Hallo,
Einem Hauptschüler in Bayern mit guten bis sehr guten Noten
wurde bis zur aktuellen 9. Klasse die durchgehende Teilnahme
am M-Zug von der Schule verwehrt wegen seines Verhaltens.
Was heißt durchgehende Teilnahme? Wurde er aufgenommen, dann wieder "zurück"geschickt, dann wieder aufgenommen?
Oder Unterrichtsausschluss als disziplinarische Maßnahme?
Ist/ war das zulässig?
Ich habe mal einen kurzen Blick in die „Schulordnung für die
Grund- und Hauptschulen (Volksschulen) in Bayern
(Volksschulordnung - VSO)“ geworfen und auf den ersten Blick kann ich nicht erkennen, dass die Schulordnung eine Verhaltenskomponente beinhaltet.
In § 30 „Aufnahme in Mittlere-Reife-Klassen“ wird als einziges Aufnahmekriterium die Leistung in bestimmten Fächern genannt.
Welche Möglichkeiten hat er, den M-Zug doch noch zu machen?
Er möchte die Schule wechseln. Kann man von einer anderen
Hauptschule eine verbindliche Zusage erhalten, dass er den
M-Zug machen darf?
Da kenn ich mich nicht gut genug aus, aber das ist die Kiste mit den Schulsprengeln. Jeder Schüler wird durch den Wohnort einem bestimmten Sprengel zugewiesen, in dem er dann auch die Schule besuchen muss. Will er wechseln, müssen die abgebende und die aufnehmende Schule zustimmen, evtl auch das Schulamt. Aber wie gesagt, auf dem Gebiet bin ich nicht fit genug.
Ist es überhaupt möglich, von der 9. ohne M-Zug noch in eine
10. HS- Klasse zu wechseln? Oder muss er die 9. wiederholen -
trotz guter Noten?
Ja. Steht auch im § 30:
Er wird im Sommer den Quali machen mit voraussichtlich gutem
Ergebnis.
§30 Abs1 Satz 3: "In die Jahrgangsstufe 10 werden Schülerinnen und Schüler mit qualifizierendem Hauptschulabschluss aufgenommen, die eine Gesamtbewertung von mindestens 2,3 und eine Durchschnittsnote von mindestens 2,0 aus den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch erreicht haben, wobei keine Note dieser Fächer schlechter als die Note 3 sein darf, oder die eine Aufnahmeprüfung bestanden haben;
Also von der Schulordnung her kein Problem.
Ohne den Fall näher zu kennen, sage ich, dass eine Aufnahme in den M-Zug nicht aus disziplinarischen Gründen rückgangig gemacht werden kann. Einmal aufgenommen => immer drin, Disziplinprobleme müssen innerhalb der Schulart geklärt werden.
Allerdings hat er nach der 9ten Klasse ja seine Vollzeitschulpflicht erfüllt und könnte daher auch von der Schule entlassen werden, wenn das Verhalten dies erfordert!
Das ist - wie gesagt - eine erste Einschätzung eines Nicht-Hauptschullehrers. Die Schulordnungen sind sich aber meist weitgehend ähnlich, deshalb dürfte das für dich mal eine grobe Hausnummer sein, nach der du dich richten kannst.
Gruß
Wawi
Ach ja: hier die VSO gesamt:
http://www.verwaltung.bayern.de/Titelsuche-.116.htm?..