M-Zug verboten?

Einem Hauptschüler in Bayern mit guten bis sehr guten Noten wurde bis zur aktuellen 9. Klasse die durchgehende Teilnahme am M-Zug von der Schule verwehrt wegen seines Verhaltens.

Ist/ war das zulässig?
Welche Möglichkeiten hat er, den M-Zug doch noch zu machen?
Er möchte die Schule wechseln. Kann man von einer anderen Hauptschule eine verbindliche Zusage erhalten, dass er den M-Zug machen darf?
Ist es überhaupt möglich, von der 9. ohne M-Zug noch in eine 10. HS- Klasse zu wechseln? Oder muss er die 9. wiederholen - trotz guter Noten?
Er wird im Sommer den Quali machen mit voraussichtlich gutem Ergebnis.

Danke für eure Tipps!
Timsy.

Hallo,

Einem Hauptschüler in Bayern mit guten bis sehr guten Noten
wurde bis zur aktuellen 9. Klasse die durchgehende Teilnahme
am M-Zug von der Schule verwehrt wegen seines Verhaltens.

Was heißt durchgehende Teilnahme? Wurde er aufgenommen, dann wieder "zurück"geschickt, dann wieder aufgenommen?
Oder Unterrichtsausschluss als disziplinarische Maßnahme?

Ist/ war das zulässig?

Ich habe mal einen kurzen Blick in die „Schulordnung für die
Grund- und Hauptschulen (Volksschulen) in Bayern
(Volksschulordnung - VSO)“ geworfen und auf den ersten Blick kann ich nicht erkennen, dass die Schulordnung eine Verhaltenskomponente beinhaltet.
In § 30 „Aufnahme in Mittlere-Reife-Klassen“ wird als einziges Aufnahmekriterium die Leistung in bestimmten Fächern genannt.

Welche Möglichkeiten hat er, den M-Zug doch noch zu machen?
Er möchte die Schule wechseln. Kann man von einer anderen
Hauptschule eine verbindliche Zusage erhalten, dass er den
M-Zug machen darf?

Da kenn ich mich nicht gut genug aus, aber das ist die Kiste mit den Schulsprengeln. Jeder Schüler wird durch den Wohnort einem bestimmten Sprengel zugewiesen, in dem er dann auch die Schule besuchen muss. Will er wechseln, müssen die abgebende und die aufnehmende Schule zustimmen, evtl auch das Schulamt. Aber wie gesagt, auf dem Gebiet bin ich nicht fit genug.

Ist es überhaupt möglich, von der 9. ohne M-Zug noch in eine
10. HS- Klasse zu wechseln? Oder muss er die 9. wiederholen -
trotz guter Noten?

Ja. Steht auch im § 30:

Er wird im Sommer den Quali machen mit voraussichtlich gutem
Ergebnis.

§30 Abs1 Satz 3: "In die Jahrgangsstufe 10 werden Schülerinnen und Schüler mit qualifizierendem Hauptschulabschluss aufgenommen, die eine Gesamtbewertung von mindestens 2,3 und eine Durchschnittsnote von mindestens 2,0 aus den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch erreicht haben, wobei keine Note dieser Fächer schlechter als die Note 3 sein darf, oder die eine Aufnahmeprüfung bestanden haben;

Also von der Schulordnung her kein Problem.

Ohne den Fall näher zu kennen, sage ich, dass eine Aufnahme in den M-Zug nicht aus disziplinarischen Gründen rückgangig gemacht werden kann. Einmal aufgenommen => immer drin, Disziplinprobleme müssen innerhalb der Schulart geklärt werden.

Allerdings hat er nach der 9ten Klasse ja seine Vollzeitschulpflicht erfüllt und könnte daher auch von der Schule entlassen werden, wenn das Verhalten dies erfordert!

Das ist - wie gesagt - eine erste Einschätzung eines Nicht-Hauptschullehrers. Die Schulordnungen sind sich aber meist weitgehend ähnlich, deshalb dürfte das für dich mal eine grobe Hausnummer sein, nach der du dich richten kannst.

Gruß
Wawi

Ach ja: hier die VSO gesamt:
http://www.verwaltung.bayern.de/Titelsuche-.116.htm?..

Danke Wawi!
Deine Antwort hat mir sehr geholfen!

Was heißt durchgehende Teilnahme? Wurde er aufgenommen, dann
wieder "zurück"geschickt, dann wieder aufgenommen?
Oder Unterrichtsausschluss als disziplinarische Maßnahme?

Er war in der 7. Klasse im M- Zug, wurde aufgrund seines Verhaltens als ungeeignet wieder in die reguläre 7. verschoben, also ohne M-Zug.
Bis heute (9. Klasse) keine Erlaubnis mehr zur Teilnahme M-Zug

In § 30 „Aufnahme in Mittlere-Reife-Klassen“ wird als einziges
Aufnahmekriterium die Leistung in bestimmten Fächern genannt.

Also war die Aktion oben nicht Rechtens… :frowning:

Allerdings hat er nach der 9ten Klasse ja seine
Vollzeitschulpflicht erfüllt und könnte daher auch von der
Schule entlassen werden, wenn das Verhalten dies erfordert!

Damit sitzt also die Schule am längeren Hebel. Aber dann kann sie wohl kein Veto einlegen, wenn ihn ne andere Schule nimmt, oder!?!?

Grüße!
Timsy

Hallo,

Er war in der 7. Klasse im M- Zug, wurde aufgrund seines
Verhaltens als ungeeignet wieder in die reguläre 7.
verschoben, also ohne M-Zug.
Bis heute (9. Klasse) keine Erlaubnis mehr zur Teilnahme M-Zug

Ahja, OK

Also war die Aktion oben nicht Rechtens… :frowning:

Wie gesagt, ich bin kein Hauptschulexperte, aber wenn ich die Schulordnung so auslege wie es geschrieben steht, dann drängt sich der Verdacht auf, dass diese Entscheidung auf sehr tönernen Füßen steht.
Ich habe allerdings keine Ahnung ob es noch ergänzende Anweisungen oder Ausführungsverordnungen des Kultusministeriums gibt.
Beim googeln konnte ich nichts finden, nur, dass es keine Probezeit bei der Aufnahme in den M-Zug gibt (steht ja auch nichts in der VSO darüber) und dass ein Schüler freiwillig wieder zurück wechseln kann.

Diese Entscheidung wäre zumindest Wert vom rechtlichen Standpunkt hinterfragt zu werden.
Alle Schulordnungen die ich kenne haben aber keine Verhaltenskomponente bei der Probezeit bzw der Aufnahme.

Damit sitzt also die Schule am längeren Hebel.

So gesehen jetzt ja, da wie gesagt Schulentlassung eine der höchsten Ordnungs-/Disziplinarmaßnahmen ist.
Und wenn ein Schüler die Vollzeitchulpflicht erfüllt hat können sie ihn an die frische Luft setzen!
Die Aufnahme dürfen sie ihm aber m.E. nicht verweigern wenn die Leistungen den Kriterien der VSO entsprechen. (Und - mit Verlaub - dann muss der Bengel sich halt mal zusammenreißen, wenn im sein Schulabschluss was wert ist.)

Aber dann kann
sie wohl kein Veto einlegen, wenn ihn ne andere Schule nimmt,
oder!?!?

Ich denke nein.

Gruß
Wawi

Hallo Wawi!
Nochmal dankeschön für deine Antwort!

Diese Entscheidung wäre zumindest Wert vom rechtlichen
Standpunkt hinterfragt zu werden.

Wie geht „hinterfragen“ genau? Hat jemand ne Ahnung?

…(Und - mit
Verlaub - dann muss der Bengel sich halt mal zusammenreißen,
wenn im sein Schulabschluss was wert ist.)

Gute Idee, seh ich auch so - er aber eher weniger. Er benimmt sich wie ein Elefant im Porzellanladen. Den Mitschülern bringts jede Menge Spass und er zahlt die Zeche. Aber wie es halt immer so is: ich will ihm trotzdem helfen. Ich war mit 15 auch nicht viel besser :smile:

Ich hab heut mit ner HS telefoniert (Sekretärin), die war zwar willig und hilfsbereit(obwohl ich ehrlich war), aber konnte mir nix zusichern. Sie wird mit der Schulleitung sprechen - evtl Lokaltermin dort.
Unsicher bin ich noch, ob das Sprengel - Problem hier zutrifft, d.h. ob die Stadt A ne „Ausgleichszahlung“ leisten muss, wenn er in Stadt B in die HS geht.

Gruß

Timsy

Was ist ne ‚Gesamtbewertung‘ in der HS / Quali?
Hallo nochmal!

Ich hab (dank Tip oben von WAWI) in der offizilellen Bayerischen Schulordnung (Stand 11.9.2008) nachgelesen.
Die Aufnahmebedingungen in die „Mittlere- Reife- Klassen“ sind unterschiedlich je nach dem, ob man in die 7., 8., 9., oder 10. Klasse will.
Hier gehts mir um den Eintritt nach 9. Klasse Hauptschule OHNE M-Zug, aber MIT Quali in die 10. Klasse Hauptschule.

Text: " …In die Jahrgangsstufe 10 werden Schüler mit QUALI aufgenommen, die eine Gesamtbewertung von mindestens 2,3 und eine Durchschnittsnote von mindestens 2,0 aus Deutsch, Mathe und Englisch erreicht haben, wobei keine Note dieser Fächer schlechter als 3 sein darf, oder die eine Aufnahmeprüfung bestanden haben…"

Ich denke, die nehmen also nicht das Zwischenzeugnis der 9. Klasse, sondern die Jahresnote/ QUALI - Note?

Oder was genau ist die „Gesamtbewertung“?
Durchschnitt welcher Noten oder was?
Gewichtung?

Danke für „sachdienliche Hinweise“ :smile:

Timsy

also innerhalb bayerns muß nix gezahlt werden…

außerhalb des sprengels ist halt eine aufnahme freiwillig…sprich ihr habt kein recht darauf…

aber!!
mein erster schritt wäre der weg zum schulpsychologen! denn der macht einen IQ-test und da wird ein ordentlicher wert rauskommen, so wie du den knaben umreißt…
und dann würde ich darauf bestehen, daß der knabe unterfordert ist und sich daher so benimmt…
und DANN! dann stehste nicht mehr als elternteil, dass seinen bengel nicht erziehen kann da, sondern als arme eltern, deren sohn von der schule jahrelang falsch behandelt wurde :smile:

auch kann die/der schulpsy vielleicht etwas auf ihn einwirken, dass er jetzt sich ein paar monate am riemen reißt…

viel glück
bulga-dance

Hallo,

also innerhalb bayerns muß nix gezahlt werden…

Da bin ich mir nach wie vor nicht so sicher. Zugegeben ich habe von Hauptschule keine Ahnung, aber bei uns im Berufs(fach)schulbereich ist es definitiv so, dass die abgebende Kommune/Landkreis zahlen muss, weil sie ja eigentlich zuständig sind erst mal.

Könnte natürlich im M-Zug nicht so sein, da die Vollzeitschulpflicht ja abgeleistet ist.
Hast du da Quellen?

aber!!
mein erster schritt wäre der weg zum schulpsychologen! denn
der macht einen IQ-test und da wird ein ordentlicher wert
rauskommen, so wie du den knaben umreißt…
und dann würde ich darauf bestehen, daß der knabe unterfordert
ist und sich daher so benimmt…

Sorry aber was für ein Schwachsinn!
Die Tendenz aufälliges Verhalten mit Hochbegabung zu begründen nimmt schon fast pathologische Züge an.

und DANN! dann stehste nicht mehr als elternteil, dass seinen
bengel nicht erziehen kann da, sondern als arme eltern, deren
sohn von der schule jahrelang falsch behandelt wurde :smile:

Das ist nicht dein Ernst oder?

Sehr interessant zu diesem Thema ist dieser Artikel in der aktuellen Spiegel-Ausgabe: http://wissen.spiegel.de/wissen/dokument/99/39/dokum…

auch kann die/der schulpsy vielleicht etwas auf ihn einwirken,
dass er jetzt sich ein paar monate am riemen reißt…

Das wiederum ist ein Vorschlag der gar nicht so schlecht ist. Es wäre evtl nen Versuch wert.

Gruß
Wawi

habe ich von HB gesprochen?

nein, von einem ordentlichen wert!!!
und wer jahrelang unsinn macht und trotzdem gute noten hat, kann ned blöd sein…hat ziemlich sicher einen iq der höher ist als das übliche hauptschule niveau…und wäre besser auf einer reali aufgehoben…

und selbst wenn es hb wäre, wäre es für mich kein freibrief zum „rabauken“…
aber in dem falle soll was erreicht werden und dann muß man schauen, was man als pluspunkte ziehen kann!

was die kosten angeht…
hatte selbst in ffb gewohnt und ging in M zur schule, kostete keinen cent(damals pfenning)…
meine tochter ging auch nicht in ihrem sprengel zur schule!
die abgebende shcule muß unterschreiben, daß sie bereit ist dich freizugeben und die aufnehmende unterschreiben, daß sie bereit ist dich aufzunehmen…da gab es bei meiner tochter ein formular…

und nach der 9.klasse unterliegt man natürlich noch der shculpflicht!
9.jahre vollzeit und 2j teilzeitschule(=berufsschule)
oder
10jahre vollzeitschule