Hallo,
normalerweise erkennt die Bank eine BÜ nach MaBV an und zwar in der Form, dass sie entweder eine sog. Unterbürgschaft gestellt bekommt oder sich die Ansprüche aus der BÜ abtreten lässt.
Denn sonst würde dies ja bedeuten, das kein einziges Bauvorhaben, welches über MaBV abgesichert wird, durchgeführt werden könnte.
Ich hoffe, die kleine Auskunft nützt, auch wenn es keine grosse Lösung ist…
Wie lautet denn die Begründung der Ablehnung?
Schönen Gruß,
Frank