhG/2.html
wenn sie nicht von einem Computer gedichtet wurden.

Wie du herausfindest, wem die Rechte aktuell gehören kann ich dir leider nicht sagen.

Dass du ohne das Recht zur kopie einzuholen nicht einfach zitieren darfst (weil das in diesem Sinne gar kein Zitat) ist bin ich mir ziemlich sicher:

Zum Vorlesen habe ich noch das gefunden:
https://netzwerkvorlesen.de/materialien/rechtliches/urheberrecht/

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Hallo Eva,

dann steht am Ende des Buches normalerweise ein Quellenverzeichnis mit den Inhabern der Rechte/ der Erstveröffentlichung, oder nicht? Selbst mein uralter Echtermeyer/von Wiese hat das schon.
Vorne im Impressum zu schauen, lohnt sich auch: In meinem Gedichtband von Hilde Domin (Fischer-Verlag) steht der Vermerk: „Alle Rechte liegen beim S. Fischer Verlag“.

Im Zweifelsfall würde ich schlicht den Verlag des Gedichtbandes anschreiben und um Genehmigugn bitten in der Erwartung, dass die entweder die Rechteinhaber sind oder sie nennen können oder vielleicht sogar die Anfrage direkt weiterleiten. Aber ja, mühsam.

Viele Grüße,
Jule

Du hast recht, da hätte ich dran denken können. Allerdings habe ich nur den Eugen Roth-Gedichtband, der urheberrechtlich noch relevant ist. Da sind die Erben die Rechteinhaber und die scheinen sehr kiebig zu sein, die haben sogar wegen zwei Zeilen aus einem Gedicht die Stadt München verklagt, sind aber abgeschmettert worden.
In füheren Jahren habe ich oft Texte, die mir gefallen haben, aus Zeitschriften und Zeitungen ausgeschnitten. Da bin ich beim Aufräumen drauf gestoßen und habe manches entdeckt , das mir auch heute noch gefällt. Da müsste ich dann wohl Gedicht für Gedicht auf die Suche gehen.-
Danke für Deinen Hinweis.
Gruß,
Eva

Hallo Eva,

ja, das klingt wirklich aufwendig!
Schade, wenn dann schöne Texte des Aufwands wegen wegfallen. Es gibt wohl noch keinen Königsweg, der den Urheberrechten und der Tatsache, dass Kunst auch dadurch lebt, dass andere sie aufgreifen, gleichermaßen gerecht würde. Ich weiß auch nicht, ob es ihn geben kann.

Viele Grüße,
Jule

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